Nachweis über den rechtmäßigen Erwerb bei trop. Orchideen

Begonnen von Ute Rabe, 06.Feb.11 um 10:26 Uhr

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Birgit

Zitat von: Berthold am 06.Feb.11 um 19:08 Uhr
Zitat von: Wendelin am 06.Feb.11 um 18:44 Uhr
Sollte ich auf die Idee kommen mit meinen Pflanzen Nachkommen zu produzieren und diese dann zu verkaufen, müsste ich dann die korrekte Herkunft der Eltern dokumentieren können? Ich trete dann ja nicht mehr als Privat-,sondern als Geschäftsfrau auf.

Du könntest behaupten, den Samen aus China bekommen zu haben. Das ist für die meisten Arten legal.

Diesbezüglich bezweifle ich Deine These, da bei geschützten Pflanzen jeder Pflanzelteil bzw. jede Entwicklungsform den gleichen Schutzstatus besitzt, dies umfasst daher Pollen, Samen, Wurzeln / Knollen, Blätter....denkbar sogar Herbarbelege....
Ein Jaguarfell macht nicht weniger Arbeit legal zu importieren, als ein lebendes Tier.
Cypripedien sind in China geschützte Pflanzen, deren Ausfuhr verboten ist. Das in China zu exekutierendes Recht wird einen Deutschen kaum interessieren. Anders sieht es mit der illegalen Einfuhr von Anhang 1 Pflanzen/ -teilen aus, das dementsprechend in Deutschland exekutiert werden könnte....

Phil

Birgti,

Samen und Pollen sind davon ausgenomen, jedoch nur für Arten aus Anhang II. Ganze Kapseln widerum nicht :weird . Das findet man als Anmerkung im Appendix. 
Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen sind zwei verschiedene Gaben.
Franz Grillparzer

Birgit

Zitat von: Berthold am 06.Feb.11 um 17:08 Uhr
Zitat von: hakone am 06.Feb.11 um 15:02 Uhr
Stückzahl ist nicht das Gegenstand der Diskusion.

Natürlich ist u. U. die Stückzahl der eingeführten Pflanzen entscheidend.

Ich konnte z. B. Phalaenopsis Fantasy Musick ohne Einführgenehmigung (d. h. nur mit Gesundheitszeugnis) nach Deutschland einführen, wenn es

1. mindestens 20 Pflanzen sind
und
2. alle Pflanzen den erkennbar gleichen Kulturzustand besitzen.


Hakone, hast Du jetzt geschnallt, dass die Stückzahl unbedingt Gegenstand der Diskussion sein muss?
Eigentlich ist es gar nicht möglich für Deine Phalaenopsis eine Cites zu bekommen, da nur im Handel mit Anhang 1-Pflanzen ( z.B. alle Frauenschuh-Arten, sowie deren Primärhybriden)diese erstellt werden dürften !

Berthold

Zitat von: Birgit am 06.Feb.11 um 20:04 Uhr
Zitat von: Berthold am 06.Feb.11 um 19:08 Uhr
Zitat von: Wendelin am 06.Feb.11 um 18:44 Uhr
Sollte ich auf die Idee kommen mit meinen Pflanzen Nachkommen zu produzieren und diese dann zu verkaufen, müsste ich dann die korrekte Herkunft der Eltern dokumentieren können? Ich trete dann ja nicht mehr als Privat-,sondern als Geschäftsfrau auf.

Du könntest behaupten, den Samen aus China bekommen zu haben. Das ist für die meisten Arten legal.

Diesbezüglich bezweifle ich Deine These, da bei geschützten Pflanzen jeder Pflanzelteil bzw. jede Entwicklungsform den gleichen Schutzstatus besitzt, dies umfasst daher Pollen, Samen, Wurzeln / Knollen, Blätter....denkbar sogar Herbarbelege....

Birgit, nach meiner Kenntnis bezieht sich Cites auf Pflanzen und Pflanzenteile. Im Sinne der Regeln sind also Kapseln mit Samen Pflanzenteile, der Samen selber wenn er von der Pflanze getrennt ist aber nicht mehr. So darf man Samen, den einem der Wind zugeweht hat in die EU importieren, Samen, der sich noch in der Kapsel befindet allerdings nicht, weil die Kapsel eine abgetrenntes Pflanzenteil ist.

