Homöopathie und andere Komplementärtherapien

Begonnen von Ruediger, 10.Jul.10 um 16:20 Uhr

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pierre

Zitat von: Berthold am 25.Jul.10 um 00:27 Uhr
Wenn der Patient die homöopathische Anamnese und Therapie möchte ist doch alles bestens. Alle sind zufrieden.

natürlich , sehr sehr zufrieden , pro Patient 3200 Euro/Quartal  :-D

was will mein Nachbarn mehr  :whistle

Ralf

Zitat von: hakone am 25.Jul.10 um 00:30 Uhr
was will mein Nachbarn mehr  :whistle

Wahrscheinlich einen Nachbarn weniger...  :whistle
Es gibt Leute, die in jeder Suppe ein Haar finden, weil sie, wenn sie davor sitzen, so lange den Kopf schütteln, bis eins hineinfällt.

Uhu

Da die Begriffe unklar erscheinen hier ein Erklärungsversuch:

Die ärztliche Approbation wird nach mindestens 6-jährigem Medizinstudium und erfolgreicher Ablegung des Staatsexamens vergeben. Sie ist die Erlaubnis überhaupt Patienten zu behandeln.
Medizinstudenten dürfen in Famulaturen, Praktika und im praktischen Jahr (PJ) untersuchen und sollen versuchen unter Anleitung Diagnosen zu stellen, evt auch Behandlungspläne erstellen. Die Verordnung sowohl  von diagnostischen, als auch therapeutischen  Leistungen dürfen nur approbierte Ärzte durchführen.

Die Kassenzulassung zur Niederlassung in eigener Praxis setzt heutzutage  die erfolgreiche Weiterbildung zum Facharzt voraus. Die Weiterbildungsordnungen finden sich auf den Seiten der Landesärztekammern.

http://www.laekh.de/upload/Aerzte_Info/Weiterbildung/WBO_2005/WBO_2005_10.pdf

http://www.laekh.de/Fort--und-Weiterbildung/Weiterbildungsordnungen/Aerzte-Aerztliche-Weiterbildung-WBO-von-2005/Aerzte-Aerztliche-Weiterbildung-WBO-von-2005-Richtlinien/Fort-_und_Weiterbildung,cat391.html

Ich meine Karl Lauterbach wollte als Taktiker mit Anstoßen dieser Diskussion nur von anderen Interessen ablenken. Er sitzt nicht nur im Bundestag, sondern auch im Vorstand der Rhön-Klinikum AG und hat seine eigenen Interessen. Streichung der Homöopathie tut nur wenigen weh und bringt ihn mal wieder ins Gespräch; nichts ist schlimmer als auf der politischen Hinterbank dem Vergessen anheim zufallen. Außerdem war ihm sicherlich von Anfang an klar, dass der Vorschlag nicht mehrheitsfähig ist – unabhängig vom medizinischen Sinn.
Grüße Jürgen

Berthold

Zitat von: hakone am 25.Jul.10 um 00:30 Uhr
natürlich , sehr sehr zufrieden , pro Patient 3200 Euro/Quartal  :-D

wenn der Patient jedes Quartal 11 Sitzungen beraucht, muss Du über die Therapie nachdenken, vielleicht die Dosis von D100 auf D200 reduzieren.
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

pierre

Zitat von: Uhu am 25.Jul.10 um 09:11 Uhr
Da die Begriffe unklar erscheinen hier ein Erklärungsversuch:

Die ärztliche Approbation wird nach mindestens 6-jährigem Medizinstudium und erfolgreicher Ablegung des Staatsexamens vergeben. Sie ist die Erlaubnis überhaupt Patienten zu behandeln.
Medizinstudenten dürfen in Famulaturen, Praktika und im praktischen Jahr (PJ) untersuchen und sollen versuchen unter Anleitung Diagnosen zu stellen, evt auch Behandlungspläne erstellen. Die Verordnung sowohl  von diagnostischen, als auch therapeutischen  Leistungen dürfen nur approbierte Ärzte durchführen.

