Kernkraftwerke

Begonnen von Berthold, 25.Mär.10 um 15:47 Uhr

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Manne

es geht um privateigentum, dessen weitere nutzung untersagt wurde.
der daraus entgehende nutzen ist zu ersetzen.
noch gilt glücklicherweise keine sozialistische eigentumsklausel.

orchitim

Ehe Du solchen Unfug schreibst, solltest Du einfach mal Art. 14 lesen.
Ich bin gegen ein Tempolimit - jeder soll soviel Taschentücher haben wie er mag.

Manne

Zitat von: orchitim am 12.Jun.12 um 22:27 Uhr
Ehe Du solchen Unfug schreibst, solltest Du einfach mal Art. 14 lesen.

na da warten wir mal ab was zum schluß unfug ist.

orchitim

Alleine schon die Adressaten der Klageschrift zu einer Stellungnahme zeigen das es keine Entschädigungregelung geben wird. Eine Rüge an die Regierung für die Art der Entscheidungsfindung will ich damit nicht ausschließen, halte ich sogar für möglich. Da aber keine schwebenden Investitionen von der Regelung betroffen sind, wir bauen ja schon lange keine KKW's mehr, und die meisten Anlagen sowieso schon abgeschrieben waren, wird es eine Entscheidung alleine über die Güterabwägung öffentliches Interesse am Schutz vor möglichen Gefahren und der damit verbundenen Risiko-Sicherungspflicht der Betreiber geben. Hierbei wird sicher das Recht des Gesetzgebers auf Festlegung von Standards eine Rolle spielen und demgemäß die dabei möglichen Nachsorgepflichten der Betreiber gegen die behauptet entgangenen Gewinne aufgerechnenbar sein. Dies ist im Sinne der Sozialpflicht(im Sinne von Allgemeinwohlinteressen)zu verstehen) des Eigentums geboten und gerechtfertigt. Da eine Klage nach GG 14 immer diesen in seiner Gesamtheit betrifft, wie alle Grundrechtsartikel, wird die Güterabwägung zugunsten des Allgemeinwohls ausfallen.
Ich bin gegen ein Tempolimit - jeder soll soviel Taschentücher haben wie er mag.

Peter

Zitat von: Berthold am 09.Jun.12 um 20:28 Uhr
Zitat von: volker1960 am 09.Jun.12 um 19:45 Uhr
Zitat von: Claus am 09.Jun.12 um 19:16 Uhr
Klar, dass diese Diskussion jetzt kommen musste: http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/energiewende-politik-streitet-ueber-zuschuesse-zur-stromrechnung-a-837901.html

Immer mehr Gruppen wollen sich aus den immens steigenden Kosten davon stehlen. Und wir "Normalverbraucher" werden die Zeche zahlen.

Ich will 100% Strom aus Kernenergie!

Das leidige ist ja, das Atomstrom eigentlich viel teurer sein müßte. Volkswirtschaftlich wäre Kernenergie glaube ich sogar ein Reinfall. Da sind immense Summen aus Steuergeldern geflossen. Und die Energieunternehmen wollten erst gar nicht in die Atomstromproduktion einsteigen. Die Forschungskosten waren seinerzeit zu hoch.
.

Richtig, aber das spielt jetzt keine Rolle mehr, da fast alle Kosten berteits abgeschrieben sind und man jetzt billigen Strom produzieren kann.
Es ist also rein volkswirtschaftlich betrachtet sehr dumm, auf die Produktion des billigen Stromes zu verzichten.

Und der Vorwurf einiger Grüner an die Stromproduzenten, mit abgeschriebenen Anlagen hoher Gewinne machen zu wollen ist noch dümmer, denn der Bürger soll sich freuen, wenn ein Stromproduzent sein Produkt so billig wie möglich herstellen kann.


die niedrigen Gestehungskosten werden doch nicht an den Endverbraucher weitergegeben! Der Strompreis bleibt hoch. Die Stromunternehmen haben nur ein einziges Ziel: maximaler Gewinn.

Warum soll sich ein Bürger freuen über maximalisierten Gewinn beim Produzenten?
Grüße
P.

Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von Jedem! (Karl Valentin)

Peter

Zitat von: Berthold am 09.Jun.12 um 21:26 Uhr
Zitat von: Ralla am 09.Jun.12 um 20:48 Uhr
Wenn man die kompletten Lagerkosten des Atommülls über X-tausend Jahre der Industrie in Rechnung stellen würde, bin ich nicht sicher, ob sich das alles noch rechnen würde. Dann noch leeren des Assebergwerks, neu einlagern....

So ein Endlager verursacht ja keine hohen laufenden Kosten, wenn es einmal eingerichtet ist. Der Kohlebergbau im Ruhrgebiet verursacht allerdings dauernd Kosten, sogenannte Ewigkeitskosten.