Analoges gilt für ein Tigerfell. Das Fell existiert nicht unabhängig vom Tiger, ist also im Sinne der Regel als Tierteil zu betrachten.
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

Phil

Nicht nur, denn künstlich Vermehrte Pflanzen aus Anhang I sollen laut Verordnung wie Pflanzen des Anhangs II behandelt werden. Und Utes Frage zu Beginn wurde allgemein gestellt!!
Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen sind zwei verschiedene Gaben.
Franz Grillparzer

Birgit

Beispiel aus der Praxis: Vor einigen Jahren wurden von uns Primärhybriden einiger Cypripedien nach England verkauft. Unter anderem ging es um Cypr. parviflorum x tibeticum. Obwohl klar ersichtlich, dass die Pflanzen aus künstlicher Anzucht stammen müssen ( geographische Vorkommen der Elterpflanzen), mussten wir mit CITES-Zeugnissen die legale Herkunft der Elternpflanzen beweisen, mit denen die Zucht vollzogen wurde. Phillip Cribbs Aktivitäten zeigt Konsequenzen.....

Berthold

Zitat von: hakone am 06.Feb.11 um 20:15 Uhr
ich bin sehr über vorsichtig , trotz mehr als die Häfte der Paphis schon vor 1987 in Deutschland eingeführt und kultiviert waren.

wenn Du das nachweisen kannst, hast Du keine Probleme. Deine Pflanzen müssen natürlich von den Individuen aus Deutschland abstammen.
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

Gitti †

Zitat von: Wendelin am 06.Feb.11 um 19:32 Uhr


@ Gitti
Also, möchte ich Multihybriden züchten kann ich keinen eindeutigen Nachweis liefern. Wenn das nicht möglich ist dürfte das auch nicht vorgeschrieben sein, richtig?
Bei Primärhybriden oder Nachzuchten von Species müsste der Nachweis aber möglich sein. Ist er dann auch vorgeschrieben?

Das ist ganz schön verwirrend!
Wir sind doch in Bürokratie-Deutschland , das müsste doch irgendwo schwarz auf weiß aufgeschrieben sein , oder nicht? :ka

Ute, noch einmal. Eine Hybride, egal ob Multi- oder Primärhybride, wird unter "Hybride" in der Cites aufgeführt, also gibt es auch keinen Nachweis!

Bei species, werden die species aufgeführt, z.B. eine Laelia purpurata wird als Laelia purpurata aufgeführt, dabei interessiert es keinen Menschen, ob das nun eine werkhaeuserii, delicata oder sonst was ist.

Wenn Du also im Besitz einer solchen bist, existiert darüber allenfalls eine Cites über Laelia purpurata. So läuft das.

viele Grüße
Gitti

Birgit

Zitat von: Phil am 06.Feb.11 um 20:18 Uhr
Nicht nur, denn künstlich Vermehrte Pflanzen aus Anhang I sollen laut Verordnung wie Pflanzen des Anhangs II behandelt werden. Und Utes Frage zu Beginn wurde allgemein gestellt!!

Ich kenne einen Fall, da wurden Flaschen des Phrag. kovachii mit CITES (!!!) nach Europa ( anlässlich eines Kongesses in Frankreich) verkauft. Einige Händler haben zugeschlagen, obwohl die Sämlinge zu klein und nicht kultivierbar waren. Mit den Papieren konnte Anderes legalisiert werden  :whistle

In der Realität sieht Einiges anders aus, als hier und in Ämtern interpretiert (CITES) wird.

Phil

Also ich zitiere mal aus der VERORDNUNG (EG) Nr. 338/97
http://eur-lex.europa.eu/Notice.do?val=218948:cs&lang=de&list=524394:cs,451705:cs,218948:cs,219005:cs,219004:cs,219003:cs,&pos=3&page=1&nbl=6&pgs=10&hwords=

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1997R0338:20100815:DE:PDF

Artikel 7
Abweichungen
1. In Gefangenschaft geborene und gezüchtete oder künstlich vermehrte Exemplare
a) Exemplare der Arten des Anhangs A, die in Gefangenschaft geboren und gezüchtet oder künstlich vermehrt worden sind, werden nach den Vorschriften für Exemplare der Arten des Anhangs B behandelt, es sei denn, Artikel 8 findet Anwendung.


Artikel 8
Bestimmungen betreffend die Kontrolle des Handels
(1) Kauf, Angebot zum Kauf, Erwerb zu kommerziellen Zwecken, Zurschaustellung und Verwendung zu kommerziellen Zwecken sowie Verkauf, Vorrätighalten, Anbieten oder Befördern zu Verkaufszwecken von Exemplaren der Arten des Anhangs A sind verboten.

