Familienzuwachs

Begonnen von Berthold, 21.Jul.09 um 12:10 Uhr

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Ralf

Zitat von: Berthold am 06.Sep.09 um 23:47 Uhr
Eerika, das hätte ich Dir auch sagen können. Ich persönlich bringe diese Geduld nicht auf, obwohl, die Calypso brauchen auch 6 Monate zum keimen, da sitze ich auch mancmal geduldig vor dem Glas.

Doch Berthold, du kannst sehr geduldig sein, für einen Maulwurf reicht's bestimmt. Man(n) nehme einen Stuhl, ein Fläschchen Wein mit Glas und eine Mistgabel. Den Stuhl platziere man in unmittelbarer Nähe des letzten Maulwurfshügels, der Wein kommt ins Glas und die Gabel in die zweite freie Hand. Das funktioniert natürlich am besten bei gutem Wetter, außerdem sollte man sich lautlos verhalten.
Kommt ein neuer Hügel, schmeiße man nicht das Glas darauf sondern...  :whistle

Gruß
Ralf
Es gibt Leute, die in jeder Suppe ein Haar finden, weil sie, wenn sie davor sitzen, so lange den Kopf schütteln, bis eins hineinfällt.

Eerika

Ralf, schau mal Bertholds Bild an:



Bei welchem Hügel willst Du Dich da hinsetzen, es ist nicht eine da. In der Mitte? Na, da musst Du aber ganz schön gelenkig noch sein, ich bin es nicht mehr.. :bag

Berthold

Zitat von: Ralf am 07.Sep.09 um 00:15 Uhr
Man(n) nehme einen Stuhl, ein Fläschchen Wein mit Glas und eine Mistgabel.
Gruß
Ralf


Aber Ralf, wenn mich meine Nachbarin regelmässig mit einer Mistgabel und einem Glas Wein im Garten sitzen sieht, ruft sie irgendwann mal die Feuerwehr an und lässt mich einfangen.
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

Postpiet

Zitat von: Ralf am 07.Sep.09 um 00:15 Uhr
...
Man(n) nehme einen Stuhl, ein Fläschchen Wein mit Glas und eine Mistgabel. Den Stuhl platziere man in unmittelbarer Nähe des letzten Maulwurfshügels, der Wein kommt ins Glas und die Gabel in die zweite freie Hand. Das funktioniert natürlich am besten bei gutem Wetter, außerdem sollte man sich lautlos verhalten.
Kommt ein neuer Hügel, schmeiße man nicht das Glas darauf sondern...  :whistle
...


Hallo Ralf,

mal ehrlich, vielleicht solltest Du nach dem Genuß mehrere Gläschen Wein deartigen Unfug nicht auch noch öffentlich posten:

:rules :rules :rules
"Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 39, Stand 25.3.2002, sind wildlebende Tiere und deren Biotope geschützt. Der europäische Maulwurf wird als besonders geschützte Tierart in Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) aufgeführt. Nach § 42 BNatSchG ist es verboten wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Ein Verstoß gegen diese Schutzbestimmungen kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden (§ 65 BNatSchG). Ausnahmen und Befreiungen von den Schutzbestimmungen dürfen nur von den zuständigen Behörden für Naturschutz und Landschaftspflege ausgesprochen werden (§ 62 BNatSchG). Dies bedeutet, dass Lebendfang oder Abtöten von Maulwürfen genehmigungspflichtig sind."
:rules :rules :rules


Schönen Gruß

Peter
Posting © [Postpiet] 2013.
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Eerika

Zitat von: PeterH am 08.Sep.09 um 00:09 Uhr
Dies bedeutet, dass Lebendfang oder Abtöten von Maulwürfen genehmigungspflichtig sind."
:rules :rules :rules
Wo soll mein Kater dann eine Genehmigung holen? Wie würdest Du Deinem Kater (wenn Du einen hättest) beibringen, dass er Mäuse jagen darf, die Maulwürfe aber Tabu sind?

Berthold

Zitat von: PeterH am 08.Sep.09 um 00:09 Uhr
Nach § 42 BNatSchG ist es verboten wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Ein Verstoß gegen diese Schutzbestimmungen kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden (§ 65 BNatSchG). Ausnahmen und Befreiungen von den Schutzbestimmungen dürfen nur von den zuständigen Behörden für Naturschutz und Landschaftspflege ausgesprochen werden (§ 62 BNatSchG).

Schönen Gruß
Peter

Eerika, wenn Du der Behörde glaubhaft versicherst, dass Du auf Deiner Küchenwiese demnächst Kartoffeln anbauen möchtest, wirst Du sicherlich von den Schutzbestimmungen bereit werden.

Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

Eerika

Zitat von: Berthold am 08.Sep.09 um 15:42 Uhr
Eerika, wenn Du der Behörde glaubhaft versicherst, dass Du auf Deiner Küchenwiese demnächst Kartoffeln anbauen möchtest, wirst Du sicherlich von den Schutzbestimmungen bereit werden.
Der Kater jagt gar nicht auf meiner Küchenwiese, sondern auf der grossen Pferdewiese von den Nachbaren neben uns.
Alleine hier gibt es mindestens eine Billion Maulwürfe. Soll ich für den Kater Scheuklappen basteln, damit er nicht sieht, wie hier und da ständig die Erde sich bewegt... O-)

Berthold

Zitat von: PeterH am 08.Sep.09 um 00:09 Uhr
Nach § 42 BNatSchG ist es verboten wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Schönen Gruß
Peter

Eerika, ich denke, das Verbot bezieht sich nur auf Menschen, nicht auf Katzen. Du könntest also nur Anzeigen gegen Deinen Ehemann erstatten, wenn er dem Maulwurf nachstellt, nicht gegen Deinen Kater.
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

Charlemann

Zitat von: PeterH am 08.Sep.09 um 00:09 Uhr
Nach § 42 BNatSchG ist es verboten wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

Berthold ist ja nicht hinter wild lebenden Tieren her, sondern er hat sie bestimmt mal da ausgesetzt. Auf seinem Grund sind es halt mal ein paar zuviel geworden.
Stimmt doch, oder Berthold? grins

Berthold

Zitat von: Charlemann am 08.Sep.09 um 16:22 Uhr
sondern er hat sie bestimmt mal da ausgesetzt. Auf seinem Grund sind es halt mal ein paar zuviel geworden.
Stimmt doch, oder Berthold? grins

ja stimmt, Michael. Nur habe ich sie nicht bei mir ausgesetzt sondern beim Nachbarn. Ich wusste nicht, dass sie so weite Strecken zurück legen können.
Auch wusste ich nicht, dass sie so schnell sind. Einmal habe ich einen mit dem Auto zum Nachbarn gebracht und dort ausgesetzt. Als ich dann wieder zu Hause ankam war schon ein neuer Hügel da.
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

Eerika

Zitat von: Berthold am 08.Sep.09 um 17:29 Uhr
Einmal habe ich einen mit dem Auto zum Nachbarn gebracht und dort ausgesetzt. Als ich dann wieder zu Hause ankam war schon ein neuer Hügel da.
:-D
Erinnert mich an den Hasen und Igel.

Ralf

Zitat von: PeterH am 08.Sep.09 um 00:09 Uhr
Hallo Ralf,

mal ehrlich, vielleicht solltest Du nach dem Genuß mehrere Gläschen Wein deartigen Unfug nicht auch noch öffentlich posten:

:rules :rules :rules
"Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 39, Stand 25.3.2002, sind wildlebende Tiere und deren Biotope geschützt. Der europäische Maulwurf wird als besonders geschützte Tierart in Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) aufgeführt. Nach § 42 BNatSchG ist es verboten wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Ein Verstoß gegen diese Schutzbestimmungen kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden (§ 65 BNatSchG). Ausnahmen und Befreiungen von den Schutzbestimmungen dürfen nur von den zuständigen Behörden für Naturschutz und Landschaftspflege ausgesprochen werden (§ 62 BNatSchG). Dies bedeutet, dass Lebendfang oder Abtöten von Maulwürfen genehmigungspflichtig sind."
:rules :rules :rules

Schönen Gruß
Peter


Moin Peter,

das ist kein Unfug, das funktioniert.  ;-) Selbstverständlich mache ich soetwas nicht, wir haben hier auch glücklicherweise schon seit Jahren keine Maulwürfe mehr.
Die alten Leutchen kennen da noch ganz andere Bekämpfungsmethoden, da ist die Mistgabel noch die umweltfreundlichste...

@Eerika: Bertis Hügel sind entfernt worden, wenn der nächste Neue kommt hat man einen Anhaltspunkt, wo der Stuhl hinkommt.  :whistle

@Berthold: Selbstverständlich soll(t)en meine Post's nicht dazu aurufen, gegen bestehende Gesetze zu verstoßen.   

Gruß
Ralf
Es gibt Leute, die in jeder Suppe ein Haar finden, weil sie, wenn sie davor sitzen, so lange den Kopf schütteln, bis eins hineinfällt.

Berthold

Zitat von: Ralf am 08.Sep.09 um 22:08 Uhr
@Berthold: Selbstverständlich soll(t)en meine Post's nicht dazu aurufen, gegen bestehende Gesetze zu verstoßen.   

Gruß
Ralf

Ralf, das ist gut zu hören. Ich dachte schon, die Verwaltung müsste Dich melden.
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

Berthold

jetzt hat es ihn doch nicht erwischt aber wer war es?


Nachts kommen die Maulwürfe oft über die Erde, weil die Regenwürmer auch aus der Erde kriechen. Hat die nachtaktive Katze vielleicht doch aufgepasst?
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

Charlemann

Vielleicht war es ja auch Miriam.