Orchideenkultur

Fachbereich => Orchideenblütenfotos => Thema gestartet von: Burki am 04.Nov.10 um 22:59 Uhr

Titel: Fotos - Urheberrechte
Beitrag von: Burki am 04.Nov.10 um 22:59 Uhr
Ich hab's schon mal irgendwo geschrieben.
Die meisten sind im Glauben, daß grundsätzlich jedes Bild unter das Urheberschutzgesetz fällt. Dem ist aber nicht so.
Das Recht am eigenen Werk besteht nur für Werke, die auch eine schützenswerte gestalterische Höhe aufweisen.
Beispiel: wer einen Würfel auf einem grünen Grund fotografiert und meint, niemand dürfe das Bild für seine Zwecke verwenden, der ist gewaltig im Irrtum.

So ähnlich kann man das auch oft für Bilder von Blüten sehen.
Wer eine sehr häufige und verbreitete Blüte von vorne vor undefinierbarem Hintergrung fotografiert, kann nicht unbedingt erwarten, daß er nun ein schützenswertes Werk geschaffen hat.
Leider wird aber immer wieder genau das zu unrecht propagiert.
Eine bestimmte gestalterische Schöpfungshöhe ist aber unbedingte Vorraussetzung, um für sein Bild einen Urheberrechtsanspruch geltend zu machen.

Hat allerdings ein Werk eine solche Rechtsgrundlage, darf ein solches Werk von dritten für eigene private Zwecke vervielfältigt (kopiert) werden. Es darf aber in keinster Weise veröffentlicht (der öffentlichkeit zugänglich gemacht) werden ohne die Erlaubnis des Rechteinhabers. Schon garnicht zu kommerziellen Zwecken verwendet werden. Es darf nicht einmal verändert, also verfälscht werden.

Aber wie gesagt, das gilt nur für Werke, die die Vorraussetzungen zum Urheberrechtsschutz erfüllen. Und das macht nicht automatisch jedes Bild.

Nur mal so zur Info.
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Beitrag von: orchitim am 04.Nov.10 um 23:03 Uhr
Deshalb spricht man wohl auch gelegentlich von Mach-Werken? :rot
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Beitrag von: pierre am 04.Nov.10 um 23:04 Uhr
Zitat von: orchitim am 04.Nov.10 um 22:25 Uhr
Dann hättest Du ihn anschreiben sollen und nicht hier den großen Rechtsexperten mimen. Mir geht das nämlich langsam auf den Kranz, sich hier in Abwesenheit über jemanden Drittes sich so abzulassen(ungerechtfertigter weise). Insofern kann ich eerika sehr wohl verstehen. Kläre das direkt ab, vielleicht zeigt sich Herr Popow ja erkenntlich, aber beschuldige ihn hier nicht ohne exakten Beweis dafür einer Verfehlung, denn sowas nennt man dann auch einen Rechtsverstoss, nämlich üble Nachrede(§186). Aber das ist Dir ja sicherlich bekannt.

Über §186 kann ich dir ein Geschicht über Orchideen zwischen 2 Orchideen Gärtnerei .... :whistle
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Beitrag von: Zeppi am 04.Nov.10 um 23:19 Uhr
Zitat von: orchitim am 04.Nov.10 um 22:25 Uhr... aber beschuldige ihn hier nicht ohne exakten Beweis dafür einer Verfehlung, denn sowas nennt man dann auch einen Rechtsverstoss, nämlich üble Nachrede(§186). Aber das ist Dir ja sicherlich bekannt.

Was soll der Blödsinn?

Aber wenn es dich interessiert, dein exakter Beweis liegt mir hier natürlich vor (sonst hätte ich das nicht geschrieben): Ein Screendump mit dem Ebay-Angebot sowie die klare Aussage des Rechteinhabers dazu.

Da Herr Popow hier im Forum auch mitliest, hätte er sich jederzeit dazu äußern können und nicht seine Anhänger vorschicken müssen. Dann wäre das Thema schon längst beendet.
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Beitrag von: orchitim am 04.Nov.10 um 23:27 Uhr
Zitat von: Zeppi am 04.Nov.10 um 23:19 Uhr
Da Herr Popow hier im Forum auch mitliest, hätte er sich jederzeit dazu äußern können und nicht seine Anhänger vorschicken müssen. Dann wäre das Thema schon längst beendet.

Erstens hätte ein Blick in seinen Account gereicht um zu sehen das er längere Zeit nicht hier drin war und zweitens bin ich zwar gelegentlicher Kunde von ihm(zufrieden da Qualität und Preis stimmen) aber deshalb muss ich noch lange nicht SEIN Anhänger sein. Unter dem letztgenannte Gesichtspunkt ständest Du hier ziemlich einsam da, da sicherlich die meisten hier schon mal seine Kunden waren. Und ich danke Burki dafür das er uns mal über den Sachverhalt aufgeklärt hat, denn mir waren die Grenzen des Urheberrechts bisher nicht bekannt.
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Beitrag von: Zeppi am 05.Nov.10 um 00:10 Uhr
Zitat von: orchitim am 04.Nov.10 um 23:27 UhrUnd ich danke Burki dafür das er uns mal über den Sachverhalt aufgeklärt hat, denn mir waren die Grenzen des Urheberrechts bisher nicht bekannt.

