Was die Gerichte im einzelnen Fall entschieden haben, kann man nicht verallgemeinern.
Es kommt jedesmal auf den Einzelfall an. So etwas wie ein Blankorechtsschutz auf ein Bild oder Fotografie gibt es nicht!
In den letzten Jahren kristallisierten sich durch Wissenschaft und Rechtsprechung einige Punkte heraus, die allgemein als Anhaltspunkte anerkannt sind, ob ein Werk schützenswert ist:
Vorliegen einer Schöpfung. Unbewußt geschaffene Zufallsgestaltungen fallen nicht unter den Schöpfungsbegriff. (damit ist klar, die Kamera in die Gegend gehalten und abgedrückt erschafft kein schützenswertes Werk)
Es wird festgestellt, ob ein Geistiger Inhalt vorliegt. Ein gewisser Geistiger Gehalt muß erkennbar sein. (Braucht man wohl nicht näher zu erläutern)
Vorhanden sein einer mit den Sinnen erfaßbaren Form. Das Werk muß mit den menschlichen Sinnen wahrnehmbar sein. (Dazu gibt es das Beispiel der Querrillen auf einer Autobahn in bestimmten verschiedenen Abständen. Wenn man darüber mit einem Auto fährt, kann man über die Reifengeräusche eine Melodie wahrnehmen)
Es muß ein bestimmter Grad an Eigentümlichkeit bestehen. Das Werk muß individuelle Gestaltung aufweisen.
Hieraus folgt, daß nicht automatisch jedes Lichtbild, welches im Internet zu finden ist, automatisch durch das Urheberrechtsgesetz geschützt ist.
Und genau das ist es, worauf ich eigentlich hinaus wollte.
Ich habe in langen Jahren beruflicher Praxis als Designer der Bildenden Kunst hunderte Fälle mit obiger Problematik kennen gelernt. Und jedesmal war es ein Heidenaufwand, die Eigenschaft eines schützenswerten Werkes festzustellen.
Da geht kein Richter her und sagt, jo, das sieht mir aber nach einem tollen Bild mit Schutz aus. Da schlagen sich Gutachter mit rum. Gutachten, 2. Gutachten, Gegengutachten usw.
I.d.R. werden so Kleinigkeiten wie z.Bsp. geklautes Bildchen bei Ebayauktionen garnicht erst zur Verhandlung zugelassen. Da einigt man sich über Schiedsmänner außergerichtlich. Meist wird derjenige aufgefordert, innerhalb einer Frist das Bild aus den Netz zu nehmen und damit ist der Fall erledigt.
Meiner persönlichen Meinung nach sollte man nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen.
Im Fall Popow nehme ich an, daß der Sohnemann da, ohne sich einen Kopf darüber zu machen, auf das nächstbeste Bild zurückgegriffen hat. Er hat die Diskussionen hier mitgekriegt, hat das oder die Bilder rausgenommen und gut ist. Man sollte nicht jeden, der das macht, gleich als Täter in die Ecke stellen.