Kernkraftwerke

Begonnen von Berthold, 25.Mär.10 um 15:47 Uhr

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Krümel

Zitat von: matucana am 14.Jun.12 um 19:56 Uhr
Hi Sebastian,

klar! Auf den Mars schicken geht aber nicht, denk bitte daran.


Nee, Helli!

Ganz einfach: Man erfindet eine Zeitmaschine, packt dann den ganzen Atommüll da rein, und reist 100 millionen Jahre in die Vergangenheit, und verbuddelt den Müll dort recht tief.

Heute müßte dann der radioaktive Müll schon zerfallen, und unschädlich sein. :thumb


Muß nur einer eine Zeitmaschine erfinden. Oder einen Zugang zu Paralleluniversen schaffen, denen man den Atommüll billig andrehen kann. Vielleicht brauchen die das Zeug in einem Universum des Multiversums :classic

Manne

Zitat von: Sebastian am 14.Jun.12 um 20:07 Uhr
verbuddelt den Müll recht tief.

dann wird der radioaktive Müll schon zerfallen, und unschädlich sein. :thumb


so

Krümel

Zitat von: Manne am 14.Jun.12 um 20:12 Uhr
Zitat von: Sebastian am 14.Jun.12 um 20:07 Uhr
verbuddelt den Müll recht tief.

dann wird der radioaktive Müll schon zerfallen, und unschädlich sein. :thumb


so


WAS???

Meine Art, radioaktiven Dreck unschädlich zu machen ist doch toll! :thumb

Muss man nur aufpassen, dass das keiner mitbekommt!

Krümel

Manne:

Du drehst da wohl alles um. Bitte richtig Zitieren. Sonst Fry böse.

Claus

Wieso recht tief vergraben? Ist doch gar nicht nötig. Einfach offen liegen lassen. Nach 100 Mio. Jahren ist doch alles stabil.  :whistle

Könnte nur sein, dass dann die Evolution anders läuft, also wir jetzt mit Affengesichtern und Fell herum laufen.  :-D :-D :-D
Wer Chemiker werden will, muss Chemie studieren; wer Jurist oder Arzt werden will, muss Jura oder Medizin studieren. Aber um Politiker zu werden, ist lediglich das Studium der eigenen Interessen notwendig. (Max O'Rell)

Manne

#1310
eigentlich ist es unsinn überhaupt dazu eine diskussion zu führen.
man weiss wie es geht und es ist ganz einfach.
alles andere ist nur unfug, welchen grüne spinner verbreiten.

Berthold

Zitat von: Peter am 13.Jun.12 um 05:18 Uhr
die niedrigen Gestehungskosten werden doch nicht an den Endverbraucher weitergegeben! Der Strompreis bleibt hoch. Die Stromunternehmen haben nur ein einziges Ziel: maximaler Gewinn.

Warum soll sich ein Bürger freuen über maximalisierten Gewinn beim Produzenten?

Niedrige Gestehungskosten sind eine notwendige aber noch keine hinreichende Bedingung fuer niedrige Endverbraucherpreise.

Hohe Gestehungskosten sind jedoch eine hinreichende Bedingung fuer hohe Endverbraucherpreise.
Deshalb sollte ein Stromerzeuger immer so billig wie moeglich Strom erzeugen (im Rahmen der tolerierbaren Umweltbedingungen).
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

Berthold

Zitat von: orchitim am 14.Jun.12 um 00:43 Uhr
Weiterhin muss dann für eine erfolgreiche Klageerhebung der Kläger unmittelbar Betroffener sein, dies sind die Unternehmen direkt garnicht weil die Eigentümer deren Aktionäre sind, also diese klagen müssten wegen des Eingriffs in ihr Eigentumsrecht.

Da wird der Vorstand von RWE und EON aber erstaunt sein, wenn Du ihnen erklaerst, sie seien garnicht klageberechtigt, wenn ihren Unternehmen ein Schaden von 15 Mrd. Euro droht.
Sie erwarten naemlich einen Schaden von 15. Mrd Euro fuer ihre Firmnen.

Aber vielleicht wolltest Du sagen, es kann den Vorstaenden der Firmen doch egal sein, wenn sie durch den Atom-Ausstieg einen Schaden vn 15 Mrd. Euro erleiden, weil sie ihn nicht bezahlen muessen, denn sie erhoehen den Strompreis um 15 Mrd. Euro.
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

orchitim

Nein das wollte ich so nicht sagen. Wegen "Enteignung" kann nur der/die betroffenen Eigentümer klagen. Der Vorstand ist aber nicht Eigentümer(meistens) sondern Geschäftsführend für die operativen Dinge zuständig. Diese sind aber nicht zwingend Eigentumsabhängig, wessen Eigentum es ist spielt erstmal keine Rolle, sofern es nur dem Geschäftszweck zur Verfügung steht. CBL beispielsweise wäre eine Variante bei der Beides miteinander nichts zu tub hat. Und Interessenvertreter der Eigentümer sind Vorstände nur im operativen Geschäft, andernfalls müssten die Eigentümer(Aktionäre) ja nicht alles absegnen.
Ich bin gegen ein Tempolimit - jeder soll soviel Taschentücher haben wie er mag.