Wenn dich das Thema interessiert, hier einmal eine genauere Darlegung: http://www.kanzlei-seiter.de/der-fotograf-im-urheberrecht/
Ich denke mal, bei Bildern sollte man es nie darauf ankommen lassen, ob ein Richter es als "persönliche geistige Schöpfung" ansieht oder nicht.

Außerdem kursiert ja noch das Gerücht, das Texte auf Webseiten grundsätzlich nicht schützenswert sind. Auch dem ist nicht so, wie ein kürzlich gewonnener Prozess eines meiner Kunden beweisst. Allerdings liegt hier die Messlatte für die "geistige Schöpfung" sehr hoch und der Plagiator muss auch schon besonders dumm oder dreist vorgehen.

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Beitrag von: sanibel am 05.Nov.10 um 06:36 Uhr
Zitat von: Burki am 04.Nov.10 um 22:59 Uhr
Ich hab's schon mal irgendwo geschrieben.
Die meisten sind im Glauben, daß grundsätzlich jedes Bild unter das Urheberschutzgesetz fällt. Dem ist aber nicht so.
Das Recht am eigenen Werk besteht nur für Werke, die auch eine schützenswerte gestalterische Höhe aufweisen.
Beispiel: wer einen Würfel auf einem grünen Grund fotografiert und meint, niemand dürfe das Bild für seine Zwecke verwenden, der ist gewaltig im Irrtum.
Bin jetzt keine Rechtsexpertin, bin aber vor einigen Monaten darüber gestolpert. In dem Fall würde wohl ein Würfel (Zuckerwürfel ;-)) auf grünen Grund doch schützendwert sein.
Marions Kochbuch (http://www.heise.de/ct/artikel/Abgekocht-291092.html)
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Beitrag von: pierre am 05.Nov.10 um 06:48 Uhr
Zitat von: sanibel am 05.Nov.10 um 06:36 Uhr
Zitat von: Burki am 04.Nov.10 um 22:59 Uhr
Ich hab's schon mal irgendwo geschrieben.
Die meisten sind im Glauben, daß grundsätzlich jedes Bild unter das Urheberschutzgesetz fällt. Dem ist aber nicht so.
Das Recht am eigenen Werk besteht nur für Werke, die auch eine schützenswerte gestalterische Höhe aufweisen.
Beispiel: wer einen Würfel auf einem grünen Grund fotografiert und meint, niemand dürfe das Bild für seine Zwecke verwenden, der ist gewaltig im Irrtum.
Bin jetzt keine Rechtsexpertin, bin aber vor einigen Monaten darüber gestolpert. In dem Fall würde wohl ein Würfel (Zuckerwürfel ;-)) auf grünen Grund doch schützendwert sein.
Marions Kochbuch (http://www.heise.de/ct/artikel/Abgekocht-291092.html)

andere Seite kann der Bockwurst Hersteller auch verklagen , wegen unerlaub seinen Bockwurst zu photographieren.
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Beitrag von: kete am 05.Nov.10 um 08:09 Uhr
Zitat von: Burki am 04.Nov.10 um 22:59 Uhr
Wer eine sehr häufige und verbreitete Blüte von vorne vor undefinierbarem Hintergrung fotografiert, kann nicht unbedingt erwarten, daß er nun ein schützenswertes Werk geschaffen hat.
Nur mal so zur Info.

Siehste, ich sag' ja, man muss/kann nicht jeden Quargel zu Geld machen. Vielen Dank für die Info.  :blume
Titel: Fotos - Urheberrechte
Beitrag von: kete am 05.Nov.10 um 08:14 Uhr
Zitat von: Burki am 04.Nov.10 um 22:59 Uhr
Das Recht am eigenen Werk besteht nur für Werke, die auch eine schützenswerte gestalterische Höhe aufweisen.
Eine bestimmte gestalterische Schöpfungshöhe ist aber unbedingte Vorraussetzung, um für sein Bild einen Urheberrechtsanspruch geltend zu machen.

Oje, in sanibels Quote heisst es jetzt: "Doch Paragraf 72 des Urheberrechtsgesetzes stellt quasi blanko jedes Lichtbild unter Schutz - anders als bei Texten - unabhängig von der Schöpfungshöhe."

Wer hat Recht (ohne RA zu befragen)?
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Beitrag von: Zeppi am 05.Nov.10 um 08:32 Uhr
@Kete

Lies den Beitrag in meinem letzten Link durch, dann weißt du es. Dieser stammt übrigen vons einem RA.
Auch die Sache mit Marions Kochbuch zeigt eindeutig, dass die Gerichte auf Seiten der Rechteinhaber sind.

Klare Sache: deine Blütenbilder sind geschützt.

