Import von Orchideen-Hybriden

Begonnen von Berthold, 12.Aug.09 um 21:58 Uhr

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Berthold

Zitat von: Gitti am 13.Aug.09 um 09:30 Uhr
wie in vielen Fällen, ist nicht immer alles, wie es geschrieben steht.
Gitti, wenn sich deutsche Zollbeamte nicht an das Geschriebene halten, haftet der Staat für den Schaden, den sie anrichten. Das Schreiben vom MfN sollte für den deutschen Zoll verbindlich sein. Man sollte es immer in der Tasche haben, wenn man mit dem Zoll in Berührung kommt.

Zitat
Papier ist eben doch geduldig.
Bist Du Pessimistin?

ZitatIch kenne nur ein Land, wo das auch tatsächlich so praktiziert wird, wie oben beschrieben.
Du meinst doch wohl Deutschland, hoffe ich.


Zitat
Das Problem ist meistens auch nicht die Cites, das viel größere Problem ist bei Amerika Importen, das Phytosanitäre Zeugnis, denn das bekommt man nicht so leicht.
viele Grüße
Gitti
Das liegt wohl daran, dass die US-amerikanischen Exporteure keine Lust haben, jemanden von der Authority zu beauftragen, ein Medical auszustellen. Die Behörden sitzen oft viele Meilen entfernt vom Händler bzw. Produzenten und kommen nur ungern raus aufs Land.
Die Mühe scheuen die meisten amerikanischen Händler, sie machen halt eh den meisten Umsatz innerhalb ihres Landes.

Und wer mag im amerikanischen Ausland schon Phalaenopsis-Hybriden und dann auch noch aus Amerika?
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

gaby

Als wir von Madeira zurück gekommen sind wunderten wir uns das am Flughafen in Hannover immre wieder  der gleiche Koffer auf dem Band die Runde machte........
Wir hatten im Flieger ein Paar das eine Papiertasche voller blühender Pflanzen dabei hatte und ich hatte auf Madeira noch gefragt:wollen Sie etwa soo mit den Pflanzen nach Deutschland einreisen? Die Antwort war:warum nicht.
Nagut dachte ich,muß ja jeder selber wissen
Aus der Tasche  schauetn unter anderm Montbretien und Sobralias und siehr da: der Zoll in Hannover schien nicht zu kontrollieren(Tüte mit Pflanzen war Handgepäck), war aber ein Irrtum,Zoll hat doch geschaut und offensichtlich wusste keiner der Leutchen um was für Pflanzen es sich handelt, Papiere waren ohnehin nicht dabei.
Als wir nach mehr als 1 Stunde endlich unser Gepäck hatten drehte der Koffer immer noch seine Runde, dann kam das Ehepaar schimpfend, die Pflanzen durften erst mal zwecks Klärung auf dem Flughafen bleiben. War ich froh das ich auf Sobraliakauf verzichtet hatte!!!!!!!!!!!!!
Vermutlich hängt das Gemüse jetzt in den Herrenhäuser Gärten rum ;-)
LG
Gaby
Liebe Grüße
Gaby

Uhu

#17
Zitat von: Berthold am 12.Aug.09 um 22:40 Uhr
Jürgen, wahrscheinlich ist sie zu Recht hängen geblieben.
Hat sie geblüht? Wie war sie beschildert? Waren alle Wurzeln intakt? Waren die Blätter sauber?
Wie viele Exemplare hast Du Dir schicken lassen?

noch mal zurück zur geschichte der Enc.tampensis; hatte letztes Jahr eine blühfähige Pflanze bei ebay für 1,-€ gesehen; war zwar nur eine albaform, habe aber trotzdem als einziger geboten und den Zuschlag bekommen - upps, Herkunft Thailand ist mir erst hinterher aufgefallen. Wirklich O-)

Nach einer kurzen Abwesenheit überreichte mir mein Nachbar einige Zeit später grinsend mein Päckchen aus Thailand; darin war eine CITES-Bescheinigung über eine Enc.x hybrida. Aber kein Gesundheitszeugnis. Ich bin dem kooperativen Zoll immer noch dankbar.

