Nachweis über den rechtmäßigen Erwerb bei trop. Orchideen

Begonnen von Ute Rabe, 06.Feb.11 um 10:26 Uhr

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Charlemann

Zitat von: Leni am 15.Feb.11 um 23:39 Uhr
... aber wie ich erfreut sehe, der harte Kern hier hat seinen feinen Humor nocht steigern können  :thumb

Das ist kein Humor Leni, daraus ist tödlicher Ernst geworden.

Schön was von Dir zu hören!

Leni

Zitat von: orchitim am 16.Feb.11 um 11:56 Uhr
Leni, Deine Aussage ist soweit nicht ganz zutreffend. Zum einen listet Das WaA nur die gefähfdeten Tiere und Pflanzen auf, welche besonderen Schutz genießen sollten. Die Import und Exportregeln sind Sache der Unterzeichnerstaaten, die sich aber auf ein gemeinsames Regelwerk, Citesverfahren verständigt haben. Die Meldepflichten regeln die Landesbehörden eigenständig, bei uns auf Basis bestehenden EU-Rechts nur für Tiere mit größerem Handlesvolumen und oder auf jeden Fall A I. Das hat aber auch seine Ergänzung in den seuchenrechtlichen Bestimmungen und Tierschutzverordnungen welche für die Zucht in Gefangenschaft anwendung finden. Bei Pflanzen sehen die Regelungen anders aus und es obliegt eigentlich den jeweiligen Landesbehörden entsprechende Meldepflichten zu erlassen.
WA schließt nirgends aus das Teilnehmerländer weitergehende Regelungen anwenden, es erfordert diese aber nicht.
Und wie ich bereits angeführt hatte, gab es in den 90iger Jahren die Info und auch das Bestreben private Sammlungen anzumelden, alleine schon aufgrund der Bestandsschutztatsache, das Bestände von AI-Arten sofern sie vor Inkrafttreten der Vorschrift im Bestand waren wie legal eingeführte gelten.

Hi Orchitina
Wenn wir uns auf die Orchideen konzentrieren, sind die Aussagen, wenn ich deinen Post richtig gelesen habe nicht anders.
Meldepflicht, oder besser angewendete Meldepflicht gibt es bei Orchideen nicht.
Gerade auch bei WA 1 Pflanzen ist das so.
Es wäre schlicht weg unmöglich für die Behördebn, das Volumen zu händeln.Wie Cites funktioniert weiß ich, und wer wie wo zugestimmt hat, ist eigentlich uninteressant.
Natürlich schließt das WA keine weitergehenden Regelungen aus, davon sprach ich allerdings auch nicht.
Was ich begreiflich machen wollte ist, das WA NUR ein Reglwerk im Handel mit gefährdeten Arten ist und kein Naturerhaltungsunternehmen mit angeschlossenem Regelwerk des Handels.

@Hakone
nach wie vor gilt, der Ankläger führt den Beweis.
Wenn du ein Phrag. kovachii dein eigen nennst und angenommen eine Kontrolle erfolgt, ist der Hinweis vollkommen ausreichend, du hättest es auf der Ausstellung in Dresden 2010 von einem Peruaner gekauft. Wenn sie das prüfen, werden sie feststellen, dass gesagter Peruaner eben zu der Ausstellung Phrags dieser Art importiert hatte.
Meiner Meinung nach erfolgt eine Kontrolle 1. auf Hinweis und nur dann, wenn zum Verdacht der illegalen Einfuhr gleichzeitig Zollbetrug dazukommt. ( was es ja automatisch dann auch ist)
Es wird viel über diesen Fall X diskutiert, mir ist allerdings kein Fall dieser Art bekannt, meinen Orchideenbekannten auch nicht.
Natürlich gab es Bestrebungen, die Privatsammlungen alle von begördlicher Seite aus aufzunehmen.
Allein schon dessen Volumen und deren Verwaltung hat diesen frommen Wunsch ins Nirvarna geschickt.
Meine Meinung ist, wer wissentlich seine Pflanzen von Gärtnereien erworben hat, braucht nichts zu befürchten. Wer allerdings sich gerne Urlaubsandenken mitnimmt, naja, selbst Schuld.