Die Sache mit der "Schöpfungshöhe" stammt übrigens aus einem Urteil, in dem es um Grafiken (Icons) ging, nicht um fotografische Bilder.
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Beitrag von: Alwin am 05.Nov.10 um 08:37 Uhr
Kete ...
z.B. dein Schmetterling auf der Nase wäre geschützt -
aber ich fürchte den hast du auch "geklaut" ?
und die Moral von der Geschicht
- bring nur Wichtiges ans Licht ...

sonst siehst du den Wald vor lauter Bäumen nicht :yes
:baby
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Beitrag von: kete am 05.Nov.10 um 08:42 Uhr
@ Zeppi

Hab's gelesen. Danke!  :blume
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Beitrag von: kete am 05.Nov.10 um 08:45 Uhr
Zitat von: Alwin am 05.Nov.10 um 08:37 Uhr
Kete ...
z.B. dein Schmetterling auf der Nase wäre geschützt -
aber ich fürchte den hast du auch "geklaut" ?
und die Moral von der Geschicht
- bring nur Wichtiges ans Licht ...

sonst siehst du den Wald vor lauter Bäumen nicht :yes
:baby

Ja und nein, Alwin. Die Katze mit Schmetterling befand sich als großes Motiv auf einem T-Shirt, welches ich von Whiskas bekommen habe, weil meine Katzen schon seit Jahren Testfresser sind. Das habe ich dann abfotografiert. Also, das T-Shirt war nun definitv mein. Das haben die mir geschenkt. Wie das jetzt mit dem Motiv aussieht...? Bin ich überfragt.  :ka
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Beitrag von: Burki am 05.Nov.10 um 09:11 Uhr
Was die Gerichte im einzelnen Fall entschieden haben, kann man nicht verallgemeinern.
Es kommt jedesmal auf den Einzelfall an. So etwas wie ein Blankorechtsschutz auf ein Bild oder Fotografie gibt es nicht!

In den letzten Jahren kristallisierten sich durch Wissenschaft und Rechtsprechung einige Punkte heraus, die allgemein als Anhaltspunkte anerkannt sind, ob ein Werk schützenswert ist:

Vorliegen einer Schöpfung. Unbewußt geschaffene Zufallsgestaltungen fallen nicht unter den Schöpfungsbegriff. (damit ist klar, die Kamera in die Gegend gehalten und abgedrückt erschafft kein schützenswertes Werk)


Es wird festgestellt, ob ein Geistiger Inhalt vorliegt. Ein gewisser Geistiger Gehalt muß erkennbar sein. (Braucht man wohl nicht näher zu erläutern)


Vorhanden sein einer mit den Sinnen erfaßbaren Form. Das Werk muß mit den menschlichen Sinnen wahrnehmbar sein. (Dazu gibt es das Beispiel der Querrillen auf einer Autobahn in bestimmten verschiedenen Abständen. Wenn man darüber mit einem Auto fährt, kann man über die Reifengeräusche eine Melodie wahrnehmen)


Es muß ein bestimmter Grad an Eigentümlichkeit bestehen. Das Werk muß individuelle Gestaltung aufweisen.




Hieraus folgt, daß nicht automatisch jedes Lichtbild, welches im Internet zu finden ist, automatisch durch das Urheberrechtsgesetz geschützt ist.
Und genau das ist es, worauf ich eigentlich hinaus wollte.
Ich habe in langen Jahren beruflicher Praxis als Designer der Bildenden Kunst hunderte Fälle mit obiger Problematik kennen gelernt. Und jedesmal war es ein Heidenaufwand, die Eigenschaft eines schützenswerten Werkes festzustellen.
Da geht kein Richter her und sagt, jo, das sieht mir aber nach einem tollen Bild mit Schutz aus. Da schlagen sich Gutachter mit rum. Gutachten, 2. Gutachten, Gegengutachten usw.
I.d.R. werden so Kleinigkeiten wie z.Bsp. geklautes Bildchen bei Ebayauktionen garnicht erst zur Verhandlung zugelassen. Da einigt man sich über Schiedsmänner außergerichtlich. Meist wird derjenige aufgefordert, innerhalb einer Frist das Bild aus den Netz zu nehmen und damit ist der Fall erledigt.

Meiner persönlichen Meinung nach sollte man nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen.
Im Fall Popow nehme ich an, daß der Sohnemann da, ohne sich einen Kopf darüber zu machen, auf das nächstbeste Bild zurückgegriffen hat. Er hat die Diskussionen hier mitgekriegt, hat das oder die Bilder rausgenommen und gut ist. Man sollte nicht jeden, der das macht, gleich als Täter in die Ecke stellen.
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Beitrag von: Alwin am 05.Nov.10 um 09:46 Uhr

:blume sag ich doch dauernd ...
vertraget und schlaget Euch,
aber seid nett zueinander :baby
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Beitrag von: kete am 05.Nov.10 um 09:51 Uhr
Zitat von: Burki am 05.Nov.10 um 09:11 Uhr
Was die Gerichte im einzelnen Fall entschieden haben, kann man nicht verallgemeinern.
Es kommt jedesmal auf den Einzelfall an. So etwas wie ein Blankorechtsschutz auf ein Bild oder Fotografie gibt es nicht!

