Kernkraftwerke

Begonnen von Berthold, 25.Mär.10 um 15:47 Uhr

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Berthold

Vielleicht geht es in der Klage vor dem Verfassungsgericht darum, ob das Ausstiegsgesetz ueberhaupt eine Enteignung ist.

Wer gegen was klagen kann ist sicherlich unstrittig.

Der Vorstand ist sicherlich rechtlich sogar verpflichtet zu klagen, sonst machen ihn die Aktionaere regresspflichtig, weil er nicht versucht hat, Schaden vom Unternehmen abzuwenden.
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

Berthold

Eine Meinung zur Verfassungsklage der EVUs gegen den Ausstieg aus der Kernenergie von Dr. Ludwig Lindner:

Verfassungsklage gegen Atomausstieg. Kernkraftbetreiber fordern 15 Mrd.€ vom Staat wegen des hastigen Atomausstiegs. Das Verfassungsgericht nimmt die Beschwerden offenbar sehr ernst - die Richter holen umfangreiche Stellungnahmen ein.  Neben dem Wertverlust macht z.B. Eon ,,frustrierte Aufwendungen" geltend - also Investitionen, die das Unternehmen getätigt hatte, weil CDU/CSU und FDP noch im Jahr davor die Laufzeiten der Reaktoren gegen den Widerstand des Bundesrates sogar verlängert hatte. Durch die ,,abrupte Kehrtwende" der Regierung seien diese Aufwendungen für die Sicherheit der Kernenergie ,,auf höchstem Niveau" entwertet worden. Der plötzliche Kurswechsel in der Energiepolitik, für den es in Deutschland keinen zwingenden Anlass gegeben habe, verstoße gegen den Vertrauensschutz und sei unverhältnismäßig. Der Bundestag sei auch nach Auffassung des damaligen Bundespräsidenten Christian Wulff (CDU) in der Hektik des Ausstiegs nicht ausreichend eingebunden gewesen  FAZ 12.6.2012   http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/energiepolitik/verfassungsklage-gegen-atomausstieg-kernkraftbetreiber-fordern-15-milliarden-euro-vom-staat-11783254.html
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

orchitim

Erst einmal muss die Klage ja angenommen werden, also zulässig sein. Auch dafür müssen Stellungnahmen eingeholt werden, üblicherweise. Natürlich kann und muss ein Vorstand klagen. Aber er kann eben nur klagen wo er zuständig ist. Wirtschaftliches handeln/unternehmerische Tätigkeit ist die eine Seite der Medaille. Eigentumsrechte für sich sind die andere. Beides kann, muss aber nicht zwingend in Abhängigkeit stehen. Warten wirs einfach ab, vielleicht kriegt man ja auch mal die Klageschrift in die Hand um zu sehen worum es tatsächlich in der Klage geht. Geht es um die wirtschaftliche Verwertbarkeit des Eigentums, dann muss die Klage eigentlich abgewiesen werden weil erst einmal der Rechtsweg ausgeschöpft werden muss. Eingriffe staatlicherseits durch einen Verwaltungsakt wären in der Zuständigkeit des verwaltungsgerichtsbarkeit auszutragen und das BVerwG(hier in Leipzig) könnte das BVerfG zur eigentumsrechtlichen Bewertung anrufen. Da hier staatlicherseits nur in unternehmerisches Handeln eingegriffen wurde ist die eigentumsrechtliche Fragestellung jedoch zweitrangig. Und den Gegenklagen wegen fehlender Abfallverwertungsbescheinigungen und nichtvorliegen von Schadensfallabsicherungen sehe ich schon gespannt entgegen. :-D
Ich bin gegen ein Tempolimit - jeder soll soviel Taschentücher haben wie er mag.

Claus

Na, dich möchte ich auch nicht als Richter haben. Dieses Durcheinander!  O-) O-) O-)
Wer Chemiker werden will, muss Chemie studieren; wer Jurist oder Arzt werden will, muss Jura oder Medizin studieren. Aber um Politiker zu werden, ist lediglich das Studium der eigenen Interessen notwendig. (Max O'Rell)

Berthold

Zitat von: orchitim am 17.Jun.12 um 22:53 Uhr
Und den Gegenklagen wegen fehlender Abfallverwertungsbescheinigungen und nichtvorliegen von Schadensfallabsicherungen sehe ich schon gespannt entgegen. :-D

wer soll denn jetzt eine Gegenklage einreichen?
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

orchitim

Ganz sicher nicht vor dem BVerfG. Aber soweit mir bekannt ist, lange vor der jetzigen Abschaltung, verhandeln die Unternehmen und der Bund, vertreten durch das Umweltministerium schon länger über die nicht vorliegenden Haftpflichtpolicen der KKW-Betreiber. Die werden auch keine vorlegen können, weil niemand dieses Risiko vertretbar absichern will. Und die Abfall-Entsorgungsbescheinigungen sind auch eine Frage welche zwischen diesen Beiden seit längerem strittig dsikutiert werden. Nicht alles was viele wissen findet auch Niederschlag in den Gazetten, manche Munition wird trocken gelagert für den Fall der Fälle. :-D
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Manne

ich denke, die verfassungsrichter haben auch eine stromrechnung und vielleicht sind sie nicht gerade böse, etwas dazu sagen zu können.

