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Danke, Kirche.

Begonnen von Lilian, 14.Apr.13 um 11:00 Uhr

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Berthold

Papst Franziskus hat seinen Kollegen Paul VI heilig gesprochen. Paul war in Papstkreisen weltweit anerkannt, weil er am strikten Verbot der Verwendung künstlicher Verhütungsmittel festhielt.

Ich finde es praktisch, dass sich die Päpste gegenseitig heilig sprechen können.
Anders als im Nobelpreis-Komitee gibt es in der katholischen Kirche einen Kontrollen von sexuellen Entgleisungen der katholischen Kirchen-Kader.
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

Ruediger

Verhütung ist in der Kirche auch selten notwendig.
Beste Grüße

Rüdiger

Berthold

Zitat von: Ruediger am 15.Okt.18 um 19:52 Uhr
Verhütung ist in der Kirche auch selten notwendig.

Ja, um die Verhütung zu vermeiden hat man sich dem sexuellen Missbrauch zugewandt.
In der Türkei stehen dafür zumindest die Ziegen zur Verfügung.

Ich denke nicht, dass Erdogan in der Türkei sobald ein Sodomie-Verbot einführen wird.
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

Ruediger

Aber Berthold, dafür gibt es doch das Zölibat.

In anderen Ländern gibt es eben die Tradition der Ziege, in Deutschland gibt es zum Glück den Tierschutz.
Andere wollen lieber die Bebuntung und Bereicherung, da darf man dann die Polygamie nicht verschmähen.
Das muß man bis zum bitteren Ende denken, denn die Monogamie ist völlig willkürlich und nur vom Christen oder Judentum so gepflegt.
Beste Grüße

Rüdiger

GuRu

Es geht langsam, aber es geht in die richtige Richtung. Wenn schon die Politik nichts unternimmt, schafft wenigstens die Justiz Fakten. Immer mehr Gerichte fällen Urteile, in denen die Sonderrechte der  Kirchen als Arbeitgeber reduziert werden.

Ruediger

,,Die Berlinerin machte in ihrer Bewerbung keine Angaben zur Konfession. Es gab 38 Bewerber für die Stelle, vier wurden zum Vorstellungsgespräch eingeladen - sie nicht. Ausgewählt wurde ein Bewerber deutsch-ghanaischer Herkunft, der sich als evangelischer Christ bezeichnete und einen Hochschulabschluss hat."

Witzig wie das Gericht auf die Idee kommt, die Frau wurde wegen ihrer Nichtangabe nicht eingeladen.
Das es an ihrem Lebenslauf,bzw. Qualifikation liegen könnte, darauf kommt man gar nicht.

So hat die Frau durch Vermutungen ein hübsches Taschengeld zugesprochen bekommen.

Demnächt soll also der atheistische Priester den Gottesdienst abhalten, denn er hat sich seine Stelle eingeklagt.
Wie geisteskrank muß man  werden, wenn man das als normal bezeichen möchte.

Als Veganer muß ich mich nicht auf einen Arbeitspaltz in der Metzgerei bewerben, das alleine darf man schon als vorsätzliche Geschäftsschädigung betrachten.
Beste Grüße

Rüdiger

Rüdi

Das sehe ich auch so! Weshalb klagten die anderen 33 nicht geladenen Bewerber nicht? Es war doch nur eine Vermutung, dass sie wegen ihrer Nichtangabe keine Einladung bekam. Anders wäre es gewesen, hätte man sie zum Gespräch gebeten und dann aufgrund ihrer persönlichen Aussage über ihre  Konfessionslosigkeit abgelehnt. Das ist dann nachvollziehbar.
Ich habe die Dame ja im TV gesehen - ich will keine Vorurteile haben...........aber.....
Mit gütigen Menschen zu leben, ist wie einen Raum mit Orchideen zu betreten -
        :: Kǒng Fū Zǐ  孔夫子 :: 推手 ::

Ruediger

Zitat von: Rüdi am 27.Okt.18 um 13:41 Uhr

Ich habe die Dame ja im TV gesehen - ich will keine Vorurteile haben...........aber.....

Da wird ihr jetziger Arbeitgeber, sollte sie ein Opfer gefunden haben, noch viel Freude haben?
Beste Grüße

Rüdiger

Rüdi

Mit gütigen Menschen zu leben, ist wie einen Raum mit Orchideen zu betreten -
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GuRu

Zitat von: Ruediger am 27.Okt.18 um 12:57 Uhr
.......Witzig wie das Gericht auf die Idee kommt, die Frau wurde wegen ihrer Nichtangabe nicht eingeladen.
Das es an ihrem Lebenslauf,bzw. Qualifikation liegen könnte, darauf kommt man gar nicht.