Berthold

Zitat von: orchitim am 15.Jun.12 um 22:54 Uhr
Nein das wollte ich so nicht sagen. Wegen "Enteignung" kann nur der/die betroffenen Eigentümer klagen. Der Vorstand ist aber nicht Eigentümer(meistens) sondern Geschäftsführend für die operativen Dinge zuständig. Diese sind aber nicht zwingend Eigentumsabhängig, wessen Eigentum es ist spielt erstmal keine Rolle, sofern es nur dem Geschäftszweck zur Verfügung steht. CBL beispielsweise wäre eine Variante bei der Beides miteinander nichts zu tub hat. Und Interessenvertreter der Eigentümer sind Vorstände nur im operativen Geschäft, andernfalls müssten die Eigentümer(Aktionäre) ja nicht alles absegnen.


nein, die Geschaeftsleitung einer Kapitalgesellschaft ist veratnwortlich fuer jeden Vermoegensschaden der Gesellschaft und muss versuchen, ihn abzuwenden. Da haben die Aktionaere bzw. Gesellschafter nichts mit zu tun, denn es ist eine Schaden primaer der Gesellschaft. Die Kraftwerke gehoeren natuerlich der Gesellschaft und nicht den Aktinaeren.
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

orchitim

Zitat von: Berthold am 15.Jun.12 um 23:01 Uhr
Zitat von: orchitim am 15.Jun.12 um 22:54 Uhr
Nein das wollte ich so nicht sagen. Wegen "Enteignung" kann nur der/die betroffenen Eigentümer klagen. Der Vorstand ist aber nicht Eigentümer(meistens) sondern Geschäftsführend für die operativen Dinge zuständig. Diese sind aber nicht zwingend Eigentumsabhängig, wessen Eigentum es ist spielt erstmal keine Rolle, sofern es nur dem Geschäftszweck zur Verfügung steht. CBL beispielsweise wäre eine Variante bei der Beides miteinander nichts zu tub hat. Und Interessenvertreter der Eigentümer sind Vorstände nur im operativen Geschäft, andernfalls müssten die Eigentümer(Aktionäre) ja nicht alles absegnen.


nein, die Geschaeftsleitung einer Kapitalgesellschaft ist veratnwortlich fuer jeden Vermoegensschaden der Gesellschaft und muss versuchen, ihn abzuwenden. Da haben die Aktionaere bzw. Gesellschafter nichts mit zu tun, denn es ist eine Schaden primaer der Gesellschaft. Die Kraftwerke gehoeren natuerlich der Gesellschaft und nicht den Aktinaeren.

Und was hat das jetztmit der Rechtsstellung des Eigentums zu tun? Eigentum gehört dem EIGENTÜMER und nur der kann gegen die Enteignung, wie hier unterstellt wird, klagen(respektive seine anwaltliche Vertretung). Dafür ist er mündiger Bürger und einzig auch direkt und unmittelbar betroffen.
Ich bin gegen ein Tempolimit - jeder soll soviel Taschentücher haben wie er mag.

Berthold

Zitat von: orchitim am 15.Jun.12 um 23:18 Uhr
Eigentum gehört dem EIGENTÜMER und nur der kann gegen die Enteignung, wie hier unterstellt wird, klagen(respektive seine anwaltliche Vertretung).

Genau so ist es. Eigentuemer der Kraftwerke sind die Kapitalgesellschaften, nicht natuerliche Personen. Deshalb kann nur der Vorstand klagen, nicht Aktionaere.
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

orchitim

Zitat von: Berthold am 15.Jun.12 um 23:26 Uhr
Zitat von: orchitim am 15.Jun.12 um 23:18 Uhr
Eigentum gehört dem EIGENTÜMER und nur der kann gegen die Enteignung, wie hier unterstellt wird, klagen(respektive seine anwaltliche Vertretung).

Genau so ist es. Eigentuemer der Kraftwerke sind die Kapitalgesellschaften, nicht natuerliche Personen. Deshalb kann nur der Vorstand klagen, nicht Aktionaere.
Dem ist eben nicht so, aber bleib bei Deiner Version. :ka
Ich bin gegen ein Tempolimit - jeder soll soviel Taschentücher haben wie er mag.

Berthold

Zitat von: orchitim am 16.Jun.12 um 19:30 Uhr
Zitat von: Berthold am 15.Jun.12 um 23:26 Uhr
Zitat von: orchitim am 15.Jun.12 um 23:18 Uhr
Eigentum gehört dem EIGENTÜMER und nur der kann gegen die Enteignung, wie hier unterstellt wird, klagen(respektive seine anwaltliche Vertretung).

Genau so ist es. Eigentuemer der Kraftwerke sind die Kapitalgesellschaften, nicht natuerliche Personen. Deshalb kann nur der Vorstand klagen, nicht Aktionaere.
Dem ist eben nicht so, aber bleib bei Deiner Version. :ka

Ich fuerchte, jetzt hast Du etwas verwechselt. Wer sonst soll Eigentuemer der KKWs sein als die Kapitalgesellschaften.
Auch deren Eigentum kann enteignet werden unter den Bedingungen des Grundgesetzes, jedoch nicht ohne Entschaedigung, denn das ist in Deutschland nicht moeglich.
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

Manne

ag sind nach deutschem recht juristische personen. nur sie können auch einewn schaden an ihrem eigentum vor gericht geltend machen.