(3) Im Einklang mit den sonstigen gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zur Erhaltung wildlebender Tier- und Pflanzenarten ist eine Ausnahme von den Verboten des Absatzes 1 möglich, sofern die Vollzugsbehörde des Mitgliedstaats, in dem die Exemplare untergebracht sind, von Fall zu Fall eine diesbezügliche Bescheinigung ausstellt, wenn die Exemplare

a) in der Gemeinschaft erworben oder in diese eingeführt wurden, bevor die Vorschriften für die Arten des Anhangs I des Übereinkommens oder des Anhangs C 1 der Verordnung (EWG) Nr. 3626/82 oder des Anhangs A dieser Verordnung für die betreffenden Exemplare Geltung erlangten, oder
Anmerkung: Das ist diese "vor 1986"-Regelung

...

c) gemäß dieser Verordnung in die Gemeinschaft eingeführt wurden und für Zwecke verwendet werden, die dem Überleben der betreffenden Art nicht abträglich sind, oder

d) in Gefangenschaft geborene und gezüchtete Exemplare einer Tierart oder künstlich vermehrte Exemplare einer Pflanzenart oder Teile oder Erzeugnisse aus solchen sind oder

...

h) aus einem Mitgliedstaat stammen und nach den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats ihrem natürlichen Lebensraum entnommen wurden.
Anmerkung: Also legitimierte Naturentnahmen

(5) Die in Absatz 1 genannten Verbote gelten auch für Exemplare der Arten des Anhangs B, es sei denn, der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaats kann nachgewiesen werden, daß diese Exemplare gemäß den Rechtsvorschriften über die Erhaltung der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten erworben und — falls sie von außerhalb der Gemeinschaft stammen — in diese eingeführt wurden.
Anmerkung: Umgekehrte Beweispflicht
Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen sind zwei verschiedene Gaben.
Franz Grillparzer

Birgit

Zitat von: Berthold am 06.Feb.11 um 20:16 Uhr

Analoges gilt für ein Tigerfell. Das Fell existiert nicht unabhängig vom Tiger, ist also im Sinne der Regel als Tierteil zu betrachten.


Ich kenne dezidiert die Handhabung einer Einfuhr eines geschützten Tiefelles hier, habe ich doch irrtümlichweise anstatt unsere Papiere die CITES-Genehmigung über die Einfuhr eines Jaguarfelles vom Amt zugesendet worden  :whistle

Berthold

Zitat von: Birgit am 06.Feb.11 um 20:29 Uhr
In der Realität sieht Einiges anders aus, als hier und in Ämtern interpretiert (CITES) wird.

das ist sicher richtig.

Noch ein anderer Hinweise:
Auch mit der Vorlage einer CITES-Ausfuhrbescheinigung des Ausführlandes hat man noch keinen Rechtsanspruch auf eine Einfuhrgenehmigung.
In der Praxis allerdings wird die Einfuhrgenehmigung meistens erteilt auf Basis der CITES-Ausfuhrbescheinigung.
Für die Einfuhr eines Löwenfells aus Namibia bekommt man in Deutschland zur Zeit keine Genehmigung trotz Vorlage einer CITES-Bescheinigung aus Namibia.
Mit Leopardenfellen gibt es aber keine Probleme.
Die deutschen Behörden sind einfach der Meinung, die Namibier solle keine Löwen abschiessen.
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

Phil

Umgesetzt wurde diese Verordnung im BNatSchG.

http://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/index.html

Und wer sind die zuständigen Behörden? Das steht in Kapitel 5 Abschnitt 4
§ 48 Zuständige Behörden
http://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/BJNR254210009.html#BJNR254210009BJNG001100000

Da will ich jetzt nicht zitieren. Das kann man sich dann selber durchlesen.

Und wer müsste jetzt bei mir an der Tür klingeln und nach den Papieren fragen?
Ja, das steht in:
Absatz 3.
die Bundeszollverwaltung für den Informationsaustausch mit dem Sekretariat in Angelegenheiten der Bekämpfung der Artenschutzkriminalität...
Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen sind zwei verschiedene Gaben.
Franz Grillparzer

orchitim

Interessante Diskussion, hatte vorgestern auch schon überlegt so ein Thema zu starten, im Nachgang zu "Narrenfreiheit".

