Nachweis über den rechtmäßigen Erwerb bei trop. Orchideen

Begonnen von Ute Rabe, 06.Feb.11 um 10:26 Uhr

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

Birgit

Wer kontrolliert meine Arbeiten im Labor und stellt mir dafür entsprechende Papiere aus?


In unserem Fall ist der zuständige Artenschutzreferent ein Jurist der Abt. Landesplanung/Landesregierung, der in erster Linie mit der Gesetzgebung der Nationalparks beschäftigt ist. Bei der Kontrolle musste ihn glaubhaft gemacht werden, dass die künstliche Anzucht (Labor) durchgeführt werden kann. Daher kontrollierte er insbesondere, ob Flaschenware, Sämlinge in verschiedensten Alterstufen und adulte Pflanzen , in einem gesunden Verhältnis zueinander , vorhanden sind. Nur einige Flaschen hinzulegen, um einen Elternpflanzenbestand begründen zu können, funktioniert nicht ! Die Anhang 1-Arten wurden insbesondere registriert.

Birgit

Zitat von: Berthold am 06.Feb.11 um 20:16 Uhr
Zitat von: Birgit am 06.Feb.11 um 20:04 Uhr
Zitat von: Berthold am 06.Feb.11 um 19:08 Uhr
Zitat von: Wendelin am 06.Feb.11 um 18:44 Uhr
Sollte ich auf die Idee kommen mit meinen Pflanzen Nachkommen zu produzieren und diese dann zu verkaufen, müsste ich dann die korrekte Herkunft der Eltern dokumentieren können? Ich trete dann ja nicht mehr als Privat-,sondern als Geschäftsfrau auf.

Du könntest behaupten, den Samen aus China bekommen zu haben. Das ist für die meisten Arten legal.

Diesbezüglich bezweifle ich Deine These, da bei geschützten Pflanzen jeder Pflanzelteil bzw. jede Entwicklungsform den gleichen Schutzstatus besitzt, dies umfasst daher Pollen, Samen, Wurzeln / Knollen, Blätter....denkbar sogar Herbarbelege....

Birgit, nach meiner Kenntnis bezieht sich Cites auf Pflanzen und Pflanzenteile. Im Sinne der Regeln sind also Kapseln mit Samen Pflanzenteile, der Samen selber wenn er von der Pflanze getrennt ist aber nicht mehr. So darf man Samen, den einem der Wind zugeweht hat in die EU importieren, Samen, der sich noch in der Kapsel befindet allerdings nicht, weil die Kapsel eine abgetrenntes Pflanzenteil ist.

Analoges gilt für ein Tigerfell. Das Fell existiert nicht unabhängig vom Tiger, ist also im Sinne der Regel als Tierteil zu betrachten.


Peter hat dazu in einem anderen Thema dazu gepostet:

CITES und Orchideensamen:

zu allen Pflanzen des Anhang II im Washingtoner Artenschutzabkommens:
Fußnote #8 [EG Verordnung 1332/05]
Bezeichnet alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen: a) Samen, Sporen und Pollen (einschließlich Pollinien) b) In-vitro Sämlings- oder Zellkulturen in festem oder flüssigem Medium, die in sterilen Behältern befördert werden c) Schnittblumen von künstlich vermehrte Pflanzen und d) Früchte sowie Teile und Erzeugnisse davon, aus künstlich vermehrten Pflanzen der Gattung Vanilla stammend.

Die Einfuhr von Samen, egal welcher Herkunft, von Pflanzen aus Anhang II (das sind alle Phals.) ist legal.

Für Paphis aus Anhang I gilt das nicht, nach EG Verordnung 1332/05.
Für folgende Arten des Anhangs I gilt diese Verordnung nicht: In-vitro-Zellkulturen in festem oder flüssigem Medium, die in sterilen Behältern befördert werden.


Gruß
P.

Birgit

Zitat von: hakone am 06.Feb.11 um 21:36 Uhr
Birgit,

bitte folgende Fragen beantworten in bezug Österreich:

- Cypripedien bedarfen in Östterreich ein CITES - Dokumente für die Haltung, Züchtung und Vermehrung ?

- private Cypripedien Sammlung bedarft CITES Dokumente ?

vielen Dank im vorraus

Hakone

CITES ist internationales Recht, dies gilt ebenso für Österreich ohne Unterschiede.

Es ist für die Kontrolle des Handels !

Es erscheint daher sinnvoll nur Erklärungen bezüglich der Handhabung zu tätigen. WWie in Deutschland gibt es hier sicherlich ebenso eine grosse Anzahl von Pflanzen oohne Herkunftsnachweis. Eine Pflanze aus dem Anhang 1 ohne Rechnung vom Händler, die mit einem CITES belegbar ist, würde ich nicht in den Bestand nehmen.