Liebe Grüße


Leni


Leni

Schönes Konstrukt
dass er sich nicht erinnern konnte, da er ja anscheinend Kofferweise sich Andenken mitgebracht hatte, kann man doch nachvollziehen.
Wer allerdings auf einer Ausstellung etwas äußerst seltenes, weil gerade entdeckt und noch dazu aus WA 1 erwirbt, und sich überhaupt nicht absichert, oh jeeeeeeeeeee.
Trotzdem bleibt festzustellen, dass hier Aussage gegen Aussage steht.
Ich bin mir auch sehr sicher,dass deinem Orchideenfreund nichts ernsthaftes widerfahren ist.  ;-)
Viel eher glaube ich, dass der besagte Gärtner mit Gedächtnisschwund ein paar sehr unangenehme Tage erlebt hat.

orchitim

Wie hakone schon anmerkt, ist es tatsächlich schon widerholt vorgekommen das O-freunden die Sammlung konfisziert wurde, ich selbst habe zwei davon in Verwahrung bekommen und im BG Jena stehen(standen) Pflanzen aus mind. 3 Orchideensammlungen und 5 Kakteensammlungen. Nicht selten werden Kollegen von mir und auch ich zur Begutachtung solcher Objekte herangezogen, so wir denn als Gutachter für diese Pflanzen gelistet sind. Diese Verfahren werden vom Bundesamt angeregt und vom Zoll durchgeführt, weil er die zuständige Instanz der Exekutive ist.
Deshalb kann ich jedem nur empfehlen sich beim kauf von NF auf einer Ausstellung von einem auswärtigen Händler zumindest die Cites-Nummer des Importes geben zu lassen. Es reicht nicht, zu behaupten der Händler X aus Peru hat diese Pflanzen angeboten, insbesondere wenn es denn noch nichtmal stimmt. Zusätzlich zur Listung der Pflanzen insbesondere die AI Sachen gibt es beim BA eine Liste der von dem Exportland zugelassenen Vermehrungs- und Handelsbetriebe. Das war mir bis dato auch nicht bekannt, aber für meine Ausbildertätigkeit für den Zoll wurden mir entsprechende Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Diskutiere niemals mit Idioten. Sie holen dich auf ihr Niveau und schlagen dich dort mit Erfahrung.

