Nachweis über den rechtmäßigen Erwerb bei trop. Orchideen

Begonnen von Ute Rabe, 06.Feb.11 um 10:26 Uhr

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Berthold

Zitat von: hakone am 06.Feb.11 um 16:21 Uhr
Zitat von: Berthold am 06.Feb.11 um 16:10 Uhr
Tai, Du hast nicht verstanden.
Entscheidend ist, dass das Individuum Pflanze vor 1987 in Deinem Besitz war oder in Deutschland. Alles andere ist völlig egal.

Berthold,

Das ist deine Rechtausfassung und nicht meine. Ich möchte dir einen Beispiel nennen:
Cypripedium subtropicum wurde nach 1987 entdeckt und beschrieben worden. Wer möchte jetz sagen, dass er 1986 ein Pflanze eingeführt hatte und jetzt  blühlt und stellt sich heraus, das sich um cypripedium subtropicum ist , 25 Jahren danach ?

Tai, Du hast immer noch nicht verstanden.

Es geht nicht darum, dass der Beweis schwierig sein kann, dass man die Pflanze vor 1987 bekommen hat, sondern darum, dass man aus dem Schneider ist, wenn man die Pflanze vor 1987 in Kultur hatte.
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

Berthold

Zitat von: hakone am 06.Feb.11 um 15:02 Uhr
Stückzahl ist nicht das Gegenstand der Diskusion.

Natürlich ist u. U. die Stückzahl der eingeführten Pflanzen entscheidend.

Ich konnte z. B. Phalaenopsis Fantasy Musick ohne Einführgenehmigung (d. h. nur mit Gesundheitszeugnis) nach Deutschland einführen, wenn es

1. mindestens 20 Pflanzen sind
und
2. alle Pflanzen den erkennbar gleichen Kulturzustand besitzen.


Hakone, hast Du jetzt geschnallt, dass die Stückzahl unbedingt Gegenstand der Diskussion sein muss?
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

Gitti †

Und woher bekomme ich die Cites für die ganzen Nachzuchten, welche hier in Deutschland gemacht werden?

Wer schreibt mir Cites aus, für eine Hybride, welche ich selbst mache?

Woher bekomme ich eine Bestätigung, dass diese Hybride nicht importiert habe?

Wer kontrolliert meine Arbeiten im Labor und stellt mir dafür entsprechende Papiere aus?

Freue mich schon auf die Antwort.

viele Grüße
Gitti

Ralla

Liebe Grüsse, Carola     

'Fantasie haben heißt nicht, sich etwas auszudenken, es heißt, sich aus den Dingen etwas zu machen.' - Thomas Mann

Erwin

Eure Antworten gehen am Thema vorbei. Das CITES-Übereinkommen und die EWG Verordnung behandeln den Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des internationalen Handels.
Wenn ich bei Crustacare Cypripedien kaufe muß ich nichts und niemanden Rechenschaft ablegen. Der Zoll ist nicht zuständig und das Bundesamt für Naturschutz auch nicht.
Und nochmal; ich muß nicht den Herkunftsnachweis erbringen. Für mich gilt erstmal die Unschultsvermutung. Hier geht es immer noch um den Privatmann der seine Orchideen sammelt und pflegt.

Phil

Das sehe ich genauso. Als Privatmann hat mn nichts zu befürchten. Wenn man als Händler auftritt, dann könnte sich das ändern.
Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen sind zwei verschiedene Gaben.
Franz Grillparzer

Ute Rabe

Sollte ich auf die Idee kommen mit meinen Pflanzen Nachkommen zu produzieren und diese dann zu verkaufen, müsste ich dann die korrekte Herkunft der Eltern dokumentieren können? Ich trete dann ja nicht mehr als Privat-,sondern als Geschäftsfrau auf.
Gruß, Ute

"I've learned that people will forget what you said, people will forget what you did, but people will never forget how you made them feel." - Maya Angelou

http://www.flickr.com/photos/wendy0307

Berthold

Zitat von: Wendelin am 06.Feb.11 um 18:44 Uhr
Sollte ich auf die Idee kommen mit meinen Pflanzen Nachkommen zu produzieren und diese dann zu verkaufen, müsste ich dann die korrekte Herkunft der Eltern dokumentieren können? Ich trete dann ja nicht mehr als Privat-,sondern als Geschäftsfrau auf.