Da die Erdorchideenspezialisten eine zu übersehende Minderheit darste
llen, ist noch kein Fall einer grösseren Beschlagnahme bekannt. Anders sieht es bei Kakteen, trop. O-Sammlungen aus. Bei Reptilien und insbesondere Vögel ( Greifvögel, Papageien und einheimischen Arten) wird schwer kontrolliert !




Manne

In den neuen Bundesländern Deutschlands wurden bis 1992 die Altbestände registriert.

Manne

Bei den tropischen Arten wie auch vögeln und Reptilien hat sich eine große Grauzone entwickelt. Der Schwarzmarkt blüht. Das einzige was man erreicht hat, die Preise haben kräftig angezogen.

Ute Rabe

Hallo!
Ich freue mich sehr darüber das hier so viel zusammengetragen wurde.Vielen Dank an alle! :thumb

Also ich , als Privatfrau , bin bei einer eventuellen Überprüfung meiner Sammlung einigermaßen aus dem schneider solange ich klar machen kann ,das meine Anhang 1 Pflanzen(für die ich keine Papiere habe) aus innerdeutschem Handel und nicht importiert sind.
Ich kann Tai allerdings sehr gut verstehen das er da kein Risiko eingehen will und für diese Pflanzen lieber alle Papiere zusammen hat.

Sollte ich diese Pflanzen zur Vermehrung heranziehen und die Nachkommen legal veräußern wollen müsste ich aber die Legalität der Elternpflanzen belegen können.

Ich hoffe ich habe das vereinfacht ,aber doch richtig wiedergegeben?

Gruß, Ute

"I've learned that people will forget what you said, people will forget what you did, but people will never forget how you made them feel." - Maya Angelou

http://www.flickr.com/photos/wendy0307

Burki

#66
Zitat von: Wendelin am 06.Feb.11 um 18:44 Uhr
Sollte ich auf die Idee kommen mit meinen Pflanzen Nachkommen zu produzieren und diese dann zu verkaufen, müsste ich dann die korrekte Herkunft der Eltern dokumentieren können? Ich trete dann ja nicht mehr als Privat-,sondern als Geschäftsfrau auf.

Ute, man kann durchaus sein privates Eigentum veräußern, ohne daß es eine Gewerbliche Tätigkeit ist.
Eine gewerbliche Tätigkeit setzt immer Gewinnerzielungsabsicht vorraus.
Ansonsten müßte man als Bsp. bei jedem Ebayverkauf Steuern zahlen.
Das Ganze darf aber auch nicht einen gewissen Rahmen überschreiten.
Wenn Du 1000 Pflanzen für jeweils 100,00 Euro an den Mann bringst, kann man dahinter schon eine gewerbliche Absicht vermuten.
Wenn Du mal Pflanzen ausgesäht hast und nun erkennst, daß es nicht das richtige für Dich war, darfst Du diese selbstverständlich gegen Aufwandsentschädigung veräußern.
Und denke mal an die ganzen Baumarkthybriden und auch manchmal Naturformen in Gartencenter. Für die hat niemand Nachweise und das ist auch ganz normal so.
Solange Du nicht einige GWs mit tausenden nachgezogenen Pflanzen hast, die gewisse Bewegungen in Grauzonen vermuten lassen, sehe ich überhaupt keinen Anlaß für Sorgen.

Meistens sind es irgendwelche Zeitgenossen, die meinen einmal irgendetwas darüber gelesen oder gehört zu haben.
Aber jede Behörde wird bei einer Meldung mind. nach der Stückzahl der gesehenen Pflanzen fragen. Nun, ab da wird diese Sache dann einfach lächerlich.
Grüße, Burki     http://bulbophyllum.de/Bulbophyllum/

Die billigen Tricks sind oft die preiswertesten.
Verdorbener Spaß muß nicht sofort weggeworfen werden.
Zwei accounts kosten nicht das doppelte sondern Nerven.
Hat die Sache einen Haken, hänge was Aufgebundenes dran.

orchitim

Hallo Burki, die vorherigen Beiträge nicht gelesen?
Es ging hier nicht um den Gewerbeschein sondern um Citesschein. :whistle
Diskutiere niemals mit Idioten. Sie holen dich auf ihr Niveau und schlagen dich dort mit Erfahrung.

Burki

Tom, das ist mir schon klar. Aber es wird wohl kaum jemand von Privatpersonen, die im Gartencenter oder Baumarkt oder eingetragenem kommerziellem Züchter einige Orchideen kaufen, jemals einen Cites verlangen.
Bei Händlern kann das schon ganz anders aussehen.
Um diese Zuordnung ging es mir, falls mal der Nachbar oder sonst ein Zeitgenosse auf irgendwelche Ideen kommen sollte.
Ein Staatsanwalt wird keinen Zinnober für Orchideen in einem Privathaushalt machen.
Die stellen für solche Kinkalitzchen (Originalton, habe vorhin mit einer Staatsanwältin gesprochen) nicht ihre Reputation aufs Spiel.

