Ein Übeltäter weniger

Begonnen von Lisa., 29.Apr.09 um 13:33 Uhr

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

Lisa.

Grüße
Lisa

Mr. Kaizer

Süß! :give-heart

Wirst du sie zum Präparator bringen?

Lisa.

Das ist jetzt Krähenfutter.
Grüße
Lisa

Eerika

Zitat von: Mr. Kaizer am 29.Apr.09 um 13:58 Uhr
Süß! :give-heart

Wirst du sie zum Präparator bringen?

Würde ich nicht machen!
Die sammele ich für Pelzmantel...  :-D



Lisa.

Zitat von: eerika am 29.Apr.09 um 14:23 Uhr
Die sammele ich für Pelzmantel...  :-D

Nicht doch! Maulwürfe sind doch wirklich putzig! Und außer den Hügeln richten sie meines Wissens nach keinen Schaden an.
Grüße
Lisa


Eerika

Danke, Robertchen für den Tip!

Da unser Kater die Maulwürfe fängt, bekommt er soche warme Puschen für die kalten Tage!

WernerH

Zitat von: eerika am 29.Apr.09 um 15:50 Uhr
Danke, Robertchen für den Tip!

Da unser Kater die Maulwürfe fängt, bekommt er soche warme Puschen für die kalten Tage!

Kann ich mir deinen Kater mal ausleihen :bag


Eerika

Ne, aber den nächsten Maulwurf kann ich Dir schenken  :-D

Berthold

Zitat von: eerika am 29.Apr.09 um 15:50 Uhr
Danke, Robertchen für den Tip!

Da unser Kater die Maulwürfe fängt, bekommt er soche warme Puschen für die kalten Tage!

besser noch: Drei Felle fuer einen Tanga, verknotet mit Rattenschwaenzen.
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

Alexa

Moli, hast du die mit deinen eigenen Händen erlegt?

Lisa.

Nein, so flink bin ich nicht, das war natürlich auch bei mir die Katze. Diese Viecher sind ja lange nicht so hilflos wie so ein armer süßer Maulwurf. Aber die krieg' ich natürlich auch gebracht.
Grüße
Lisa

Alexa


Postpiet

Nur mal so am Rande:

"Bei allen Vertreibungs- oder Bekämpfungsaktionen ist zu berücksichtigen, dass der Maulwurf in Deutschland als rechtlich besonders geschützte Tierart gilt. Es ist gesetzlich verboten wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Ein Verstoß gegen diese Schutzbestimmungen kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden (§ 65 BNatSchG). Ausnahmen und Befreiungen von den Schutzbestimmungen dürfen nur von den zuständigen Behörden für Naturschutz und Landschaftspflege ausgesprochen werden (§ 62 BNatSchG). Nicht genehmigungspflichtig ist das Vertreiben von Maulwürfen, wenn die Tiere dabei nicht verletzt oder anderweitig geschädigt werden."

Und auch hier gilt natürlich: Eltern haften für ihre Kinder und Schutzbefohlenen, einschließlich Haustiere ...


Schönen Gruß

Peter
Posting © [Postpiet] 2013.
Alle Rechte vorbehalten. Kein Verwenden, Zitieren und Kritisieren ohne Erlaubnis.

Eerika

Peter, das weiss ich alles.
Müssen die Katzen nun auch bis 15.Juni angeleint sein oder wie?