Import von Orchideen-Hybriden

Begonnen von Berthold, 12.Aug.09 um 21:58 Uhr

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Berthold

Dürfen künstlich erzeugte adulte Orchideenhybriden von USA nach Deutschland ohne Cites-Bescheinigung der USA nach Deutschland eingeführt werde? Was meint Ihr?

Alexa und Phil dürfen hier nicht antworten.
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

WernerH

Weißt du`s nicht oder willst du uns nur testen? Ich bin der Meinung sie dürfen nicht ohne Cites und Phyto eingeführt werden. Ich würde es zumindest nicht probieren

Berthold

Zitat von: hakone am 12.Aug.09 um 22:03 Uhr
Fragen:
1/- künstlich erzeugte ?. Was ist das?. Bitte genauer formulieren.

Hakone: Erzeugung "cum manu", Orchideengattung ist unerheblich.


Zitat von: colt am 12.Aug.09 um 22:04 Uhr
Weißt du`s nicht oder willst du uns nur testen?

Bis heute nachmittag wusste ich es nicht aber dann hat mir Sabine Juettner (vielleicht Mitte 30) vom Bundesamt für Naturschutz alles genau erklärt. Ihre Antwort ist interessant.
Jetzt will ich Euch nur testen.

Werner, Du liegst etwas daneben.
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

WernerH

Ok wenn man von Flaschenware absieht

Berthold

Zitat von: colt am 12.Aug.09 um 22:23 Uhr
Ok wenn man von Flaschenware absieht

es waren adulte Pflanzen gemeint. Sterile Flaschen ist noch ein weiterer Sonderfall.
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

Alexa

Zitat von: hakone am 12.Aug.09 um 22:29 Uhr
Sterile Flaschen - Warum Phytosanitary certificate - Why ?

Das hab ich mich auch schon gefragt...

oh... ich darf hier ja nix sagen  :whistle

Uhu

Hybriden müssten eigentlich von den CITES Bestimmungen ausgenommen sein. Diese beziehen sich nur auf Spezies. Trotzdem ist mein Encyclia xHybride (tampensis) in Frankfurt hängen geblieben :weird
Grüße Jürgen

WernerH

Woher soll der Zoll auch wissen ob die Pflanze ein Hybrid ist oder eine Naturform. Der Pflanze sieht man das nicht an und schreiben kann man viel.

Berthold

Zitat von: Uhu am 12.Aug.09 um 22:35 Uhr
Hybriden müssten eigentlich von den CITES Bestimmungen ausgenommen sein. Diese beziehen sich nur auf Spezies. Trotzdem ist mein Encyclia xHybride (tampensis) in Frankfurt hängen geblieben :weird

Jürgen, wahrscheinlich ist sie zu Recht hängen geblieben.
Hat sie geblüht? Wie war sie beschildert? Waren alle Wurzeln intakt? Waren die Blätter sauber?
Wie viele Exemplare hast Du Dir schicken lassen?
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

Berthold

Zitat von: colt am 12.Aug.09 um 22:38 Uhr
Woher soll der Zoll auch wissen ob die Pflanze ein Hybrid ist oder eine Naturform. Der Pflanze sieht man das nicht an und schreiben kann man viel.

genau, deshalb gibt es da ganz fein ausgetüftelte Kriterien, die auch ein Zollbeamter (vielleicht nicht jeder) erkennen kann.
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

Gitti †

ALso, ich könnte Euch es sagen, da ich erst in Amerika war und Pflanzen importiert habe, damit würde ich aber Berthold den Spaß verderben. :-D

Bei Flaschen ist es richtig, dass man "nur" ein Phyto braucht, kommt man aber in D an den falschen Zöllner, möchte er eine Cites und da soll dann jeder Sämling in der Flasche aufgelistet sein. Das habe ich selbst schon erlebt. Nachdem es aber hierfür vom Amt keine Cites gibt, kann man dann Stunden am Zoll verbringen, ohne dass sich was bewegt.