Auf der von Zeppi verlinkten Anwaltsseite steht dazu aber was anderes!

"Aufgrund der Gleichstellung von Lichtbildwerken und Lichtbildern, d. h. normalen Fotografien, erübrigt sich die Prüfung, ob die ansonsten bei Werken erforderliche Individualität im Sinne eines Ergebnisses eigener geistiger Schöpfung gegeben ist (Richtlinie 93/98/EWG). Das Vorliegen einer geringen Leistung ist ausreichend. So kommt es gerade nicht darauf an, ob die Fotografie künstlerisch wertvoll ist oder nicht. Auch ist unerheblich, welche Person ein Photo zu welchem Zweck geschaffen hat. Als Konsequenz daraus ergibt sich, dass grds. jedes Foto nach dem Urheberrecht geschützt ist."

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Beitrag von: pierre am 05.Nov.10 um 10:22 Uhr
Zitat von: Zeppi am 05.Nov.10 um 08:32 Uhr
@Kete

Lies den Beitrag in meinem letzten Link durch, dann weißt du es. Dieser stammt übrigen vons einem RA.
Auch die Sache mit Marions Kochbuch zeigt eindeutig, dass die Gerichte auf Seiten der Rechteinhaber sind.

Klare Sache: deine Blütenbilder sind geschützt.

Die Sache mit der "Schöpfungshöhe" stammt übrigens aus einem Urteil, in dem es um Grafiken (Icons) ging, nicht um fotografische Bilder.


Der RA muss sagen , dass du recht hast, damit er das Geld kassiert bzw. dich vor Gericht vertritt. Vor Gericht kann aber anders laufen , dass erfährst du hinter her.

Welcher RA sagt, dass du kein recht hast  :-D . Er sagt, entweder Sie haben recht oder wir sollten es versuchen, unsere Chance sieht gut  aus :-D
Titel: Fotos - Urheberrechte
Beitrag von: kete am 05.Nov.10 um 10:29 Uhr
Zitat von: hakone am 05.Nov.10 um 10:22 Uhr
Der RA muss sagen , dass du recht hast, damit er das Geld kassiert bzw. dich vor Gericht vertritt. Vor Gericht kann aber anders laufen , dass erfährst du hinter her.

Laut sanibels Beispiel befinden viele Gerichte so ein Foto für schützenswert: Zucker (http://www.marions-kochbuch.de/dru-pic-100/puderzucker.gif)
Titel: Fotos - Urheberrechte
Beitrag von: Alwin am 05.Nov.10 um 10:30 Uhr
Zitat von: hakone am 05.Nov.10 um 10:22 Uhr

Der RA muss sagen , dass du recht hast, damit er das Geld kassiert bzw. dich vor Gericht vertritt. Vor Gericht kann aber anders laufen , dass erfährst du hinter her.

Welcher RA sagt, dass du kein recht hast  :-D . Er sagt, entweder Sie haben recht oder wir sollten es versuchen, unsere Chance sieht gut  aus :-D

was hast du denn für ein Umfeld ?
lauter Terrorosten - Gauner + Querulanten - :ka

Titel: Re: Fotos - Urheberrechte
Beitrag von: Zeppi am 05.Nov.10 um 11:24 Uhr
Zitat von: hakone am 05.Nov.10 um 10:39 UhrMeisten RA interessieren nicht, ob du den Prozess gewinnst oder verlierst. Du musst so wieso ihn zahlen.

Dann hast du aber traurige Anwälte. Ein guter Anwalt ist natürlich an einem Sieg interessiert, denn er ist Geschäftsmann. Und nur wenn ich gewinne, empfehle ich ihn weiter und komme wieder.
Ein guter Anwalt berät dich vorher und gibt dir ganz klar die Erfolgschancen, sodass du dich für oder gegen eine Klage entscheiden kannst.
War bei mir bislang immer so, deswegen habe ich auch jeden Prozess gewonnen.
Titel: Re: Fotos - Urheberrechte
Beitrag von: Zeppi am 05.Nov.10 um 11:25 Uhr
Zitat von: kete am 05.Nov.10 um 08:45 UhrWie das jetzt mit dem Motiv aussieht...? Bin ich überfragt.  :ka

Grundsätzlich ist es natürlich auch nicht erlaubt, ein Bild abzufotografieren und dann als sein eigenes zu verwenden.

In deinem Fall könnte allerdings die neue Rechtsprechung greifen, das kleine Vorschaubilder nicht verboten sind. Dieses Grundsatzurteil hat sich glücklicherweise Google erstritten.

Titel: Re: Lieber lepantes...
Beitrag von: Zeppi am 05.Nov.10 um 11:42 Uhr
Zitat von: hakone am 05.Nov.10 um 11:25 Uhr
Warum ?. Alle können mein Bildern benutzen , ich habe damit kein Problem  :-p

Das ist nett, aber du sprichst nicht für den Rest der Welt.

