Hauptmenü

CITES

Begonnen von Stick †, 01.Feb.10 um 09:55 Uhr

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

Stick †

Ich möchte dieses leidliche Thema, dass sicherlich schon öfters mal diskutiert wurde, nochmals aufgreifen .

Hier meine Erkenntnisse, wenn sie falsch sind bitte korrigieren.

Um eine Orchidee nach Deutschland einzuführen brauche ich folgendes:
  a. Vom Versender - ein Gesundheitszeugnis, ein CITES Dokument und eine Rechnung.
  b. vom Käufer in Deutschland - eine Einfuhrgenehmigung vom Bundesamt für Umweltschutz.

OK die Orchidee ist jetzt in Deutschland und ging natürlich durch den Zoll.
Jetzt habe ich eine Pflanze die legal in Deutschland ist. Wie lange muss ich alle Papiere, Cites, Einfuhrgenehmigung, Gesundheitszeugnis und Zollabfertigung aufbewahren?
Wenn ich diese Pflanze dann vermehre und einer anderen Person schenke/tausche, was muss ich dann dieser Person an Papieren geben? Was muss ich wenn ich eine Cites Pflanze in Deutschland habe, an Papieren haben ? Wenn in Deutschland gekauft, nur eine Rechnung???
:wacko

VG!
Gerhard



Die Blöden rennen, die Schlauen warten, die Guten gehen in den Garten.

Berthold

für die Mutterpflanze brauchst Du nur die Einfuhrgenehmigung aufzubewahren, solange die Pflanze lebt. Damit ist die Pflanze legal in Deutschland. Alle anderen Papiere interessieren nicht mehr.

Wenn Du Nachzuchten innerhalb der EU verkaufst oder verschenkst, musst Du nur eine Rechnung oder eine Geschenkbestätigung für den Empfänger ausstellen.

Ausserdem musst Du im Ernstfall nachweisen, dass Nachzucht von einer "legalen" Pflanze stammt, deshalb solltest Du die Einfuhrgenehmigung für die Mutterpflanze auf Dauer aufbewahren.
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

pierre

ZitatWenn Du Nachzuchten innerhalb der EU verkaufst oder verschenkst,

Du brauchst entweder in Liszenz oder Gewerbescheine

Berthold

Zitat von: hakone am 01.Feb.10 um 10:13 Uhr
ZitatWenn Du Nachzuchten innerhalb der EU verkaufst oder verschenkst,

Du brauchst entweder in Liszenz oder Gewerbescheine

nur wenn es in grösseren Mengen passiert, sonst kann man als Privatmann auch verkaufen. Einnahmen unterliegen natürlich der Steuerpflicht und der Soliabgabepflicht.
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

Manne

Das Problem ist hier, das man sehr genau unterscheiden muss.
Die Cites leiten sich ja aus dem Washingtoner Artenschutzabkommen ab. Dieses bezieht sich aber explizit auf wildlebende Arten. Anders ausgedrückt, für nachweisliche Kulturpflanzen braucht man gar nichts. Bestenfalls einen Kaufbeleg.
Ein Import in die EU ist dann mit Pflanzenschutzzeugnis rechtens.
Selbst viele Behörden schmeissen das durcheinander und verlangen dann Nachweise, welche gar nicht berechtigt sind.

Claus

Zitat von: Berthold am 01.Feb.10 um 10:15 Uhr
... nur wenn es in grösseren Mengen passiert, sonst kann man als Privatmann auch verkaufen. Einnahmen unterliegen natürlich der Steuerpflicht und der Soliabgabepflicht.

Den Hobbykultivateur möchte ich mal sehen, der durch den Verkauf von selbst vermehrten Orchideen steuerpflichtig wird. Die Ausgaben sind immer höher als die Einnahmen.  :heul :heul :heul Damit entfällt die Steuerpflicht. Es empfiehlt sich immer, die Einkaufsrechnungen für Gläser, Folien, Chemikalien, Substrate, Werkzeuge, Sterilbank, Fahrtkosten zum Abtransport von Großmengen Bims und Lava ( :-D) etc. für den Fall der Fälle aufzubewahren. Sonst kommt mal einer mit ner CD, auf der man als Super-Top-Verkäufer bei eb** gelistet ist und will dafür von Dr. Schräuble 2,5 Mio.  O-) O-) O-)
Wer Chemiker werden will, muss Chemie studieren; wer Jurist oder Arzt werden will, muss Jura oder Medizin studieren. Aber um Politiker zu werden, ist lediglich das Studium der eigenen Interessen notwendig. (Max O'Rell)

pierre

Ja,
ist das die Wahrheit, kristallklare Wahrheit   :whistle

Erwin

Zitat von: Stick am 01.Feb.10 um 09:55 Uhr


Um eine Orchidee nach Deutschland einzuführen brauche ich folgendes:
  a. Vom Versender - ein Gesundheitszeugnis, ein CITES Dokument und eine Rechnung.
  b. vom Käufer in Deutschland - eine Einfuhrgenehmigung vom Bundesamt für Umweltschutz.