Wie man lesen kann, geht hier einiges drunter und drüber, werden Dinge vermengt die nichts miteinander zu tun haben.
Als Cites in Deutschland(auch Ost-) Gültigkeit erlangte, ging der Aufruf an alle Betriebe und Liebhaber ihren Altbestand bei der zuständigen Behörde registrieren zu lassen. Das ist auch nachzulesen in einer der damaligen Ausgaben der "Orchidee". Also subtropicum von 1986 wäre damit legalisiert.
Die aktuellen Empfehlungen für Liebhaber sind, eine einigermaßen nachvollziehbare Buchhaltung über den Erwerb der Pflanzen sollte man haben. Bei Kauf von Anhang I sollte man sich eine Kopie der Cites geben lassen, im Falle das dies nicht möglich ist, zumindest die Einfuhrnummer der Lieferung des Händlers. So verfahre ich und hatte bisher damit keine Probleme.

Bei den aktuellen Regeln für den Import ist zu unterscheiden nach EU- und Bundesrecht. EU schreibt vor, Anhang I ExportCites, ImportCites und Phyto, Anhang II ExportCites und Phyto. Bundesrecht verlangt ExportCites, ImportCites und Phyto sowohl für Anhang I als auch II. Für den Import von Hybriden welche nicht Anhang I Eltern haben, reicht ExportCites und Phyto, bei Eltern Anhang I Verfahren wie Import Arten. Beim Import von Flaschenware wird nur eine Phyto verlangt.
Derzeit wird, oder ist vielleicht schon in Kraft, eine Neuregelung dahingehend vorbereitet, das man für einige Länder, z.B. Australien, erweiterte Phytos verlangt, dabei müssen die Pflanzen einem mehrmaligen Desinfektionsprozess durchlaufen und der muss bestätigt werden. Wer wieder auf diesen Blödfug gekommen ist, k.A.

Noch eine ANmerkung betreffs Liebhabersammlungen. Man sollte sich nicht allzusicher fühlen, mir sind zwei Fälle aus Thüringen, hierbei aber Kakteensammlungen, bekannt, wo diese Durchforstet wurden undgroße Teile beschlagnahmt, nicht weil er nicht nachweisen konnte woher er die nachgezogenen Pflanzen hatte, sondern weil nach Meinung des Armleuchters vom Amt kein Legalitätsnachweis für die Elternpflanzen vorlag. Dieses Ist verbürgt, mein Freund der Kakteenmensch aus jena ist Gutachter für die Behörde und den Zoll und der war dabei zugegen und hat sich deshalb auch mit dem Beamten angelegt, aber des Amtsschimmels Wille ist sein Himmelreich und die Pflanzen wurden ausgelagert.
Diskutiere niemals mit Idioten. Sie holen dich auf ihr Niveau und schlagen dich dort mit Erfahrung.

Birgit

Zitat von: Berthold am 06.Feb.11 um 20:16 Uhr
Zitat von: Birgit am 06.Feb.11 um 20:04 Uhr
Zitat von: Berthold am 06.Feb.11 um 19:08 Uhr
Zitat von: Wendelin am 06.Feb.11 um 18:44 Uhr
Sollte ich auf die Idee kommen mit meinen Pflanzen Nachkommen zu produzieren und diese dann zu verkaufen, müsste ich dann die korrekte Herkunft der Eltern dokumentieren können? Ich trete dann ja nicht mehr als Privat-,sondern als Geschäftsfrau auf.

Du könntest behaupten, den Samen aus China bekommen zu haben. Das ist für die meisten Arten legal.

Diesbezüglich bezweifle ich Deine These, da bei geschützten Pflanzen jeder Pflanzelteil bzw. jede Entwicklungsform den gleichen Schutzstatus besitzt, dies umfasst daher Pollen, Samen, Wurzeln / Knollen, Blätter....denkbar sogar Herbarbelege....

Birgit, nach meiner Kenntnis bezieht sich Cites auf Pflanzen und Pflanzenteile. Im Sinne der Regeln sind also Kapseln mit Samen Pflanzenteile, der Samen selber wenn er von der Pflanze getrennt ist aber nicht mehr. So darf man Samen, den einem der Wind zugeweht hat in die EU importieren, Samen, der sich noch in der Kapsel befindet allerdings nicht, weil die Kapsel eine abgetrenntes Pflanzenteil ist.

Analoges gilt für ein Tigerfell. Das Fell existiert nicht unabhängig vom Tiger, ist also im Sinne der Regel als Tierteil zu betrachten.


"Exemplare einer Pflanzenart oder Teile oder Erzeugnisse aus solchen "

Diese Definition wird sicher von Beamten zum Beamten dementsprechend verschieden interpretiert  :wacko