Außerdem solltest du dann bei jedem Bild einen CopyFree-Vermerk anbringen oder bei deiner Homepage (?) einen entsprechenden Passus.

Titel: Re: Fotos - Urheberrechte
Beitrag von: Charlemann am 05.Nov.10 um 11:43 Uhr
Im Prinzip ist jedes Bild schützenwert.
Es spielt keine Rolle was auf dem Bild zu sehen ist.
Wenn wie z.B. in meinem Shop darauf hingewiesen wird, das alle Bilder urheberrechtlich geschützt sollte es jedem klar sein das von einer solchen HP kein Bild einfach so kopiert werden darf.
Ich sehe das aus einer anderen Sicht. Ich habe viel Zeit damit verbracht bessere Fotos für meinen Shop zu machen. Und es ist jetzt schon ein paar mal vor gekommen das meine Bilder zu kommerziellen Zwecken von anderen missbraucht wurden.
Ich habe geld in meine Foddoausrüstung, Zeit in die Bilder und Arbeit in den Shop gesteckt, warum sollten Dritte dann so einfach meine Bilder (mein Eigentum) verwenden dürfen, so wie Burki das schreibt?
Wie gesagt, es ist in der Zwischenzeit schon mehrfach geschehen!
Und wenn ein Bild zu kommerziellen Zwecken verwendet wird (für Ebay), besteht auf jeden Fall ein erhöhtes Interesse an dem Bild und damit verbunden ein Recht des Urhebers.

In meinem Fall schreibe ich die Leute an und gebe ihnen die Möglichkeit das zu ändern.
Titel: Re: Fotos - Urheberrechte
Beitrag von: kete am 05.Nov.10 um 12:50 Uhr
Zitat von: Zeppi am 05.Nov.10 um 11:25 Uhr
Grundsätzlich ist es natürlich auch nicht erlaubt, ein Bild abzufotografieren und dann als sein eigenes zu verwenden.

In deinem Fall könnte allerdings die neue Rechtsprechung greifen, das kleine Vorschaubilder nicht verboten sind. Dieses Grundsatzurteil hat sich glücklicherweise Google erstritten.

Ich hoffe mal, dass Whiskas nichts dagegen hat, dass ich ihr Motiv nicht-kommerziell als Icon verwende um mich hier zu repräsentieren.  :yes
Titel: Re: Fotos - Urheberrechte
Beitrag von: Eerika am 05.Nov.10 um 13:51 Uhr
Zitat von: kete am 05.Nov.10 um 12:50 Uhr

Ich hoffe mal, dass Whiskas nichts dagegen hat, dass ich ihr Motiv nicht-kommerziell als Icon verwende um mich hier zu repräsentieren.  :yes
Jetzt aber ohne Streit...
Hast Du es nachgefragt?
Ich glaube nicht, dass ich die Katzenbilder von Whiskasfutterdosen ablichten darf und dann als meine Bilder benutzen.
Frag mal lieber nach, man weiss es nie.
Titel: Re: Fotos - Urheberrechte
Beitrag von: Burki am 05.Nov.10 um 14:16 Uhr
Zitat von: Charlemann am 05.Nov.10 um 11:43 Uhr

Ich habe geld in meine Foddoausrüstung, Zeit in die Bilder und Arbeit in den Shop gesteckt, warum sollten Dritte dann so einfach meine Bilder (mein Eigentum) verwenden dürfen, so wie Burki das schreibt?


Das ist falsch, das habe ich nicht so und auch nicht ähnlich geschrieben.
Für diese Behauptung hätte ich Deine Bilder kennen und bewerten müssen.

Ich habe allerdings geschrieben, daß nicht grundsätzlich alle Bilder geschützt sind.
Das ist ein himmelweiter Unterschied.
Titel: Re: Fotos - Urheberrechte
Beitrag von: Eerika am 05.Nov.10 um 14:21 Uhr
Burki, was ist eigentlich mit nachstellen?
Sagen wir so, ich nehme ein Playmobil-Männeken und mache den Hintergrund auch so, wie auf dem Originalbild. Dann gibt es 2 Bilder, die gleich sind - eins von Lego und eins von mir. Ich denke, ich darf das Bild trotzdem nicht veröffentlichen, es gibt so was wie Produktschutz o.Ä.
Oder irre ich mich da.
Titel: Re: Fotos - Urheberrechte
Beitrag von: Burki am 05.Nov.10 um 14:25 Uhr
Zitat von: eerika am 05.Nov.10 um 13:51 Uhr
Zitat von: kete am 05.Nov.10 um 12:50 Uhr

Ich hoffe mal, dass Whiskas nichts dagegen hat, dass ich ihr Motiv nicht-kommerziell als Icon verwende um mich hier zu repräsentieren.  :yes
Jetzt aber ohne Streit...
Hast Du es nachgefragt?
Ich glaube nicht, dass ich die Katzenbilder von Whiskasfutterdosen ablichten darf und dann als meine Bilder benutzen.
Frag mal lieber nach, man weiss es nie.