Bei Paphi-Hybriden wurde mir gesagt, dass man auch für Hybriden Cites braucht, sogar Anhang I (in Deutschland), aus anderen Ländern werden Paphi-Hybriden mit Anhang II exportiert und schon gibt es das nächste Problem...

Pflanzen importieren kann absolut spannend und aufregend sein. :whistle

viele Grüße
Gitti


Berthold

Also grundsätzlich benötigt man eine Cites-Bescheinigung, aber eben nur grundsätzlich und nicht immer. Die Ausnahmen sind interessant. Sabine schreibt dazu Folgendes und sie ist von der German CITES Management Authority:


Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Europäischen Rates vom 09.12.1996 zur Anwendung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA) in der Europäischen Union

Einfuhr von Orchideen aus den USA

Sehr geehrter Herr Dr. Gross,
generell handelt es sich bei der gesamten Familie der Orchideen um Pflanzen, die dem internationalen Artenschutzrecht unterliegen.

Orchideen sind mindestens nach Anhang II des WA und Anhang B der Europäischen Verordnung   (EG) Nr. 338/97 geschützt  und unterliegen deshalb der Genehmigungspflicht.  (Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei der Einfuhr um künstlich vermehrte Pflanzen handelt und/oder ob die Einfuhr für private oder kommerziele Zwecke erfolgt).

Ein- und Ausfuhr der geschützten Exemplare wird mit Hilfe von artenschutzrechtlichen Genehmigungen kontrolliert, die von den jeweiligen für den Artenschutz zuständigen Vollzugsbehörden der am Handel beteiligten Staaten ausgestellt wurden.

Jedoch sieht für bestimmte künstlich vermehrte Hybride von Orchideen sowohl das Washingotner Artenschutzübereinkommen als auch die für seine Umsetzung zuständige EG Verordnung 338/97 eine Befreiung von den Genehmigungsverpflichtungen vor.

Zu dieser Ausnahme zählen auch künstlich vermehrte Phalaenopsis-Hybride. Es  wird auf die Vorlage artenschutzrechtlicher Dokumente verzichtet, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

- die Exemplare leicht als künstlich vermehrt erkennbar sind und keinerlei Anzeichen zeigen, die auf Ursprung in der freien Natur schließen lassen (z.B. mechanische Beschädigungen oder starke Dehydrierung durch die Entnahme, ungleichmäßigen Wuchs oder unterschiedliche Größe und Form innerhalb des Taxons und einer Warensendung, Blätter mit Algenbewuchs oder anderen Organismen oder Schädigung durch Insekten oder andere Schädlinge)

und

- wenn sie im nichtblühenden Zustand versendet werden, müssen die Exemplare in Warensendungen gehandelt werden, die aus individuellen Verpackungen bestehen (Kartons, Schachteln, Kisten oder individuellen Einlegeböden) jede mit 20 oder mehr Pflanzen desselben Hybrids; die Pflanzen innerhalb einer Verpackungseinheit müssen ein hohes Maß einheitlicher Erscheinungsform und Gesundheit zeigen und die Warensendung muss von Dokumenten, wie einer Warenrechnung begleitet werden, aus denen die Zahl der Pflanzen jedes Hybrids deutlich hervorgeht

oder

- wenn sie im blühenden Zustand versendet werden (mit mindestens einer voll aufgeblühten Blüte pro Exemplar) ist keine Mindestzahl von Exemplaren je Warensendung erforderlich, aber die Exemplare müssen professionell für den kommerziellen Einzelhandel vorbereitet sein (mit gedruckten Etiketten gekennzeichnet oder in Verpackungen mit Aufdruck verpackt sein, welche den Namen des Hybrids und das Land, in dem die Pflanze zuletzt bearbeitet wurde aufweisen). Dies hat leicht sichtbar zu sein und eine einfache Überprüfung zu ermöglichen.