Die Kassenzulassung zur Niederlassung in eigener Praxis setzt heutzutage  die erfolgreiche Weiterbildung zum Facharzt voraus. Die Weiterbildungsordnungen finden sich auf den Seiten der Landesärztekammern.

http://www.laekh.de/upload/Aerzte_Info/Weiterbildung/WBO_2005/WBO_2005_10.pdf

http://www.laekh.de/Fort--und-Weiterbildung/Weiterbildungsordnungen/Aerzte-Aerztliche-Weiterbildung-WBO-von-2005/Aerzte-Aerztliche-Weiterbildung-WBO-von-2005-Richtlinien/Fort-_und_Weiterbildung,cat391.html

Ich meine Karl Lauterbach wollte als Taktiker mit Anstoßen dieser Diskussion nur von anderen Interessen ablenken. Er sitzt nicht nur im Bundestag, sondern auch im Vorstand der Rhön-Klinikum AG und hat seine eigenen Interessen. Streichung der Homöopathie tut nur wenigen weh und bringt ihn mal wieder ins Gespräch; nichts ist schlimmer als auf der politischen Hinterbank dem Vergessen anheim zufallen. Außerdem war ihm sicherlich von Anfang an klar, dass der Vorschlag nicht mehrheitsfähig ist – unabhängig vom medizinischen Sinn.



Ich habe :

1/- immer hingewiesen , dass Karl Lauterbach in 3 Positionen sitzt : SPD MdB, Professor an der Köln Universität und in Vorstand der Rhön - Klinikum AG (Private Klinik Bestreiber). Daher was er sagt , muss man genauer überlegen , was er meint. Darum ist ihn zu zietiert und zur Diskussion stellt, ist nicht neutral und keine Sinne zur Diskussion . Profilneurose ist für euch einen Begrifft?.

2/- Die BRD ist das einziges Land, das neben Arztberuf noch ein Heilpraktikerberuf existiert. Daher ist zu eine Explosion der Gesundsheitkosten verursacht. Manche Krankenkassen zahlen die Heilpraktikersbesuche . Diese sollte untersagt werden. Wer vom Heilpraktiker behandeln läßt, sollte aus eigene Tasche zahlen.

3/- Die private Krankenkasse zahlt für die homoöpathische Behandlung , aber belastet die Allgemein nicht. Daher ist nicht das Gegenstand unsere Diskussion.

4/- Die gesetzliche Krankenkasse zahlt die homoöpathische Behandlung , KV Vereinabarung mit GKV, diese belastet die Allgemein und ist das Gegestand unsere Diskusion.

5/- Manche Forum User zitiert einfach Karl Lauterbach und stellt zur Diskussion. Karl Lauterbach ist der Gesundsheitberater von Ulla Schmidt. Das deutet an, das die SPD :

a/- Keine gute fähige Experten in diesem Resort (Gesundheit) hat

oder

b/- verfolgt der Politik der Privatisierung des Gesundsheitsystems

oder

c/- keine Interesse an der Reformierung des Gesundheitssytems

und

d/- das Gesundheitssystem als Wahlkampf Thema benutzt

Berthold

Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

pierre

Zitat von: Berthold am 25.Jul.10 um 09:48 Uhr
Zitat von: hakone am 25.Jul.10 um 00:30 Uhr
natürlich , sehr sehr zufrieden , pro Patient 3200 Euro/Quartal  :-D

wenn der Patient jedes Quartal 11 Sitzungen beraucht, muss Du über die Therapie nachdenken, vielleicht die Dosis von D100 auf D200 reduzieren.

Orchideenfreund Berthold,

so ist das nicht. Homoöpathie hat seine Berechtigung neben der Schulmedizin. Sonst hätte die Bundesärztekammer Homoöpathie nicht anerkannt. Für die Anerkennung braucht man 2/3 Mehrheit der Delegierte und sie sind nicht blind.

Die Homoöpathen waren Schulmedizinern, warum sie die Schulmedizin das Rücken gekehrt , muss es eine Grund sein.