Ich kenne jetzt die Whiskasbilder nicht.
Aber grundsätzlich hat eben diese Firma die Rechte. Das heißt, man kann sie für sich persönlich an die Wand pappen. Druckt man sie auf ein T-Shirt und bewegt sich damit in der Öffentlichkeit, ist das unerlaubte Veröffentlichung.
Es ist auch unerlaubt, wenn man das Bild etwas abwandelt. Denn auch Verfälschung ist unerlaubt.
Die Firma wird der Kete keinen Strick daraus drehen, solange sie nur für sich persönlich 1,2 oder drei T-Shirts macht.
Anders sähe das aus, wenn Kete die T-Shirts auf dem Flohmarkt verkaufen würde.

Ich kenne da einen Fall, da hat eine Frau einige Puppen mit selbstgestrickten Trikots des VFL Bochum auf dem Flohmarkt verkauft. Dann noch mit nachgemachtem Emblem.
Irgendein Fan hat das fotografiert und verpetzt.
Trotz einer verkauften Puppe und zwei, die noch auf dem Tisch lagen ergab das im außergerichtlichen Vergleich beim Schiedsobman eine Entschädigung für entgangene Einnahmen des VFL Bochum von 12500 Euro.
Eine Menge Kohle für eine Rentnerin.
Titel: Re: Fotos - Urheberrechte
Beitrag von: Eerika am 05.Nov.10 um 14:33 Uhr
Dann ist es so, wie mit vielen Sachen - man darf es 1x für Eigenbedarf kopieren, man darf die Kopien aber nicht verkaufen.

Das mit der Trikots ist natürlich krass, aber man hätte doch denken können!
Was wäre doch einfach diese bunten Schals zu stricken.... :-D

Aber darf ich mir überhaupt so ein Schalke-Schalö stricken? Ich befürchte, den darf ich nicht mal für mich.

Mann, warum muss das alles so kompliziert sein :swoon
Titel: Re: Fotos - Urheberrechte
Beitrag von: kete am 05.Nov.10 um 14:40 Uhr
Zitat von: Burki am 05.Nov.10 um 14:25 Uhr
Aber grundsätzlich hat eben diese Firma die Rechte. Das heißt, man kann sie für sich persönlich an die Wand pappen. Druckt man sie auf ein T-Shirt und bewegt sich damit in der Öffentlichkeit, ist das unerlaubte Veröffentlichung.
Es ist auch unerlaubt, wenn man das Bild etwas abwandelt. Denn auch Verfälschung ist unerlaubt.
Die Firma wird der Kete keinen Strick daraus drehen, solange sie nur für sich persönlich 1,2 oder drei T-Shirts macht.
Anders sähe das aus, wenn Kete die T-Shirts auf dem Flohmarkt verkaufen würde.

Hier lag der Fall aber anders. Das Katzenfoto war auf einem T-Shirt, welches ein Werbegeschenk von Whiskas an mich war. Weil ich es so hübsch fand, habe ich mein T-Shirt fotografiert und verwende das ausgeschnittene Motiv hier als Icon.
Titel: Re: Fotos - Urheberrechte
Beitrag von: Burki am 05.Nov.10 um 14:45 Uhr
Zitat von: eerika am 05.Nov.10 um 14:21 Uhr
Burki, was ist eigentlich mit nachstellen?
Sagen wir so, ich nehme ein Playmobil-Männeken und mache den Hintergrund auch so, wie auf dem Originalbild. Dann gibt es 2 Bilder, die gleich sind - eins von Lego und eins von mir. Ich denke, ich darf das Bild trotzdem nicht veröffentlichen, es gibt so was wie Produktschutz o.Ä.
Oder irre ich mich da.

Das ist eine schwierige Situation.
Wenn die Vorlage eine eindeutige Situation darstellt und das nachgestellte Werk die Szene wiedergibt mit einem hohen Wiedererkennungswert, dann ist das Verletzung der Urheberrechte.
Hier kommen gleich zwei Aspekte ins Spiel, nämlich die Bilder und die Werke als gegenständliche Schöpfung mit den Figuren.

Baut Lego z.Bsp. eine Burg mit vielen Figuren in einer eindeutigen wiedererkennbaren Szene und veröffentlicht die auf Bildern, dann hat Lego darauf die Rechte. Also nicht nur auf die Figuren und die Burg, sondern auf eben jene Szene.
Baut nun Playmobil eine fast gleichgestaltete Burg mit ihren Figuren in der genau gleichen Anordnung auf und veröffentlich das, kann es große Probleme geben.
Das macht aber keine der Firmen. Es würde einen langen Rechtsstreit nach sich führen. Die Kosten und der Sinn wären mehr als fraglich.
Spielst Du auf das Bild mit den Figuren "Stuttgart 21" an, das hier letztens irgendwo gezeigt wurde?
Nun, alleine die Aufmachung des Kartons in der Machart von Legokartons mit dem LOGO statt LEGO könnte schon Probleme machen.
Deswegen würde die Firma Lego aber demjenigen keinen Strick draus drehen, dzu würden die sich nicht mal äußern, da stehen die drüber.