Nicht zu verwechseln mit Ein- oder Ausfuhr. Da wird das schon im Einzelnen anders gehandhabt.
Grüße, Burki     http://bulbophyllum.de/Bulbophyllum/

Die billigen Tricks sind oft die preiswertesten.
Verdorbener Spaß muß nicht sofort weggeworfen werden.
Zwei accounts kosten nicht das doppelte sondern Nerven.
Hat die Sache einen Haken, hänge was Aufgebundenes dran.

Gitti †

Nun, wenn ein Händler das macht, dann ist das ja okay.

Wenn ich Dir z.B. eine Kopie meiner Cites geben würde, hättest Du einen Freibrief für viele andere Pflanzen, welche Du bei mir gar nicht kaufst.

Das nur mal so nebenbei.

Ich würde Dir allenfalls eine Bestätigung ausstellen, dass für diese eine Pflanze eine Cites vorliegt, mehr aber nicht und zu mehr bin ich auch nicht verpflichtet, weder als Händler noch als Züchter.

viele Grüße
Gitti

Burki

Zitat von: hakone am 07.Feb.11 um 17:24 Uhr
Was man im Gartencenter, Baumarkt kaufen gehören nicht zu Anhang I des CITES Konvention

Nun, ich habe im Gartencenter als auch im Baumarkt schon so einige reine Naturformen gekauft. Die wissen dort auch nicht immer, was da bei der Lieferung bei ist.
Grüße, Burki     http://bulbophyllum.de/Bulbophyllum/

Die billigen Tricks sind oft die preiswertesten.
Verdorbener Spaß muß nicht sofort weggeworfen werden.
Zwei accounts kosten nicht das doppelte sondern Nerven.
Hat die Sache einen Haken, hänge was Aufgebundenes dran.

Lisa.

Doch, man kriegt Anhang I - Pflanzen nicht nur bei Orchideenbetrieben.

Heute war ich in einer "normalen" Gärtnerei, die zur Zeit jede Menge Phrag. - und Paph. - NF hat. Im Topf sind noch die richtigen Schildchen vom holländischen Züchter oder Händler. Die Gärtnerei hat Schildchen mit der Beschriftung "Hybride" drangemacht. Auf dem Kassenzettel steht dann nur "Zierpflanze".

:ka
Grüße
Lisa

Ute Rabe

Zitat von: Gitti am 07.Feb.11 um 17:28 Uhr
Nun, wenn ein Händler das macht, dann ist das ja okay.

Wenn ich Dir z.B. eine Kopie meiner Cites geben würde, hättest Du einen Freibrief für viele andere Pflanzen, welche Du bei mir gar nicht kaufst.

Das nur mal so nebenbei.

Ich würde Dir allenfalls eine Bestätigung ausstellen, dass für diese eine Pflanze eine Cites vorliegt, mehr aber nicht und zu mehr bin ich auch nicht verpflichtet, weder als Händler noch als Züchter.

viele Grüße
Gitti

Hallo Gitti!
Das ist sehr interessant was du schreibst.Insbesondere das Händler wie auch Züchter nicht verpflichtet sind eine Cites herauszugeben/zu kopieren. Ehrlich gesagt habe ich mir auch nicht vorstellen können das mir jeder Händler auf verlangen die Citesbescheinigung meiner gekauften Pflanze kopiert.
Gruß, Ute

"I've learned that people will forget what you said, people will forget what you did, but people will never forget how you made them feel." - Maya Angelou

http://www.flickr.com/photos/wendy0307

orchitim

Zitat von: Gitti am 07.Feb.11 um 17:28 Uhr
Wenn ich Dir z.B. eine Kopie meiner Cites geben würde, hättest Du einen Freibrief für viele andere Pflanzen, welche Du bei mir gar nicht kaufst.

Sofern er welche kauft die auf dem Papier draufstehen. :whistle
Diskutiere niemals mit Idioten. Sie holen dich auf ihr Niveau und schlagen dich dort mit Erfahrung.

orchitim

Und wenn ein Händler, der Cites-Pflanzen verkauft, eine Ablichtung des Importdokumentes verweigert, kann er ganz schnell ein Problem haben. AUßerdem wird dafür eine Rechnung ausgestellt, für die Pflanze/Pflanzen und der legale Erwerb ist nur mit diesen beiden Papieren zusammen belegbar. Die vom Bundesamt sind ja auch nicht ganz auf den Kopf gefallen, die wissen auch wie man Tricksen kann.
Diskutiere niemals mit Idioten. Sie holen dich auf ihr Niveau und schlagen dich dort mit Erfahrung.