Da das so gut geklappt hat, habe ich später auf ein identisches Angebot mit einer normalen Färbung geboten und ebenfalls den Zuschlag bekommen. Da hab ich eben Pech gehabt. Die Pflanze wurde beschlagnahmt und es war von vorn herein klar, dass es nachträglich kein Gesundheitszeugnis geben wird.
Inzwischen hab ich ein paar Flaschensämlinge der Art in gutem Wachstum; also alles nicht so schlimm.
Der Zoll hat angedroht die Pflanze zurück zu schicken :whistle zum Glück musste ich nciht auch noch das Porto zahlen
Da ich keine weiteren Steuergelder beim Zoll verschwenden will, werde ich auf Wiederholungen erstmal verzichten.

gruss jürgen
Grüße Jürgen

Berthold

Zitat von: Uhu am 15.Aug.09 um 21:28 Uhr
Da ich keine weiteren Steuergelder beim Zoll verschwenden will, werde ich auf Wiederholungen erstmal verzichten.

gruss jürgen

Jürgen, aber die Regeln, die Frau Jüttner geschrieben hat sind doch eindeutig. Entweder Blüte oder mindestens 20 Stück sind notwendige Forderungen aber noch keine hinreichenden für den Import.
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

Radickson

Zitat von: Alexa am 12.Aug.09 um 22:33 Uhr
Zitat von: hakone am 12.Aug.09 um 22:29 Uhr
Sterile Flaschen - Warum Phytosanitary certificate - Why ?

Das hab ich mich auch schon gefragt...
Hallo zusammen!

Zum Thema Pflanzengesundheitzeugnis bei sterilen Flaschen hatte meine Freundin gestern eine Diskussion mit Herrn Hess vom PSD Hessen, Flughafen F.a.M. Wir hatten ein Paar Flaschen aus Südafrika bestellt, Phytosanitary certificate lag nicht bei, der Verkäufer wollte nicht nachreichen. Empfängerin der Sendung war meine Freundin, deshalb musste sie anrufen. Wir wollten eine Prüfung vor Ort beantragen, doch der Herr Hess sagte, ohne PGZ macht er keine Flasche auf, wer weiß was da drinnen sein kann. Meine Freundin erwiderte, die Flaschen seien doch steril, da kann nichts sein. Herr Hess ist aber der Meinung, und ob kann da was sein, was nicht unbedingt auf Anhieb sichtbar ist, aber großen Unheil anrichten kann, und er fragte, ob meine Freundin persönlich als Medizinerin garantieren kann, dass die Flaschen keine gefährlichen Keime o.ä. beinhalten. Das konnte sie nicht, und damit hat sich die Frage erledigt.

Gruß
Martin

Ralla

Wenn das Gesetz es so vorsieht, ist jede Diskussion überflüssig. :sad:
Liebe Grüsse, Carola     

'Fantasie haben heißt nicht, sich etwas auszudenken, es heißt, sich aus den Dingen etwas zu machen.' - Thomas Mann

Berthold

Zitat von: Radickson am 08.Okt.16 um 16:46 Uhr
Herr Hess ist aber der Meinung, und ob kann da was sein, was nicht unbedingt auf Anhieb sichtbar ist, aber großen Unheil anrichten kann, und er fragte, ob meine Freundin persönlich als Medizinerin garantieren kann, dass die Flaschen keine gefährlichen Keime o.ä. beinhalten. Das konnte sie nicht, und damit hat sich die Frage erledigt.

Gruß
Martin

Martin, ich hätte an Stelle Deiner Freundin garantiert, dass keine gefährlichen Keime in der Flasche sind.
Wenn er schon eine solche Möglichkeit der Garantie zugesteht, scheint er doch ein vernünftiger pragmatischer Mensch zu sein.
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

Radickson

Das war eine rhetorische Frage, Berthold. Diskussion war tatsächlich sinnlos. Wir wollten eigentlich nur wissen, ob es irgendwelche Möglichkeiten gibt. Gibt es nicht.

Berthold

Zitat von: Radickson am 08.Okt.16 um 19:12 Uhr
Das war eine rhetorische Frage, Berthold.

Ja, dann ist es wirklich schlecht.
Ich hatte mal so eine Flasche beim Zoll in Gelsenkirchen abgeholt. Der Beamte fragte nach dem Inhalt. Ich sagte, es seine Orchideen, die im Labor steril gezüchtet wurden.

Der Beamte meinte, er hätte das Wort "Orchideen" nicht gehört. Ich sollte schnell mit der Flasche das Haus verlassen und den Inhalt entsorgen, weil es sonst Ärger gäbe.

Es hat 4 Jahre gedauert, bis ich den Inhalt entsorgt hatte.
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

johan


Ruediger

#25
Zitat von: Radickson am 08.Okt.16 um 16:46 Uhr
Zitat von: Alexa am 12.Aug.09 um 22:33 Uhr
Zitat von: hakone am 12.Aug.09 um 22:29 Uhr
Sterile Flaschen - Warum Phytosanitary certificate - Why ?

Das hab ich mich auch schon gefragt...
Hallo zusammen!