Nun ist es aber so, daß solche großen Firmen meistens einen Vertrag mit der VG Bild-Kunst abgeschlossen haben. Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst ist vergleichbar mit der GEMA für Musik.
Die VG Bild-Kunst kann für sich aber einen Prozeß/Vergleich anstrengen und erhält im Gegenzug für die erstrittenen Rechte ihrer Mitglieder dann Tantiemen davon.
Also gefährlich sind solche Unternehmungen auf jeden Fall.
Titel: Re: Fotos - Urheberrechte
Beitrag von: Burki am 05.Nov.10 um 14:53 Uhr
Zitat von: eerika am 05.Nov.10 um 14:33 Uhr
Aber darf ich mir überhaupt so ein Schalke-Schalö stricken? Ich befürchte, den darf ich nicht mal für mich.

Mann, warum muss das alles so kompliziert sein :swoon

Wenn Du den Schal mit den Schalke-Emblemen nachstrickst und ins Stadion schleppst, kann es sein, daß jemand von der Firma, die die Fanartikel für Schalke verkauft, das sieht.
Polizei geholt, Schal sichergestellt, Eerika arm und muß ihre Orchideen verkaufen.

Du darfst den Schal aber zu Hause tragen. Im Stadion ist es Veröffentlichung.
Eerika verkauft Schals vor dem Stadion = ganz große Sch....

So, gezz habbich aber keine Lust mehr, ich schreibe nur mit den Mittelfingern. 'Ne Ahnung, wie die gezz aussehen?
Titel: Re: Fotos - Urheberrechte
Beitrag von: Eerika am 05.Nov.10 um 15:18 Uhr
Danke, Burki!
Ich habe Playmobil nur als Beispiel genommen, an das "Stuttgarter" Karton nicht gedacht.
Genau so kopieren die Chinesen. Sie machen Produkte nach, nur stat Reebok kommt Reebock auf die Turnschuhe. :-D
Zitat von: kete am 05.Nov.10 um 14:40 Uhr
Hier lag der Fall aber anders. Das Katzenfoto war auf einem T-Shirt, welches ein Werbegeschenk von Whiskas an mich war. Weil ich es so hübsch fand, habe ich mein T-Shirt fotografiert und verwende das ausgeschnittene Motiv hier als Icon.
Die Fa hat Dir das T-Shirt geschenkt, gehört auch Dir. Nicht ber das Bild und Rechte dazu es zu benützen.
Ist mir aber auch egal und niedlich finde ich das Bild auch. :blume
Titel: Re: Fotos - Urheberrechte
Beitrag von: Daz am 05.Nov.10 um 16:00 Uhr
Zitat von: Burki am 04.Nov.10 um 22:59 Uhr
Ich hab's schon mal irgendwo geschrieben.
Die meisten sind im Glauben, daß grundsätzlich jedes Bild unter das Urheberschutzgesetz fällt. Dem ist aber nicht so.
Das Recht am eigenen Werk besteht nur für Werke, die auch eine schützenswerte gestalterische Höhe aufweisen.
Beispiel: wer einen Würfel auf einem grünen Grund fotografiert und meint, niemand dürfe das Bild für seine Zwecke verwenden, der ist gewaltig im Irrtum.

So ähnlich kann man das auch oft für Bilder von Blüten sehen.
Wer eine sehr häufige und verbreitete Blüte von vorne vor undefinierbarem Hintergrung fotografiert, kann nicht unbedingt erwarten, daß er nun ein schützenswertes Werk geschaffen hat.
Leider wird aber immer wieder genau das zu unrecht propagiert.
Eine bestimmte gestalterische Schöpfungshöhe ist aber unbedingte Vorraussetzung, um für sein Bild einen Urheberrechtsanspruch geltend zu machen.

Hat allerdings ein Werk eine solche Rechtsgrundlage, darf ein solches Werk von dritten für eigene private Zwecke vervielfältigt (kopiert) werden. Es darf aber in keinster Weise veröffentlicht (der öffentlichkeit zugänglich gemacht) werden ohne die Erlaubnis des Rechteinhabers. Schon garnicht zu kommerziellen Zwecken verwendet werden. Es darf nicht einmal verändert, also verfälscht werden.

Aber wie gesagt, das gilt nur für Werke, die die Vorraussetzungen zum Urheberrechtsschutz erfüllen. Und das macht nicht automatisch jedes Bild.

Nur mal so zur Info.

Hallo Burki,

Du beschreibst hier das volle Urheberrecht für Lichtbildwerke, der Gesetzgeber unterscheidet aber zwischen solchen Fotografien und solchen, die lediglich als einfach Lichtbilder eingestuft werden. Auch einfache Lichtbilder sind geschützte Werke, wenn auch nicht in einem solch strengen Rahmen, wie er für Lichtbilderwerke gilt. Sie genießen Leistungsschutz nach § 72 UrhG.