Leni

Zitat von: orchitim am 16.Feb.11 um 19:38 Uhr
Wie hakone schon anmerkt, ist es tatsächlich schon widerholt vorgekommen das O-freunden die Sammlung konfisziert wurde, ich selbst habe zwei davon in Verwahrung bekommen und im BG Jena stehen(standen) Pflanzen aus mind. 3 Orchideensammlungen und 5 Kakteensammlungen. Nicht selten werden Kollegen von mir und auch ich zur Begutachtung solcher Objekte herangezogen, so wir denn als Gutachter für diese Pflanzen gelistet sind. Diese Verfahren werden vom Bundesamt angeregt und vom Zoll durchgeführt, weil er die zuständige Instanz der Exekutive ist.
Deshalb kann ich jedem nur empfehlen sich beim kauf von NF auf einer Ausstellung von einem auswärtigen Händler zumindest die Cites-Nummer des Importes geben zu lassen. Es reicht nicht, zu behaupten der Händler X aus Peru hat diese Pflanzen angeboten, insbesondere wenn es denn noch nichtmal stimmt. Zusätzlich zur Listung der Pflanzen insbesondere die AI Sachen gibt es beim BA eine Liste der von dem Exportland zugelassenen Vermehrungs- und Handelsbetriebe. Das war mir bis dato auch nicht bekannt, aber für meine Ausbildertätigkeit für den Zoll wurden mir entsprechende Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Hm dann scheint es unterschiedliche Auffassungen oder besser unterschiedliche Handhabungen zu geben.
Was soll denn bitte die Citesnummer, die kann die ermittelnde Behörde selbst herausfinden.
Klar ist es eine Absicherung, wenn du Belege hast.
Was mich an diesen ganzen Geschichten erheblich bisher störte, ist das Halbwahhrheiten häufig gerne mit freier Phantasie vermengt werden um endlich eine reißerische als auch erschreckende Story an den Markt zu bringen.
Ich kenne einen Fall, da ging es um Phrags und die Phrags, nicht die Sammlung, wurde beschlagnahmt. In dem Fall hatte die Behörde detaillierte Beweise, dass nämlich besagter Liebhaget mit einem Köfferchen voll Phrags durch den Zoll gestapft ist. Solche Fälle zählen für mich nicht, weil es nicht die hier angeprangerten Fälle sind, Unschuldiger ehrlicher Käufer verlor ganze Sammlung.
Ich weiß nicht, wer oder was du machst /bist, was ich allerdings weiß, sind etliche geführte Telefonate mit Bonn und viele Gespräche mit dem Zoll in Frankfurt.
Zweifelsohne sagten sie, dass es Beschlagnahmungen gab und gibt von Orchideen, allesamt Mitbringsel. Diese spalteten sich auf aus Unwissenheit bei einem Händler gekauft und wirklichen Naturentnahmen.
Was allerdings unumstößlich ist nach wie vor in der deutschen Rechtsprechung ist, wer den Beweis zu führen hat und das ist der Ankläger.
Es reicht nicht, zu behaupten der Händler X aus Peru hat diese Pflanzen angeboten, insbesondere wenn es denn noch nichtmal stimmt.????????? ist das eine Unterstellung oder wie habe ich das zu verstehen????
Also lass mich mal wissen, was du mit dem Satz sagen wolltest.

LG

Leni

orchitim

Soll ich das hier erläutern oder als PN?
Um Deine Unkenntnis noch etwas zu vergrößern, nur spaßeshalber, muss ich Dir zustimmen das es oft Ansichtssache der Landesbehörden, bzw. einzelner Mitarbeiter davon ist. Der Zoll steht nur daneben und Listet auf was mitgenommen wird.
Wie ich schonmal geschrieben habe, besteht durch die Erfurter Behörde eine neue DV in der für besonders gefährdete ARten(Pflanzen, bisher nur von Kakteenbeschlagnahmen bekannt) welche behauptet aus Nachzucht stammen sollen, das Erforderniss des Nachweises der Legalität der Elternpflanzen. Das ist nicht witzig und auch kein Schmuß, ich kann Dir gerne den Namen des Gutachters geben und Du kannst Dich von ihm mal ausführlich informieren lassen. Deshalb mein Rat, bei kritischen Sachen immer Dokumentieren denn andernfalls kann es passieren das ich mich mit Eurem Zeugs irgendwann abquälen muss. :-D
Diskutiere niemals mit Idioten. Sie holen dich auf ihr Niveau und schlagen dich dort mit Erfahrung.

orchitim

Die Citesnummer kannste Dir immer vom Formular abschreiben, weil dieses am Stand vorliegen muss. Und die Ausstellungsregelungen sagen auch klar, das diese auf anfrage mitgeteilt werden muss. Bzw. eigentlich sogar in Kopie beim Kauf betreffender Pflanzen. Nur wer hlt sich denn da dran, ich kenne nur eine Händlerin die immer Kopien dabei hat und das ist Andrea.
Diskutiere niemals mit Idioten. Sie holen dich auf ihr Niveau und schlagen dich dort mit Erfahrung.

orchitim

Übrigens ist das Papierchen auch ein guter Hinweisgeber ob es sich um legal entnommene oder nachgezogene Pflanzen handelt, weil dies entsprechend gekennzeichnet ist.
Diskutiere niemals mit Idioten. Sie holen dich auf ihr Niveau und schlagen dich dort mit Erfahrung.