Zum Thema Pflanzengesundheitzeugnis bei sterilen Flaschen hatte meine Freundin gestern eine Diskussion mit Herrn Hess vom PSD Hessen, Flughafen F.a.M. Wir hatten ein Paar Flaschen aus Südafrika bestellt, Phytosanitary certificate lag nicht bei, der Verkäufer wollte nicht nachreichen. Empfängerin der Sendung war meine Freundin, deshalb musste sie anrufen. Wir wollten eine Prüfung vor Ort beantragen, doch der Herr Hess sagte, ohne PGZ macht er keine Flasche auf, wer weiß was da drinnen sein kann. Meine Freundin erwiderte, die Flaschen seien doch steril, da kann nichts sein. Herr Hess ist aber der Meinung, und ob kann da was sein, was nicht unbedingt auf Anhieb sichtbar ist, aber großen Unheil anrichten kann, und er fragte, ob meine Freundin persönlich als Medizinerin garantieren kann, dass die Flaschen keine gefährlichen Keime o.ä. beinhalten. Das konnte sie nicht, und damit hat sich die Frage erledigt.

Gruß
Martin

So etwas kann niemand zu 100% garantieren, und ein Zeugnis sagt nur etwas über Pflanzenschädlinge  bzw. Pilz- oder Bakterienbefall der Pflanze was aus.

Daher eine äußerst alberne Frage, da nur mit sehr, sehr hoher Wahrscheinlichkeit keinerlei Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht, nur eben nicht zu 100%.

Was für ein inkompetenter Mann, seine Aufgabe beschränkt sich eigentlich auf die Vermeidung des Imports von potentiellen Schädlingen bzw. Erregern für die Umwelt, bei sterilen Kultur ist die im Prinzip gewährleistet.
Nur Vorschrift ist halt Vorschrift...

Ob Pockenviren in der Flasche sind, da hilft auch kein Pflanzengesundheitszeugnis.  grins

Beste Grüße

Rüdiger

Radickson

Es ist nicht Inkompetenz des Mannes, er hat, glaube ich, die Sichtweise aller Behörden weltweit ausgeschildert. Berthold hatte Glück, vor Ort hätten wir es möglicherweise auch regeln können, von Glück kann man aber nicht im voraus ausgehen.

Gruß
Martin

Berthold

Zitat von: Radickson am 09.Okt.16 um 21:17 Uhr
Es ist nicht Inkompetenz des Mannes, er hat, glaube ich, die Sichtweise aller Behörden weltweit ausgeschildert.
Gruß
Martin

Ja, da hast Du sicher Recht, aber diese Sichtweise ist nicht sachgerecht, sondern nur gesetzeskonform.
Das müssen wir dem ein oder anderen Bürokraten schon mal etwas nachhelfen.
Gesetze sind nämlich so zu formulieren, dass sie sachgerecht sind und ihren angestrebten Zweck erfüllen.
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

Radickson

Sachgerechte Gesetze und Beamte, die den Leuten dienen, statt nur Macht auszuüben, gibt es nur in Utopia. In Deutschland gibt es so einen Spruch: Im Gerichtssaal kriegt man keine Gerechtigkeit, sondern ein Urteil. Apropos Gerichtssaal muß ich einfach eine Anekdote erzählen, falls es zuviel des OT wird, bitte löschen.
Einmal wollte ich meine Freundin vor Gericht vertreten. Zuvor habe ich mich vergewissert, ob ich es darf. Das regelt §79 Abs. 2 ZPO, wo u.a. steht: "volljährige Familienangehörige (§ 15 der Abgabenordnung, § 11 des Lebenspartnerschaftsgesetzes)". § 15 der Abgabenordnung sagt u.a. einfach: "Lebenspartner", d.h. für mich, ich darf meine Lebenspartnerin vertreten. Haben aber die Lebenspartner gleiches Geschlecht, dann muss die Partnerschaft gemäß o.g. § 11 des Lebenspartnerschaftsgesetzes eingetragen sein, was mich nicht zu interessieren hat. Im Gerichtssaal waren sowohl die Gegenseite als auch die Richterin der Meinung, ich sei nicht vertretungsberechtigt. Ich versuchte auf die o.g. Paragraphen zu verweisen, die Richterin erwiderte, dass es darin um Lebenspartnerschaftsgesetz geht. Meinen Einwand, Lebenspartnerschaftsgesetz sei nur für gleichgeschlechtliche Beziehungen, beantwortete die Richterin mit "Eben!". Meine Kiefer knallte auf den Boden, es war schon eine gewaltige Überraschung, dass ich als ein Mann und meine Freundin als eine Frau gleiches Geschlecht haben...

Berthold

Ich vermute, Du lebst in einem eheähnlichen Verhältnis. Das hat mit Lebenspartnerschaftsgesetz nichts zu tun.
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)