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Die Jägersprache

Begonnen von Ralf, 27.Jan.12 um 00:22 Uhr

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Berthold

Die Wildtiere gehören aber doch dem Bodeneigentümer. Von dem least der Jäger die Tiere durch seine Jagdpacht und übernimmt die Verantwortung dafür. Deshalb haftet der Jäger auch für die Schäden, die das Wild macht (ausser im Strassenverkehr).

Dass der Jäger mit den Wildtieren dann noch lange nicht machen kann, was er will, ist eine andere Sache.
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

Postpiet

Zitat von: Berthold am 07.Feb.12 um 18:31 Uhr
Die Wildtiere gehören aber doch dem Bodeneigentümer.
...

Ein ganz klares "Nein".

Zumal ja auch nicht auf jedem Grundeigentum ein Jagdrecht ausgeübt wird.

Und was wäre dann mit dem Reh, was sich in meinen Garten verläuft ...


Schönen Gruß

Peter
Posting © [Postpiet] 2013.
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Berthold

Zitat von: Postpiet am 07.Feb.12 um 18:47 Uhr
Zitat von: Berthold am 07.Feb.12 um 18:31 Uhr
Die Wildtiere gehören aber doch dem Bodeneigentümer.
...

Ein ganz klares "Nein".

Zumal ja auch nicht auf jedem Grundeigentum ein Jagdrecht ausgeübt wird.

Und was wäre dann mit dem Reh, was sich in meinen Garten verläuft ...


Schönen Gruß

Peter

Ob Du Dein Wild bejagdst oder bejagen lässt von jemandem, der die Jagd von Dir gepachtet hat, ist unbedeutend für die Eigentumverhältnisse.

Das Reh im Garten gehört dem Gartenbesitzer anteilmässig. Er bekommt auch einen Anteil von der Jadgpacht, sofern die Jagd auf seinem Gelände nicht grundsätzlich ruht.

Sagen wir, ein Rothirsch hat ein Revier von 10 Hektar. Dein Garten liegt mit einem Hektar in dem Rothirschrevier. Dann gehörten Dir der Vorderlauf des Tieres. 
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

Alexa

Und wenn der Hirsch bei Peter das Orchideenbeet umpflügt und dabei ne Abwurfstange hinterlässt?
Wer zahlt dann für den Schaden? Der, dem der Rest des Hirsches und die restlichen 9 Hektar gehören? Und wer darf dann die Abwurfstange behalten?
Ich finde das alles nicht so einfach...  :wacko

Berthold

Zitat von: Alexa am 07.Feb.12 um 22:17 Uhr
das Orchideenbeet umpflügt ..

Das ist ein tüpischer Wildschaden. Den bezahlt der Jagdinhaber
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

Hermelin

Rechtlich gesehen sind Wildtiere herrenlos und gehören niemandem!

Es ist im Jagdrecht nur so geregelt, dass nur derjenige der das Jagdrecht (also Grundeigentümer oder Jagdausübungsberchtigter, zB der Pächter) innehat sich das Wild "aneignen" darf - und dazu gehören (warum auch immer, finde ich albern..) auch die Abwurfstangen.
Beste Grüße Kim!

Berthold

Zitat von: Hermelin am 08.Feb.12 um 00:45 Uhr
Rechtlich gesehen sind Wildtiere herrenlos und gehören niemandem!

Es ist im Jagdrecht nur so geregelt, dass nur derjenige der das Jagdrecht (also Grundeigentümer oder Jagdausübungsberchtigter, zB der Pächter) innehat sich das Wild "aneignen" darf -

aber wenn man sich herrenloses Wild durch die Jagdpacht aneignet, warum muss man dann eine Jagdpacht an den Grundeigentümer zahlen.

Was ist die wirtschaftliche Gegenleistung des Grundeigentümers für die Jagdpacht?
Das Wild zur Bejagung zur Verfügung zu stellen kann es dann ja nicht sein, weil das Wild dem Grundeigentümer ja garnicht gehört.

Kim, wie siehst Du die Lage vom juristischen Standpunkt.
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)