Du könntest behaupten, den Samen aus China bekommen zu haben. Das ist für die meisten Arten legal.
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

Phil

#23
Habt ihr denn schon mal von einem Fall gehört wo der Zoll plötzlich bei einer privat Person in der Tür stand und nach Papieren gefragt hat? Also diese Diskussion ist ehr theoretisch und es fehlt an handfesten Beweisen. Eine wirklich Zuständigkeit der einzelenen Behörden wird auch nicht klar.

@hakone
Nein, Berthold meint Samen, das ist schon richtig.
Es geht um den Samen den man aussäen kann. Wir sind hier nicht in der Zoologie!
Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen sind zwei verschiedene Gaben.
Franz Grillparzer

Gitti †

Zitat von: Wendelin am 06.Feb.11 um 18:44 Uhr
Sollte ich auf die Idee kommen mit meinen Pflanzen Nachkommen zu produzieren und diese dann zu verkaufen, müsste ich dann die korrekte Herkunft der Eltern dokumentieren können? Ich trete dann ja nicht mehr als Privat-,sondern als Geschäftsfrau auf.

Ute, wenn Du auf eine importierte Hybride einen weiteren Pollen drauf setzt und wieder eine neue Hybride bekommst, kannst Du nie und nimmer den Nachweis der Herkunft der Eltern liefern, da eine Hybride auf der Cites nur als "Hybride" aufgeführt wird und das können tausend verschiedene Pflanzen sein.

viele Grüße
Gitti

Ute Rabe

Phil , du hast schon recht, die Diskussion ist eher theoretisch aber leider habe ich in anderem Zusammenhang schon erleben dürfen , das es da sehr ungemütliche Genossen geben kann,die,wenn sie mal nichts weiter zu tun haben,auf ganz eigenartige Ideen kommen.
Ich für meinen Teil mache mir lieber vorher Gedanken wie die rechtliche Lage aussieht,als dann dazustehen und ein riesen Theater an der Hacke zu haben.

Und wie schon angesprochen nehme ich an das sich die Lage nochmals ändert ,sobald ich meine Pflanzen A+B , für die ich keine Herkunftsnachweise habe,( Berthold, den Pollen aus China würde ich nicht benötigen  grins) zusammenbringe und deren Nachkommen veräußern möchte.

@ Gitti
Also, möchte ich Multihybriden züchten kann ich keinen eindeutigen Nachweis liefern. Wenn das nicht möglich ist dürfte das auch nicht vorgeschrieben sein, richtig?
Bei Primärhybriden oder Nachzuchten von Species müsste der Nachweis aber möglich sein. Ist er dann auch vorgeschrieben?

Das ist ganz schön verwirrend!
Wir sind doch in Bürokratie-Deutschland , das müsste doch irgendwo schwarz auf weiß aufgeschrieben sein , oder nicht? :ka
Gruß, Ute

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Phil

Wo kein Kläger, da kein Richter.
Man müsste klären wer genau zuständig ist für Privatsammlungen. Das steht hier definitiv noch nicht fest.
Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen sind zwei verschiedene Gaben.
Franz Grillparzer

Phil

Komisch Hakone,

von Besitz steht im CITES-Text nichts, nur etwas über den Handel.
Also Stuss was du schreibst.

http://www.cites.org/eng/disc/text.shtml
Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen sind zwei verschiedene Gaben.
Franz Grillparzer

Phil

Ja schön, was da steht muss nicht richtig sein. Copy+Paste kann ich übrigens auch.
Es wäre viel kluger sich die Umsetzung der Convention in deutschen Gesetze anzuschauen.
Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen sind zwei verschiedene Gaben.
Franz Grillparzer

Berthold

Zitat von: hakone am 06.Feb.11 um 19:12 Uhr
Berthold,

was meinst du unter Samen ?. Du meinst Pollen ?

Hakone, wenn Du nicht weisst, was man unter Samen versteht, bist Du in diesem Forum nicht an der richtigen Adresse.
Jetzt überlege noch mal ganz sorgfältig, ob Du nicht selber weisst, was Samen ist.

Tai, merks Du, ich werde langsam ärgerlich über Dich.
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)