Es müssen nämlich jährlich etwa eine Mrd. cbm Wasser abgepumpt werden, damit ca. 3 Mio. Menschen nicht im Sumpf ertrinken und deren Trinkwasser nicht vergiftet wird. Um diese Kosten aufzubringen, soll ja Evonik an die Börse gebracht werden.

von wegen keine hohen Kosten!
Ein Kabarettist hat es neulich mal deutlich gemacht: rechne dir mal die Lohnkosten aus allein für den Pförtner des Endlagers, für vielleicht 10.000 Jahre.

Grüße
P.

Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von Jedem! (Karl Valentin)

Claus

Zitat von: orchitim am 12.Jun.12 um 23:12 Uhr
Alleine schon die Adressaten der Klageschrift zu einer Stellungnahme zeigen das es keine Entschädigungregelung geben wird.

Du hast die Klageschrift ja wohl auch schon erhalten; denn deine Argumente werden ja das Gericht überzeugen. Weshalb sie die Schrift überhaupt noch an andere gegeben haben?  :ka :ka :ka 
Wer Chemiker werden will, muss Chemie studieren; wer Jurist oder Arzt werden will, muss Jura oder Medizin studieren. Aber um Politiker zu werden, ist lediglich das Studium der eigenen Interessen notwendig. (Max O'Rell)

Manne

also das verfassungsgericht betrachtet ja die gesamtgesetzeslage.
eine genehmigung nach dem atomgesetz ist ein begünstigender verwaltungsakt (siehe verwaltungsverfahrensgesetz und verwaltungsgerichtsordnung).
wird ein begünstigender bescheid aufgehoben, muss durch die betroffene behörde ersatz geleistet werden.
und das ist nur schon im verwaltungsrecht so.

Wolfgang

Bevor hier wie wild rumspekuliert wird, sollte man vllt. das Prozedere etwas ordnen.

Wenn es so simpel wäre, wie Manfred es darstellt, bräuchte es das Verfahren vor dem BVerfG nicht. Andererseits ist es auch nicht Aufgabe des BVerfG, Schadenersatz auszuurteilen, das ist Aufgabe der allgemeinen Zivilgerichtsbarkeit.

Was die Stromkonzerne gerade versuchen, ist strukturell einfach: das BVerfG soll einen Verstoß gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG durch den gesetzl. angeordneten Atomausstieg und die damit verbundene Zwangsstilllegung der Atommeiler feststellen.

Wenn das geschieht, steht in einem zweiten Schritt der Weg für entsprechende Schadenersatzprozesse vor den Zivilgerichten offen.

Im übrigen empfinde ich es als ziemlich wagemutig, irgendwelche Prognosen über den Ausgang des Verfahrens in Karlsruhe abzugeben.
LG Wolfgang

matucana

Hallo Wolfgang

Zitat von: Wolfgang am 13.Jun.12 um 13:31 Uhr
Im übrigen empfinde ich es als ziemlich wagemutig, irgendwelche Prognosen über den Ausgang des Verfahrens in Karlsruhe abzugeben.
jetzt beurteile doch einmal ganz objektiv - das Wissen der Politik-Spezialisten in diesem Forum übersteigt das Wissen aller Politiker deutlich. Mir scheint das jedenfalls so, denn ich lese hier aufmerksam mit. Da nimmt es doch nicht wunder, wenn hier das Ergebnis korrekt vorausgesagt wird.

Außerdem macht es doch Spaß zu spekulieren, so auch etwa, wer bei Füße Ball gewinnt oder bei "Deutschland sucht den Superstar".
Schöne Grüße Helli


Ich mag alle Farben, nur schwarz müsen sie sein.

Manne

Zitat von: matucana am 13.Jun.12 um 16:23 Uhr
Hallo Wolfgang

Zitat von: Wolfgang am 13.Jun.12 um 13:31 Uhr
Im übrigen empfinde ich es als ziemlich wagemutig, irgendwelche Prognosen über den Ausgang des Verfahrens in Karlsruhe abzugeben.
jetzt beurteile doch einmal ganz objektiv - das Wissen der Politik-Spezialisten in diesem Forum übersteigt das Wissen aller Politiker deutlich. Mir scheint das jedenfalls so, denn ich lese hier aufmerksam mit. Da nimmt es doch nicht wunder, wenn hier das Ergebnis korrekt vorausgesagt wird.

Außerdem macht es doch Spaß zu spekulieren, so auch etwa, wer bei Füße Ball gewinnt oder bei "Deutschland sucht den Superstar".

da liegst du durchaus richtig. einige hier sind wesentlich besser qualifiziert als viele politiker.
die guten leute gehen doch bei den gehältern o. ä. nicht in die politik.
die guten leute gehen in die wirtschaft oder machen selbständig was. :thumb

Wolfgang

Zitat von: matucana am 13.Jun.12 um 16:23 Uhr
Hallo Wolfgang

Zitat von: Wolfgang am 13.Jun.12 um 13:31 Uhr
Im übrigen empfinde ich es als ziemlich wagemutig, irgendwelche Prognosen über den Ausgang des Verfahrens in Karlsruhe abzugeben.
jetzt beurteile doch einmal ganz objektiv - das Wissen der Politik-Spezialisten in diesem Forum übersteigt das Wissen aller Politiker deutlich. ...

