Ein Übeltäter weniger

Begonnen von Lisa., 29.Apr.09 um 13:33 Uhr

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Lisa.

Grüße
Lisa

Peter

Zitat von: PeterH am 30.Apr.09 um 01:51 Uhr
Nur mal so am Rande:

"Bei allen Vertreibungs- oder Bekämpfungsaktionen ist zu berücksichtigen, dass der Maulwurf in Deutschland als rechtlich besonders geschützte Tierart gilt. Es ist gesetzlich verboten wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Ein Verstoß gegen diese Schutzbestimmungen kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden (§ 65 BNatSchG). Ausnahmen und Befreiungen von den Schutzbestimmungen dürfen nur von den zuständigen Behörden für Naturschutz und Landschaftspflege ausgesprochen werden (§ 62 BNatSchG). Nicht genehmigungspflichtig ist das Vertreiben von Maulwürfen, wenn die Tiere dabei nicht verletzt oder anderweitig geschädigt werden."

Und auch hier gilt natürlich: Eltern haften für ihre Kinder und Schutzbefohlenen, einschließlich Haustiere ...


Schönen Gruß

Peter


Peter,
danke.
Das finde ich wichtig.

Gruß
Peter
Grüße
P.

Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von Jedem! (Karl Valentin)

Lisa.

#17
Zitat von: Peter am 30.Apr.09 um 20:17 Uhr
Peter,
danke.
Das finde ich wichtig.

Dito. Mal abgesehen davon, dass der Maulwurf bei uns unter Schutz steht, ist das Töten von Wirbeltieren im Allgemeinen nach dem Tierschutzgesetz nicht so ohne Weiteres erlaubt, und ich halte das für eine wichtige Sache, wobei die Formulierung "ohne vernünftigen Grund" äußerst vage ist.

Gegen die Wühlmäuse unternehme ich persönlich gar nichts, obwohl es dieses Jahr echt übel ist. Deshalb bin ich doch erfreut, wenn die Katze die Population etwas in Grenzen hält.

Gepflegte Rasenflächen sind nicht so mein Ding, mir reicht es, wenn es eben genug ist, um 'ne Liege hinzustellen. Aber vielleicht können sich die maulwurfgeplagten damit trösten, dass Maulwürfe Schädlinge wie z. B. Engerlinge vernichten.

Es gehört halt dazu, dass da so manches kreucht und fleucht, was wir nicht so toll finden. Andererseits gibt's ja auch immer reichlich Tierchen, die uns erfreuen.

Aber ich möchte mal stark bezweifeln, dass man für Katzen genauso haftbar ist wie für Hunde und Kinder. Wer will/kann einer Katze z.B. verbieten, sich in Nachbars Gemüsebeet zu erleichtern? (Würde meiner natürlich niemals einfallen.)

Grüße
Lisa

Mr. Kaizer

Zitat von: Supermoderator am 01.Mai.09 um 20:26 Uhr(oder pfählen)

Aber Pterobastilus, hier lesen doch kleine Kinder mit! Okay, bestimmt haben Kinder das gemacht. Und du hast natürlich Recht: Was der Schermaus widerfährt, sollte der Katze auch nicht vorenthalten werden.