Ich zitiere wörtlich aus dem UrhG:

§ 2 Geschützte Werke
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
1.
Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
2.
Werke der Musik;
3.
pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
4.
Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
5.
Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
6.
Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
7.
Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.

nun § 72, der für [Anm.: einfache] Lichtbilder gilt:

§ 72 Lichtbilder
(1) Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Teils 1 geschützt.
(2) Das Recht nach Absatz 1 steht dem Lichtbildner zu.
(3) Das Recht nach Absatz 1 erlischt fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Lichtbildes oder, wenn seine erste erlaubte öffentliche Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser, jedoch bereits fünfzig Jahre nach der Herstellung, wenn das Lichtbild innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise öffentlich wiedergegeben worden ist. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen.

Das UrhG. legt sehr genau fest, zu welchen Zwecken geschützte Werke verwendet dürfen. Die Nutzung wie sie hier in unserem konkreten Streitfall vorliegt, war eindeutig ein Verstoß! Da gibt es nichts weg- oder kleinzudiskutieren. Diese Nutzung war verboten.

Nachzulesen ist das Ganze hier (http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/).
Titel: Re: Fotos - Urheberrechte
Beitrag von: Daz am 05.Nov.10 um 16:11 Uhr
Zitat von: Burki am 05.Nov.10 um 09:11 Uhr
[...]
Es muß ein bestimmter Grad an Eigentümlichkeit bestehen. Das Werk muß individuelle Gestaltung aufweisen.
[...]
Hieraus folgt, daß nicht automatisch jedes Lichtbild, welches im Internet zu finden ist, automatisch durch das Urheberrechtsgesetz geschützt ist.
Und genau das ist es, worauf ich eigentlich hinaus wollte.
Ich habe in langen Jahren beruflicher Praxis als Designer der Bildenden Kunst hunderte Fälle mit obiger Problematik kennen gelernt. Und jedesmal war es ein Heidenaufwand, die Eigenschaft eines schützenswerten Werkes festzustellen.
Da geht kein Richter her und sagt, jo, das sieht mir aber nach einem tollen Bild mit Schutz aus. Da schlagen sich Gutachter mit rum. Gutachten, 2. Gutachten, Gegengutachten usw.
I.d.R. werden so Kleinigkeiten wie z.Bsp. geklautes Bildchen bei Ebayauktionen garnicht erst zur Verhandlung zugelassen. Da einigt man sich über Schiedsmänner außergerichtlich. Meist wird derjenige aufgefordert, innerhalb einer Frist das Bild aus den Netz zu nehmen und damit ist der Fall erledigt.

Das stützt Deine These aber nicht in ausreichendem Maß, um sie als endgültigen Fakt darzustellen, denn erst einmal ist jedes Lichtbild, von wenigen Ausnahmen abgesehen, vom UrhG. geschützt.
Titel: Re: Fotos - Urheberrechte
Beitrag von: Zeppi am 05.Nov.10 um 16:23 Uhr
Zitat von: Burki am 05.Nov.10 um 09:11 Uhr
I.d.R. werden so Kleinigkeiten wie z.Bsp. geklautes Bildchen bei Ebayauktionen garnicht erst zur Verhandlung zugelassen. Da einigt man sich über Schiedsmänner außergerichtlich. Meist wird derjenige aufgefordert, innerhalb einer Frist das Bild aus den Netz zu nehmen und damit ist der Fall erledigt.

I.d.R. wird abgemahnt, der Beschuldigte zahlt und die Sache wird nie Publik, ist auch sonst zu peinlich.

Wer mehr zum Abmahnung bei Bilderklau im Internet lesen möchte:
http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-bilder-fotos.htm

Titel: Re: Fotos - Urheberrechte
Beitrag von: Wolfgang am 05.Nov.10 um 22:53 Uhr
Zitat von: Burki am 04.Nov.10 um 22:59 Uhr
....Die meisten sind im Glauben, daß grundsätzlich jedes Bild unter das Urheberschutzgesetz fällt. Dem ist aber nicht so.
Das Recht am eigenen Werk besteht nur für Werke, die auch eine schützenswerte gestalterische Höhe aufweisen.
Beispiel: wer einen Würfel auf einem grünen Grund fotografiert und meint, niemand dürfe das Bild für seine Zwecke verwenden, der ist gewaltig im Irrtum....

Burki,

bist Du bereit, jeden, der sich darauf verlässt, von entstehenden Prozess(kosten)risiken freizustellen? - Ich wäre es nicht.

Die Aussage: "Jede Fotografie ist urheberrechtlich geschützt", ist allemal richtiger, als mit irgendwelchen Ausnahmen zu operieren. Man braucht keine großartige "schützenswerte gestalterische Höhe", eine eigene geistige Schöpfung selbst wenn sie nur mit einer geringen Leistung verbunden ist, reicht völlig. Das Foto, das da nicht drunter fällt, möchte ich erstmal sehen.

Eins ist sicher richtig: große Unternehmen gehen "kleinen" Verstößen meist nicht nach, zumal mit diesen Verstößen oft Werbung verbunden ist. Wäre das anders, hätten einige User hier schon Probleme.