Ja, da hast Du natürlich Recht. Ich bin auch ein wenig froh, dabei sein und lernen zu dürfen.
LG Wolfgang

Ralla

Mir scheint, wir haben hier 2 Forenorakel. Manne prophezeit Erfolg für die Kläger, Tom prophezeit das Gegenteil. Jetzt gilt es abzuwarten, was das Bundesverfassungsgericht sagt. Wir dürfen gespannt sein und uns zwischenzeitlich sogar mit Fußball beschäftigen. Hoffentlich dauert das mit der EM noch etwas, damit die Wartezeit schneller vergeht.

Bis wann darf man denn mit einer Entscheidung das Gerichts rechnen? Gibt es da schon Informationen darüber?
Liebe Grüsse, Carola     

'Fantasie haben heißt nicht, sich etwas auszudenken, es heißt, sich aus den Dingen etwas zu machen.' - Thomas Mann

Manne

Zitat von: Ralla am 13.Jun.12 um 19:19 Uhr
Mir scheint, wir haben hier 2 Forenorakel. Manne prophezeit Erfolg für die Kläger, Tom prophezeit das Gegenteil. Jetzt gilt es abzuwarten, was das Bundesverfassungsgericht sagt.

na gerne doch.
als ich vor zwei jahren den euroaustritt griechenlands orakelt habe, bin ich fast gesteinigt worden.
und. wo sind wir heute?

schaut euch mal den aktienkurs von rwe und eon an. die ziehen an. die speculation hat blut gewittert. die jungs wissen was sie tun.
als spekulant muss man sehr scharf denken. wer das nicht tut oder kann, der ist nicht lange spekulant.
sondern pleite.

zum aktuellen fall sage ich einen teuren vergleich voraus. die 15 mrd. sind da noch nicht alles.

orchitim

Zitat von: Wolfgang am 13.Jun.12 um 13:31 Uhr
Bevor hier wie wild rumspekuliert wird, sollte man vllt. das Prozedere etwas ordnen.

Wenn es so simpel wäre, wie Manfred es darstellt, bräuchte es das Verfahren vor dem BVerfG nicht. Andererseits ist es auch nicht Aufgabe des BVerfG, Schadenersatz auszuurteilen, das ist Aufgabe der allgemeinen Zivilgerichtsbarkeit.

Was die Stromkonzerne gerade versuchen, ist strukturell einfach: das BVerfG soll einen Verstoß gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG durch den gesetzl. angeordneten Atomausstieg und die damit verbundene Zwangsstilllegung der Atommeiler feststellen.

Wenn das geschieht, steht in einem zweiten Schritt der Weg für entsprechende Schadenersatzprozesse vor den Zivilgerichten offen.

Im übrigen empfinde ich es als ziemlich wagemutig, irgendwelche Prognosen über den Ausgang des Verfahrens in Karlsruhe abzugeben.


Wenn man sich lange genug mit der Praxis des BVerfG befasst hat, dann kann man schon aus der Verfahrensweise Hinweise auf die Richtung der Entscheidung erkennen. Zweitens ist der Atomausstieg schon vor den jetzigen Regelungen einvernehmlich festgelegt wurden, was anscheinend hier einige gerne vergessen, und nur das Laufzeitende hat unter Merkel mal nach hinten raus und dann wieder vor der Altregelung gelegen. Also steht die Eigentumsfrage überhaupt nicht grundsätzlich zur Debatte, wie Manne hier kolportiert. Zum Schadenersatz habe ich keine andere Meinung geäußert als Deine, nur das es kraft Gesetz garnicht zu einer solchen Entscheidung in diesem Verfahren kommen kann. Die Zahlenspielereien der Unternehmen sind nur öffentliche Stimmungsmache, so wie bei jeder Entscheidung des letzten Jahres im Gleichklang. Des weiteren, die Klage auf Schadenersatz NACH einem Urteil des BVerfG dürfte erstens wahrscheinlich sogar nach dem jetzigen Laufzeitende der Meiler liegen, schließlich muss das Verfahren ja erst durch alle Instanzen. Und eine mögliche Gegenklage der Regierung liegt schon sehr lange in den Schubladen, welche den Betreibern mehr als nur ein paar Kopfschmerzen bereiten würde. Über letzteres weis ich aus meiner aktiven Zeit recht gut Bescheid.
Ich bin gegen ein Tempolimit - jeder soll soviel Taschentücher haben wie er mag.