Die Schulmedizin ist : Reparatur und Substitutions Therapie , d.h.

was kapput wird repariert , was fehlt wird ersetzt.


Von D100 auf D200 ist erhöht und nicht reduziert. Je höhe der Zahl ist desto potenzierter das homoöpathischer Mittel.

pierre

Zitat von: Berthold am 25.Jul.10 um 10:10 Uhr
einverstanden.

Bravo, große Meinungen treffen immer an gleiche Position  :-D

Claus

Hakone, Hakone, du bringst vielleicht ein wirres Zeug.  O-) O-) O-)

Du springst ständig hin und her zwischen gesetzlicher und privater KV und dann noch zwischen Apotheke und Arzt und zwischen Hömöopathie und herkömmlicher Behandlung. Wer soll dir da noch folgen? Und wenn jemand Argumente bringt, dann weichst du auf ein anderes Thema aus. Und entschuldigt bei Jürgen hast du sich immer noch nicht.

Mal ein Beispiel: Wenn der Apotheker berät und der "Kunde" - nicht "Patient" - entsprechend der Empfehlung Medikamente kauft, ist das ja auch so eine Art Behandlung. Etwas anderes tut der Arzt in der Regel ja auch nicht, wenn der Patient über Schlaflosigkeit oder Kopfschmerzen klagt. Allenfalls wird er noch eine Untersuchung vornehmen. In der Regel wird er aber nur seine Hand zur Begrüßung reichen. Also diese Begriffe "Beratung" und "Behandlung" sind sehr schwammig.

Ein anderes Beispiel: Zur homöopathischen Behandlung ist keine ärztliche Approbation erforderlich, ein Heilpraktiker kann das auch.

Noch ein Beispiel: Eine Bekannte hat eine ärztliche Praxis mit KV-Zulassung, dort behandelt sie gesetzlich und privat Versicherte. Dann hat sie eine Filiale an einem anderen Ort ohne KV-Zulassung. Dort behandelt sie nur Privatpatienten.

Noch ein Beipsiel: Ich kenne jemanden, der ist privat versichert und hat dort einen sog. Großschadenstarif. Der zahlt normalerweise alle seine Rechnungen selbst und nur, falls sie ein paar tausend Euro überschreiten, zahlt ihm die Kasse den übersteigenden Betrag. Dafür sind seine monatlichen Zahlungen an die Kasse sehr gering.
Wer Chemiker werden will, muss Chemie studieren; wer Jurist oder Arzt werden will, muss Jura oder Medizin studieren. Aber um Politiker zu werden, ist lediglich das Studium der eigenen Interessen notwendig. (Max O'Rell)

pierre

Zitat von: Claus am 25.Jul.10 um 10:15 Uhr
Hakone, Hakone, du bringst vielleicht ein wirres Zeug.  O-) O-) O-)

Du springst ständig hin und her zwischen gesetzlicher und privater KV und dann noch zwischen Apotheke und Arzt und zwischen Hömöopathie und herkömmlicher Behandlung. Wer soll dir da noch folgen? Und wenn jemand Argumente bringt, dann weichst du auf ein anderes Thema aus. Und entschuldigt bei Jürgen hast du sich immer noch nicht.

Mal ein Beispiel: Wenn der Apotheker berät und der "Kunde" - nicht "Patient" - entsprechend der Empfehlung Medikamente kauft, ist das ja auch so eine Art Behandlung. Etwas anderes tut der Arzt in der Regel ja auch nicht, wenn der Patient über Schlaflosigkeit oder Kopfschmerzen klagt. Allenfalls wird er noch eine Untersuchung vornehmen. In der Regel wird er aber nur seine Hand zur Begrüßung reichen. Also diese Begriffe "Beratung" und "Behandlung" sind sehr schwammig.

Ein anderes Beispiel: Zur homöopathischen Behandlung ist keine ärztliche Approbation erforderlich, ein Heilpraktiker kann das auch.

Noch ein Beispiel: Eine Bekannte hat eine ärztliche Praxis mit KV-Zulassung, dort behandelt sie gesetzlich und privat Versicherte. Dann hat sie eine Filiale an einem anderen Ort ohne KV-Zulassung. Dort behandelt sie nur Privatpatienten.