Berthold

Zitat von: orchitim am 17.Jun.12 um 23:18 Uhr
Ganz sicher nicht vor dem BVerfG. Aber soweit mir bekannt ist, lange vor der jetzigen Abschaltung, verhandeln die Unternehmen und der Bund, vertreten durch das Umweltministerium schon länger über die nicht vorliegenden Haftpflichtpolicen der KKW-Betreiber. Die werden auch keine vorlegen können, weil niemand dieses Risiko vertretbar absichern will. Und die Abfall-Entsorgungsbescheinigungen sind auch eine Frage welche zwischen diesen Beiden seit längerem strittig dsikutiert werden.

Aber der Bund (Regierung) kann doch nicht gegen eine Firma klagen. Er kann doch hoechstens Weisungen erteilen oder schlimmsten Falls Gesetze erlassen lassen, denke ich.

Einen Schaden durch KKWs muss doch sowieso der Stromverbraucher zahlen. Warum soll der Stromverbraucher denn jetzt schon für eine Haftpflichtversicherung zahlen, die der KKW-Betreiber abschliesst?

Es muss doch jedem klar sein, der Stromverbraucher oder der Steuerzahler zahlt zum Schluss immer alles.
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orchitim

Zitat von: Berthold am 17.Jun.12 um 23:52 Uhr
Aber der Bund (Regierung) kann doch nicht gegen eine Firma klagen. Er kann doch hoechstens Weisungen erteilen oder schlimmsten Falls Gesetze erlassen lassen, denke ich.
Hää, aus welchen Teil der Grimm's Märchen ist denn das?

Zitat von: Berthold am 17.Jun.12 um 23:52 Uhr
Einen Schaden durch KKWs muss doch sowieso der Stromverbraucher zahlen. Warum soll der Stromverbraucher denn jetzt schon für eine Haftpflichtversicherung zahlen, die der KKW-Betreiber abschliesst?

Es muss doch jedem klar sein, der Stromverbraucher oder der Steuerzahler zahlt zum Schluss immer alles.

Wer auch immer zahlen wird, der Rechtsverstoß liegt hier in der Tatsache das Unternehmen mögliche Haftungsrisiken absichern müssen.
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Berthold

Zitat von: orchitim am 18.Jun.12 um 00:02 Uhr
der Rechtsverstoß liegt hier in der Tatsache das Unternehmen mögliche Haftungsrisiken absichern müssen.

wer sagt, dass Unternehmen alle möglichen Haftungsrisiken abdecken müssen?

Tom, kennst Du einen Fall, bei dem die Regierung eine natürliche oder juristische Person verklagt hat?
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orchitim

In jedem Strafverfahren mit einem Staatsanwalt. :whistle
Ich bin gegen ein Tempolimit - jeder soll soviel Taschentücher haben wie er mag.

Berthold

Zitat von: orchitim am 18.Jun.12 um 13:00 Uhr
In jedem Strafverfahren mit einem Staatsanwalt. :whistle

Nein, Du hast jetzt "Klagen" mit "Anklagen" verwechselt. Der Staat klagt nicht gegen seine Bürger, der handelt. Die Bürger können dann gegen den Staat klagen.
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

orchitim

Eine Klageerhebung seitens der Staatsanwaltschaft, also der staatlichen Rechtsordnung/-auffassung kann mit und/oder ohne  eine anklagende Partei erfolgen. Ohne soweit es die gegebene Rechtsordnung und deren Wertekontext in nicht unwesentlichen Umfang stört.
Warum ich Entscheidungen aus diesem Laden so mag. http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/bundesverfassungsgericht-anatomie-einer-hintergehung-11793158.html
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Berthold

Der neue RWE-Chef Peter Terium will nicht mehr in Kernkraftwerke investieren und fordert jetzt Geld von der Bundesregierung, um die Energiewende umsetzen zu können.

Recht hat er natürlich, denn sonst ist Schluss mit den Dividenenzahlungen der RWE an die Eigentümer. Und darunter leidet insbesondere die öffentlichen Hand, wie z. B. die Kommunen.

http://www.ftd.de/unternehmen/industrie/:nordsee-windpark-rwe-fordert-hilfe-von-regierung/70054205.html 
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Ralla

Mit dem Betrieb von Gaskraftwerken hat RWE jedenfalls kein grundsätzliches Problem, auch wenn sich das in DE momentan anders liest.

Seit gestern ist dieses am Netz, nur halt nicht in Deutschland, wo wohl noch Geld gegraben wird.
http://www.rwe.com/web/cms/de/1070296/rwe-technology/kraftwerksneubau/claus-c/
Liebe Grüsse, Carola     

'Fantasie haben heißt nicht, sich etwas auszudenken, es heißt, sich aus den Dingen etwas zu machen.' - Thomas Mann