So hat die Frau durch Vermutungen ein hübsches Taschengeld zugesprochen bekommen.

Klar, darauf musst erst du kommen. Bei Gericht hat das mit Sicherheit keine Rolle gespielt.

Zitat von: Ruediger am 27.Okt.18 um 12:57 Uhr
Demnächt soll also der atheistische Priester den Gottesdienst abhalten, denn er hat sich seine Stelle eingeklagt.
Wie geisteskrank muß man  werden, wenn man das als normal bezeichen möchte.

Dazu fällt mir nur ein : Quatsch mit Soße.

Zitat von: Ruediger am 27.Okt.18 um 12:57 Uhr
Als Veganer muß ich mich nicht auf einen Arbeitspaltz in der Metzgerei bewerben, das alleine darf man schon als vorsätzliche Geschäftsschädigung betrachten.

Deine Vergleiche sind sowas von zutreffend, Chapeau.

GuRu

#190
Zitat von: Rüdi am 27.Okt.18 um 13:41 Uhr
......Ich habe die Dame ja im TV gesehen - ich will keine Vorurteile haben...........aber.....

Rüdi, mir ging und geht es um die Sache. Für die Dame hege ich weder Sympathien noch habe ich Vorurteile.
Die Sonderrechte der Kirche als Arbeitgeber gehören abgeschafft, Punkt.
Konfessionsgebunden sollte nur der Arbeitnehmer sein, das hat das Gericht richtigerweise festgestellt, wenn dies für diese Tätigkeit objetiv erforderlich ist.

Rüdi

Rudolf, mir geht es ebenso um die Sache.
In diesem Fall ist es wohl schwierig, ein eigenes Urteil zu fällen. In keinem Bericht, den ich gelesen habe, wird die Stelle genau benannt, auf die sich die 38 Personen beworben hatten. Es muss nicht unbedingt die Stelle einer(s) Sozialpädagogin(en) gewesen sein, die ausgeschrieben war. Nun läuft der Prozess schon 5 Jahre und die Gerichte in den Instanzen werden Näheres wissen. Die Diakonie erklärt, es sei für den Posten sehr wohl ausschlaggebend, einen inneren Kirchenbezug nachweisen zu können. Außerdem sei die Dame deshalb nicht eingeladen worden, da ihr der geforderte Hochschulabschluss fehlte. Die fehlende Qualifikation wäre bei jedem Arbeitgeber Grund zur Ablehnung gewesen. Ich finde, wäre sie zum Vorstellungsgespräch geladen worden und dann aufgrund mangelnder Kirchenbindung  für die Stelle nicht berücksichtigt worden, wäre dies diskriminierend und zu Recht zu verurteilen. 
In meiner beruflichen Laufbahn war ein Loyalitätsgebot ebenso gegeben. Ich hätte bei einem Wechsel des Arbeitgebers meinerseits nicht frei wählen können, wo mich meine Wege hinführen. Das war und ist nicht "die Kirche".
Ich persönlich billige dem Arbeitgeber Kirche gewisse Sonderrechte zu. In der Form wie sie jetzt festgezurrt scheinen.
Diese Rechte gibt es übrigens in Frankreich auch - in den Departements, die ab 1870/71 dem Deutschen Kaiserreich einverleibt wurden. Da tut auch Frankreich nichts dagegen.
Mit gütigen Menschen zu leben, ist wie einen Raum mit Orchideen zu betreten -
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Ruediger

#192
Bei der Besetzung von Stellen in Parteien, Verbänden oder anderen Organisationen spielen bestimmte Mitgliedschaften und Einstellungen eine Grundvoraussetzung zur Einstellung.

Wer möchte es der CDU verdenken, daß sie in ihrer Geschäftsstelle Parteimitglieder bzw. parteinahe Mitarbeiter einstellt?
Wie sollen sie ansonsten ihre Aufgabe halbwegs erfüllen können?

Gleiches gilt für Kirchen oder Gewerkschaften.

So etwas nennt man Tendenzbetriebe, da hilft auch kein blinder Kirchenhaß. :wink


Beste Grüße

Rüdiger

Berthold

Zitat von: Ruediger am 28.Okt.18 um 01:35 Uhr
So etwas nennt man Tendenzbetriebe, da hilft auch kein blinder Kirchenhaß. :wink

Ein blinder Kirchenhass ist immer hilfreich, denn es gibt 1000 völlig unterschiedliche Gründe für den Hass. Die kennt ein Blinder ebenso wie ein Sehender.
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

Rüdi

Sehr tolerantes Menschenbild, Berthold. Da kannst Du Dir bei den Christen was abschauen. Nee, nee, nee  :nee
Mit gütigen Menschen zu leben, ist wie einen Raum mit Orchideen zu betreten -
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