Hallo Gerhard,
auf meinen CITES steht das Bundesamt für NATURSCHUTZ als Unterzeichner drauf!
Nur der guten Ordnung halber.  ;-)
VG
Erwin

Stick †

Hello Erwin,

verstehe ich nicht ganz. Ich habe ein Cites aus Canada, heisst das, dass das Bundesamt für Naturschutz ein neues Cites ausstellt wenn sie die Papiere bekommen? Oder ist das die Einfuhrgenehmigung wie Berthold schreibt?
VG!
Gerhard
Die Blöden rennen, die Schlauen warten, die Guten gehen in den Garten.

Erwin

Mit der Ausfuhrgenehmigung aus Kanada habe ich eine Einfuhrgenehmigung beantragt.
Das Bundesamt hat mir auf dem CITES Formblatt das Kästchen "Einfuhr" angekreuzt, die Kanadier auf ihrem Formblatt "Export" und somit war alles geritzt.
Wenn da nicht noch die Gebühren wären :tsts
VG
Erwin

Berthold

Zitat von: Erwin am 01.Feb.10 um 17:26 Uhr
Hallo Gerhard,
auf meinen CITES steht das Bundesamt für NATURSCHUTZ als Unterzeichner drauf!

VG
Erwin
eine deutsche Cites-Bescheinigung brauchst Du doch nur, wenn Du eine Pflanze aus Deutschland exportieren willst, damit das Einfuhrland eine Einfuhrgenehmigung erteilen kann.

Ich denke, die Einfuhrgenehmigung ist formal unabhängig von einer Cites-Bescheinigung des Ausfuhrlandes aber praktisch ist die Bescheinigung eine notwendige Voraussetzung für die Erteilung der Einfuhrgenehmigung aber keine hinreichende. D. h., man hat keinen Rechtsanspruch auf eine Einfuhrgenehmigung, wenn man eine Cites-Bescheinigung des Ausfuhrlandes vorlegt.  

Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

Manne

Hier mal das, was für in Deutschland wild vorkommende Arten gilt. Besonders § 6 ist wichtig.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bartschv_2005/gesamt.pdf

Manne


Charlemann

Blödsinnig, nach dieser Liste darf ich ja noch nicht mal einen weissen Hai importieren.
Warum verbietet mir man indirekt dadurch die Haltung dieses Fisches?

Erwin

Zitat von: Berthold am 01.Feb.10 um 18:16 Uhr
Zitat von: Erwin am 01.Feb.10 um 17:26 Uhr
Hallo Gerhard,
auf meinen CITES steht das Bundesamt für NATURSCHUTZ als Unterzeichner drauf!

VG
Erwin
eine deutsche Cites-Bescheinigung brauchst Du doch nur, wenn Du eine Pflanze aus Deutschland exportieren willst, damit das Einfuhrland eine Einfuhrgenehmigung erteilen kann.

Ich denke, die Einfuhrgenehmigung ist formal unabhängig von einer Cites-Bescheinigung des Ausfuhrlandes aber praktisch ist die Bescheinigung eine notwendige Voraussetzung für die Erteilung der Einfuhrgenehmigung aber keine hinreichende. D. h., man hat keinen Rechtsanspruch auf eine Einfuhrgenehmigung, wenn man eine Cites-Bescheinigung des Ausfuhrlandes vorlegt.  



Nein Berthold,
da liegst du falsch die CITES-Papiere sind die Einfuhr- bzw Ausfuhrgenehmigungen. Zu dem hat jedes Land gemäß der CITES-Vereinbarung seine eigenen Regeln und Gesetze dementsprechend umzusetzen. In Deutschland mußt du mit der CITES-Ausfuhrgenehmigung des Exportlandes eine Einfuhgenehmigung beantragen. Damit erwirbst du dann deine eigene CITES. Ich habe zum Beispiel eine für Cyp. acaule und Calopogon