Noch ein Beipsiel: Ich kenne jemanden, der ist privat versichert und hat dort einen sog. Großschadenstarif. Der zahlt normalerweise alle seine Rechnungen selbst und nur, falls sie ein paar tausend Euro überschreiten, zahlt ihm die Kasse den übersteigenden Betrag. Dafür sind seine monatlichen Zahlungen an die Kasse sehr gering.

bitte liest nochmals was ich oben schreibt.

Zu deine Fragen:

ZitatMal ein Beispiel: Wenn der Apotheker berät und der "Kunde" - nicht "Patient" - entsprechend der Empfehlung Medikamente kauft, ist das ja auch so eine Art Behandlung. Etwas anderes tut der Arzt in der Regel ja auch nicht, wenn der Patient über Schlaflosigkeit oder Kopfschmerzen klagt. Allenfalls wird er noch eine Untersuchung vornehmen. In der Regel wird er aber nur seine Hand zur Begrüßung reichen. Also diese Begriffe "Beratung" und "Behandlung" sind sehr schwammig.

Die Definition ist klar durch Gesetzt definiert: Behandlung an Menschen dürfen nur Arzt und Heilpraktiker . Der Apotheker berät seine Kunde, darf aber nicht behandelt. Wenn die Kunde ihn " behandelt " läßt , was sollte ich sagen.

ZitatEin anderes Beispiel: Zur homöopathischen Behandlung ist keine ärztliche Approbation erforderlich, ein Heilpraktiker kann das auch.

daher:

entweder das Fach Homoöpathie nicht mehr anerkannt oder homoöpathische Behandlund beim Heilpraktiker nur privat (aus eigene Tasche)

ZitatNoch ein Beispiel: Eine Bekannte hat eine ärztliche Praxis mit KV-Zulassung, dort behandelt sie gesetzlich und privat Versicherte. Dann hat sie eine Filiale an einem anderen Ort ohne KV-Zulassung. Dort behandelt sie nur Privatpatienten.

Wer hat dieses Gesetzt im Kraft gebracht. Das Erlaubnis für 2 oder 3 Praxis (bzw. bei Apotheker - 2 oder 3 Apotheken) zu betreiben . Die große Koalition : Schwarz - Rot . Wer ist der Gesundsheitberater/Gesundheitsministerin der Rot während der große Koalition .

ZitatNoch ein Beipsiel: Ich kenne jemanden, der ist privat versichert und hat dort einen sog. Großschadenstarif. Der zahlt normalerweise alle seine Rechnungen selbst und nur, falls sie ein paar tausend Euro überschreiten, zahlt ihm die Kasse den übersteigenden Betrag. Dafür sind seine monatlichen Zahlungen an die Kasse sehr gering.

wie oben geschrieben . Die private Krankenversicherung ist nicht das Gegenstand der Diskussion , weil sie die Allgemeine nicht belastet.


Claus

Wer Chemiker werden will, muss Chemie studieren; wer Jurist oder Arzt werden will, muss Jura oder Medizin studieren. Aber um Politiker zu werden, ist lediglich das Studium der eigenen Interessen notwendig. (Max O'Rell)

pierre

Das Gesetzt erlaubt 2 oder 3 Praxen zu führen ( durch die Große Koalition) zeigt die Richtung , wo das Gesundheitsystem in Zukunkt hin marschiert. PRIVATISIERUNG

Erleuchterung:

Ich habe 2 Praxen .

- Praxis A : Kassenpatient und Privatpatient
- Praxis B : Privatpatient

ein Tag hat nur 24 Stunden .

1. Phase :

Ich werde langsam die Privatpatienten vom Praxis A zu Praxis B umlenken. Gleichzeitig reduziere ich die Sprechstunde des Praxis A , keine Termin vorgeben , sonders der Patient muss kommen und warten.

