Beleidigung jetzt straffrei in Deutschland?

Begonnen von Ralf, 19.Sep.19 um 20:44 Uhr

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Ruediger

Zitat von: Berthold am 27.Sep.19 um 14:20 Uhr
Anzeige gegen die Richter erstattet.

Freut mich grins

Dafür erstatte ich Anzeige gegen Dich wegen Schadenfreude und Abneigung gegen Richter.

Das kann man immer machen, egal wie absurd es ist.
Beste Grüße

Rüdiger

wölfchen


Ruediger

Manche Leute haben so ein Hobby, andere Leute mit Anzeigen zu belästigen oder sonstige Rechtsstreite anzuzetteln.

Ich gehöre nicht dazu, ich werde erst tätig, wenn ich es für wirklich sinnvoll halte.
Beste Grüße

Rüdiger

Claus

Man muss doch einen Sauhund auch Sauhund nennen dürfen.  :whistle
Wer Chemiker werden will, muss Chemie studieren; wer Jurist oder Arzt werden will, muss Jura oder Medizin studieren. Aber um Politiker zu werden, ist lediglich das Studium der eigenen Interessen notwendig. (Max O'Rell)

Ruediger

Für Manche ist das eine Schmeichelei bzw. Verharmlosung.
Beste Grüße

Rüdiger

Claus

Zitat von: Ruediger am 27.Sep.19 um 19:01 Uhr
Für Manche ist das eine Schmeichelei bzw. Verharmlosung.

Ja, in Bayern.
Wer Chemiker werden will, muss Chemie studieren; wer Jurist oder Arzt werden will, muss Jura oder Medizin studieren. Aber um Politiker zu werden, ist lediglich das Studium der eigenen Interessen notwendig. (Max O'Rell)

Berthold

Künast erringt Erfolg gegen Hass im Netz.  :thumb
Man sollte den Richter vom Landgericht, der den Hass gebilligt hat, zurück ans Amtsgericht versetzen
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

Ruediger

Da wird jemand nicht wegen Hass verurteilt, sondern nur wegen Beleidigung.

Hass und Lebe sind noch keine Straftatsbestände.

,, ,,Massiv diffamierend": Das umstrittene Urteil, wonach Beschimpfungen der Grünen-Politikerin zulässig sein sollten, ist aufgehoben. Trotzdem ist noch nicht klar, ob der Hasskommentator auch bestraft wird."

Schlampe ist doch keine Beleidigung oder?

Unerfreulich aber nicht dramatisch, wenn man in der Öffentlichkeit steht.

Bei ,,Drecks Schwein" ist das etwas anderes, aber das ist alles subjektiv.
Beste Grüße

Rüdiger

Berthold

Zitat von: Ruediger am 25.Mär.20 um 19:55 Uhr
Da wird jemand nicht wegen Hass verurteilt, sondern nur wegen Beleidigung.

Hass und Liebe sind noch keine Straftatbestände.


Stimmt, das ist eine schlampige Formulierung der Medien. Gut, dass Du es gemerkt hast.
Der Hass im Netz darf nicht zu Beleidigungen natürlicher Personen führen.

Ich finde das Urteil absolut korrekt. Es entspricht meinem persönlichen Rechtsempfinden. 
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

Ruediger

Wobei Nazi-Schlampe anscheinend keine Beleidigung ist, so darf angeblich Alice Weidel genannt werden.

Das hätte der Nutzer des Begriffs Schlampe wissen können, damit wäre er bei Künast straffrei geblieben.
Beste Grüße

Rüdiger

Berthold

Zitat von: Ruediger am 25.Mär.20 um 20:39 Uhr
Wobei Nazi-Schlampe anscheinend keine Beleidigung ist, so darf angeblich Alice Weidel genannt werden.

Linke Richter sind in unserem Rechtssystem immer fehl am Platze.
Die geistige Brut begann zu meiner Zeit am Otto-Suhr-Institut in Berlin.
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

Ruediger

Wenn es dem vermeintlich Guten dient, muß man als Richter flexibel sein.
Beste Grüße

Rüdiger

Berthold

Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)