Vertrag von 1824 bleibt ein Problem für die Windkraft an der Grenze zu den Niederlanden (https://www.rnd.de/politik/niedersachsen-200-jahre-alter-vertrag-bremst-windkraft-an-der-grenze-A57K2AQBU5AEVAXUQ7BQVK6R7M.html)
Ein uralter Vertrag zwischen dem einstigen Königreich Hannover und den Niederlanden verhindert den Bau von Windrädern auf beiden Seiten der niedersächsisch-niederländischen Grenze. Das Land würde das Traktat von Meppen von 1824 gerne anpassen, doch die Niederlande denken nicht daran. Jetzt muss eine andere Lösung her.
Die Landgrenze zwischen den Niederlanden und Niedersachse ist in Luftlinie etwa 111 Kilometer lang, zwischen Bad Bentheim und Enschede im Süden und Dollart an Ems und Nordsee im Norden. Rechts und links dieser Grenze können zum Verdruss der Landesregierung aktuell keine Windkraftanlagen gebaut werden. Das verhindert ein uralter Vertrag von 1824.
Das Grenztraktat von Meppen wurde vor 201 Jahren zwischen dem damaligen Königreich Hannover und dem Königreich der Niederlande geschlossen. Unterzeichner in der Stadt im heutigen Emsland waren König Wilhelm I. der Niederlande und König Georg IV., in Personalunion König von Großbritannien, Irland und Hannover.
Verträge kann man kündigen, und besonders solche von untergegangen Königreichen.
Sie können ja den König verklagen.
Zitat von: Ruediger am 14.Jul.25 um 00:09 UhrVerträge kann man kündigen, und besonders solche von untergegangen Königreichen.
Sie können ja den König verklagen.
Nein, bei vielen Verträgen ist die Kündigung zu teuer.
Ich feage mich eher, ib so etwas überhaupt moch gültignist.
Aber ich komme nicht vom Völkerecht.
Zum Glück. :whistle
Zitat von: Ruediger am 14.Jul.25 um 00:27 UhrIch feage mich eher, ib so etwas überhaupt moch gültignist.
Aber ich komme nicht vom Völkerecht.
Zum Glück. :whistle
Unbefristete Verträge gelten logischerweise unbefristet.
Wer aus dem Vertrag aussteigen möchte, muss dem Vertragspartner den Schaden zahlen.
Das steht doch schon im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Aber wenn beide Vertragspartner gar nicht mehr existieren?
Das BGB gilt nur in Deutschland.
Außerdem müsse man erst einmal belegen, worin überhaupt ein Schaden entstanden sein soll.
Zitat von: Ruediger am 14.Jul.25 um 00:42 UhrAber wenn beide Vertragspartner gar nicht mehr existieren?
Das BGB gilt nur in Deutschland.
Außerdem müsse man erst einmal belegen, worin überhaupt ein Schaden entstanden sein soll.
Beide Vertragspartner haben Rechtsnachfolger wie die meisten von uns.
Die Schadenshöhe legt der Geschädigte fest.
Zitat von: Berthold am 14.Jul.25 um 00:48 UhrZitat von: Ruediger am 14.Jul.25 um 00:42 UhrAber wenn beide Vertragspartner gar nicht mehr existieren?
Das BGB gilt nur in Deutschland.
Außerdem müsse man erst einmal belegen, worin überhaupt ein Schaden entstanden sein soll.
Beide Vertragspartner haben Rechtsnachfolger wie die meisten von uns.
Die Schadenshöhe legt der Geschädigte fest.
Nein, er muß es belegen, eine bloße Behauptung reicht dafür nicht, und das Gericht kann dem folgen, wenn es das für glaubhaft hält.
Mir ist nicht klar welcher Schaden entstehen soll, es reicht auch kein theoretischer Schaden.
So etwas kann sehr kompliziert werden, denn es ist auch unklar nach welchem Recht es überhaupt läuft.
Zitat von: Ruediger am 14.Jul.25 um 01:05 UhrNein, er muß es belegen, eine bloße Behauptung reicht dafür nicht, und das Gericht kann dem folgen, wenn es das für glaubhaft hält.
Mir ist nicht klar welcher Schaden entstehen soll, es reicht auch kein theoretischer Schaden.
So etwas kann sehr kompliziert werden, denn es ist auch unklar nach welchem Recht es überhaupt läuft.
Es gibt dafür heute kein zuständiges Gericht mehr, denke ich. Eine Einigung funktioniert nur einvernehmlich oder mit Gewalt.
Der Schaden ist z. B. die Landschaftsveränderung, z. B. durch Windkraftanlagen, den die Niederlande nicht akzeptieren.
Es wird heute auch kein Gericht geben, das z. B. entscheidet, ob Preußen zu Bayer gehört oder ob der Kaufvertrag zwischen Russland und den USA über Alsaka rechtmäßig war..
Aber wenn Deutsch etwas in Deutschland aufstellen, dann wird doch nur die Landschaft in Deutschland verändert, dafür kann der Holländer nun wirklich nichts verlangen.
Natürlich könnte man sie einfach in den Niederladen aufstellen, das wäre sicher den Deutschen sehr recht, Hauptsache sie erhalten den Strom.
Dann dürfen die Holländer die Deutschen entschädigen, also nach dieser Logik.
Zitat von: Ruediger am 14.Jul.25 um 17:47 UhrAber wenn Deutsch etwas in Deutschland aufstellen, dann wird doch nur die Landschaft in Deutschland verändert, dafür kann der Holländer nun wirklich nichts verlangen.
Es ist eine Landschaft im Grenzgebiet, die ein gemeinschaftliches Erholungsgebiet für die Menschen der Region sein sollte. Deshalb haben die Niederlande ein Mitspracherecht über die Nutzung des gesamten Gebietes, also auch auf dem jetzigen deutschen Boden.
Auch dürfen die Niederländer auf der niederländischen Seite keine Müllverbrennung oder ein Kernkraftwerk bauen ohne deutsche Zustimmung, auch wenn Deutschlands bei Dunkelflauten großen Nutzen davon hätte wie aktuell von den belgischen Kernkraftwerken an deutscher Grenze.