2. Phase :

Ich habe jetzt im Praxis A nur Kassenpatienten und im Praxis B nur Privatpatienten. Ich schaue jetzt , wieviele Einnahme vom Praxis B ich bekomme. Wenn es genug ist, fahre ich die Sprechstunde vom Praxis A noch weiter nach unten, 2 x in der Woche komme ich vorbei für 3 Stunden.

3. Phase :

Weil der Kassenpatient sehr lang auf mich warte, geht er weg vom meinem Praxis A . Das Problem löst sich allein selbst.

Wenn der Patient bei seinem gesetzlichen Kassen über mich beschwert. Als Kassenarzt bin ich Kassen Patienten zur Behandlung verpflichtet.  Ich gebe meine Kassenzulassung an der KV zurück .

Da es momentan Arztmangel ist , gucken die KV und die gesetzliche Kassen in der Röhre. Der ärztliche Versorgungsauftrag ist nicht mehr gewährleistet. Die gesetzliche Kassen und KV haben keine Existenz Berechtigung mehr. Also erledigt. Es bleibt nur private Kassen.

Und das hat die große Koalition in alle Still der erste Schritt eingeleitet.




Alwin

Zitat von: hakone am 25.Jul.10 um 14:13 Uhr

Erleuchterung:

Und das hat die große Koalition in alle Still der erste Schritt eingeleitet.

Indianer der so gut Spuren auf Stein lesen kann -
   -kennt auch gute Medizinmann-   da hilft nur noch Feuerwasser :whistle

Claus

Zitat von: hakone am 25.Jul.10 um 14:13 Uhr
Das Gesetzt erlaubt 2 oder 3 Praxen zu führen ( durch die Große Koalition) zeigt die Richtung , wo das Gesundheitsystem in Zukunkt hin marschiert. PRIVATISIERUNG

Erleuchterung:

Ich habe 2 Praxen .

- Praxis A : Kassenpatient und Privatpatient
- Praxis B : Privatpatient

ein Tag hat nur 24 Stunden .

1. Phase :

Ich werde langsam die Privatpatienten vom Praxis A zu Praxis B umlenken. Gleichzeitig reduziere ich die Sprechstunde des Praxis A , keine Termin vorgeben , sonders der Patient muss kommen und warten.

2. Phase :

Ich habe jetzt im Praxis A nur Kassenpatienten und im Praxis B nur Privatpatienten. Ich schaue jetzt , wieviele Einnahme vom Praxis B ich bekomme. Wenn es genug ist, fahre ich die Sprechstunde vom Praxis A noch weiter nach unten, 2 x in der Woche komme ich vorbei für 3 Stunden.

3. Phase :

Weil der Kassenpatient sehr lang auf mich warte, geht er weg vom meinem Praxis A . Das Problem löst sich allein selbst.

So stellt sich das der kleine Moritz vor.  :nee :nee :nee Nein, die Praxen liegen ca. 30 km auseinander, und schon in Praxis A gibt es einen hohen Prozentsatz Privatpatienten. In der mit Ärzten dicht besiedelten Gegend gibt es keine Möglichkeit, die Patienten in deinem Sinne zu verschieben.
Hakone, irgendwie fehlt dir - glaube ich - die Praxis.  :-D
Wer Chemiker werden will, muss Chemie studieren; wer Jurist oder Arzt werden will, muss Jura oder Medizin studieren. Aber um Politiker zu werden, ist lediglich das Studium der eigenen Interessen notwendig. (Max O'Rell)

pierre

#164
Dann behältst für Dich dieses Geheimnis   :-D

ZitatIn der mit Ärzten dicht besiedelten Gegend gibt es keine Möglichkeit


Ich müsse mich vorsicht sein mit deine Äußerung . Meinst du Hausarzt oder Facharzt ?

Ärztedicht zur Information:

http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Statistiken/Internationales/InternationaleStatistik/Thema/Tabellen/Basistabelle__Aerzte,templateId=renderPrint.psml#AnkerAmerika

Ich würde mich vorsicht mit der Ärztedicht zu interpretieren  :whistle Kuba hat mehr als die BRD.