Pflanzen, die die Bedingungen für die Ausnahme nicht klar erfüllen, müssen von entsprechenden CITES-Dokumenten begleitet sein!

Die Einhaltung der Bedingungen wird dann bei Eingang der Ware vom Deutschen Zoll überprüft.

Informieren Sie sich bitte auch bei einem deutschen Pflanzenschutzdienst, was bei der Einfuhr von Pflanzen aus den USA aus pflanzenschutzrechtlicher Sicht noch zu beachten ist.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit  zur Verfügung insbesondere, wenn für die angefragte Pflanze Ein- und Ausfuhrdokumente vorgelegt werden müssen.

Mit freundlichem Gruß
i.A.
Jüttner
Bundesamt für Naturschutz

Sabine Jüttner
Bundesamt für Naturschutz
Referat Z.3.1 Einfuhr von Pflanzen und Korallen
German CITES Management Authority
Federal Agency for Nature Conservation
Konstantinstr. 110
D -53179 Bonn, Germany
Tel.: +49-(0)228 8491-1325
Fax: +49-(0)228 8491-1319
e-mail: JuettnerS@bfn.de



Wenn man keine Lust hat, mit dem Zöllner lange zu diskutieren, sollte man sich sicherheitshalber eine Cites-Bescheinigung mitschicken lassen, so man sie erhält. Aber das entspricht nicht so sehr meinem Naturell.

Gitti, hattest Du bei Deinem Import die Aussagen von Sabine dabei, um sie dem Einfuhrzöllner unter die Nase zu halten?
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

Leni

Lieber Berthold
Dann runde ich dein Bild mal ab.
Ich meine, dieses wurde auf der interntionalen Citeskonferenz in Singapur beschlossen.
Diese Konferenz beschloss nicht nur, den internationalen Handel mit Hybriden weiterhin zu erschweren, sondern zu vereinfachen.
In diese Regelungen fallen meines Wissens 4 Gattungen deren Hybriden, wie Frau Jüttner schrieb, unter Aufweisung bestimmter Merkmale Cites befreit sind.
Dies sind noch Dendrobium Hybriden, Vandeen Hybriden und ich meine Cattleya Hybriden.
Auf dieser Konferenz wurde desweitern beschlossen, 2 Arten aus dem Anhang 1 in Anhang 2 hinunterzustufen, da diese beiden Arten millionenfach künstlich vermehrt wurden/werden. Dies waren Cattleya trianae und Vanda coerulea.
Eine Konferenz, die sehr viele Ergebnisse erbracht hatte.

Liebe Grüße

Leni

Gitti †

Hallo Berthold,

wie in vielen Fällen, ist nicht immer alles, wie es geschrieben steht.

Ich habe sehr wohl eine Cites gebraucht, obwohl bekannt war, dass es sich um die Einfuhr von Hybriden handelt (Phalenopsen). Papier ist eben doch geduldig. Ich kenne nur ein Land, wo das auch tatsächlich so praktiziert wird, wie oben beschrieben.

Das Problem ist meistens auch nicht die Cites, das viel größere Problem ist bei Amerika Importen, das Phytosanitäre Zeugnis, denn das bekommt man nicht so leicht.

viele Grüße
Gitti

Leni

Hallo Gitti
Das Problem an der Citesbefreiung liegt in den Definitionen. Zudem war es damals vor allem der Wunsch der Asiaten, Thailand und Co, eine solche Citesbefreiung zu erwirken.
Die Cites Befreiung sollte vor allem die Massenimporte z.B. Vandeen nach Holland wo es um Stückzahlen weit über 10.000 geht, erleichtern.
Also das Augenmerk liegt nicht auf Hybride, sondern auf Hybride und Massenware.
Alles unter 20 je Hybride benötigt per Definition nach wie vor Cites.
Das Amerika in Exporten sehr schwierig ist, ist bekannt, liegt aber nicht an dieser Cites Regelung.

Liebe Grüße

Leni