Leni

Zitat von: hakone am 16.Feb.11 um 21:10 Uhr
Leni,

keine Phantasie . Es reicht nicht, zu behaupten der Händler X aus Peru hat diese Pflanzen angeboten, insbesondere wenn es denn noch nichtmal stimmt du kannst versuchen , ob der Richter dir glaubt , ist eine andere Frage.
Hintergrund dieser Aussage ist, dass die Händler  zu ihren Pflanzen Cites besitzen. Sie importieren direkt zu den Ausstellungen ihre Pflanzen und daher ist eine Überprüfung ein Leichtes.
Warum sollte ein Händler illegales riskieren, er ist da um Geld zu verdienen und nicht, um die JVA Dingsbums von innen zu besichtigen.



ZitatIch weiß nicht, wer oder was du machst /bist, was ich allerdings weiß, sind etliche geführte Telefonate mit Bonn und viele Gespräche mit dem Zoll in Frankfurt.

wir reden über ein Orchideen , den in Ausstellung ohne Quittung ( wie üblich ) gekauft wird und nicht um illegal Import über Flughafen .

Hakone, schon klar, aber jede "Illegale" saß mal im Flugzeug oder etwas nicht?

Citesnummer : Lachnummer , der Händler in Ausstellung, den siehst du nur einmal im Leben, der gibt dir eine Phantasie Cites Nummer und adios muchachos hasta la vita.
Hihi, ja wenns so einer ist, triffts zu. Allerdings sind die Händler jedes Jahr gesichtet in Deutschland und das auf Jahre.



Leni

Zitat von: orchitim am 16.Feb.11 um 21:14 Uhr
Soll ich das hier erläutern oder als PN?
Um Deine Unkenntnis noch etwas zu vergrößern, nur spaßeshalber, muss ich Dir zustimmen das es oft Ansichtssache der Landesbehörden, bzw. einzelner Mitarbeiter davon ist. Der Zoll steht nur daneben und Listet auf was mitgenommen wird.
Wie ich schonmal geschrieben habe, besteht durch die Erfurter Behörde eine neue DV in der für besonders gefährdete ARten(Pflanzen, bisher nur von Kakteenbeschlagnahmen bekannt) welche behauptet aus Nachzucht stammen sollen, das Erforderniss des Nachweises der Legalität der Elternpflanzen. Das ist nicht witzig und auch kein Schmuß, ich kann Dir gerne den Namen des Gutachters geben und Du kannst Dich von ihm mal ausführlich informieren lassen. Deshalb mein Rat, bei kritischen Sachen immer Dokumentieren denn andernfalls kann es passieren das ich mich mit Eurem Zeugs irgendwann abquälen muss. :-D

Darfst es auch gerne als PN machen ;-)

Ute Rabe

Zitat von: Leni am 16.Feb.11 um 21:34 Uhr
Zitat von: orchitim am 16.Feb.11 um 21:14 Uhr
Soll ich das hier erläutern oder als PN?
Um Deine Unkenntnis noch etwas zu vergrößern, nur spaßeshalber, muss ich Dir zustimmen das es oft Ansichtssache der Landesbehörden, bzw. einzelner Mitarbeiter davon ist. Der Zoll steht nur daneben und Listet auf was mitgenommen wird.
Wie ich schonmal geschrieben habe, besteht durch die Erfurter Behörde eine neue DV in der für besonders gefährdete ARten(Pflanzen, bisher nur von Kakteenbeschlagnahmen bekannt) welche behauptet aus Nachzucht stammen sollen, das Erforderniss des Nachweises der Legalität der Elternpflanzen. Das ist nicht witzig und auch kein Schmuß, ich kann Dir gerne den Namen des Gutachters geben und Du kannst Dich von ihm mal ausführlich informieren lassen. Deshalb mein Rat, bei kritischen Sachen immer Dokumentieren denn andernfalls kann es passieren das ich mich mit Eurem Zeugs irgendwann abquälen muss. :-D

Darfst es auch gerne als PN machen ;-)
Bitte soviel wie möglich hier diskutieren. :thumb
Ich finde es nach wie vor sehr spannend.
Gruß, Ute

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