Homöopathie und andere Komplementärtherapien

Begonnen von Ruediger, 10.Jul.10 um 16:20 Uhr

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Berthold

Zitat von: hakone am 24.Jul.10 um 21:15 Uhr
Nur Ärzte , die diese Zusatzbezeichung Homoöpathie beinhalten, dürfen homoöpathische therapieren. Andere ist betrug.

das glaube ich nicht. Ich fürchte, jeder Arzt darf Patienten homöopathisch behandeln, er kann es lediglich nicht über die gesetzliche Kasse abrechnen, oder irre ich mich?
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

pierre

Zitat von: Berthold am 24.Jul.10 um 23:37 Uhr
Zitat von: hakone am 24.Jul.10 um 20:55 Uhr
Ohne Approbation darf man keine ärztliche Tätigkeit ausüben.
laßt sich dich lieber informieren, bevor du so ein Blödsinne schreibst .

Hei, was UHU schreibt stimmt haar genau. Er kennts sich nämlich aus.
Orchideenfreund Hakone, Du hast seinen Beitrag falsch gelesen.

Ich rate Dir, bitte ihn um Entschuldigung, die wird er annehmen.


Zitat von: Uhu am 24.Jul.10 um 20:41 Uhr

Für die Kassenzulassung braucht man die ärztliche Approbation; zur privaten Behandlung braucht man keine Kassenzulassung

zur privaten Behandlung
braucht man keine Kassenzulassung : was heißt das ?. Ich verstehe : zur privaten Behandlung (private Praxis)  braucht man keine Kassenzulassung folgerich keine ärztliche Approbation .

Er hat mit der ersten Satz definiert: Für die Kassenzulassung braucht man die ärztliche Approbation

Berthold

Zitat von: hakone am 24.Jul.10 um 23:50 Uhr
zur privaten Behandlung [/u][/b]braucht man keine Kassenzulassung : was heißt das ?. Ich verstehe : zur privaten Behandlung (private Praxis)  braucht man keine Kassenzulassung folglich keine ärztliche Approbation . Er hat mit der ersten Satz definiert: Für die Kassenzulassung braucht man die ärztliche Approbation

Deine Schlussfolgerung ist falsch. Man kann ja eine Approbation haben und keine Kassenzulassung und dann kann man privat behandeln.
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

pierre

Zitat von: Berthold am 24.Jul.10 um 23:45 Uhr
Zitat von: hakone am 24.Jul.10 um 21:15 Uhr
Nur Ärzte , die diese Zusatzbezeichung Homoöpathie beinhalten, dürfen homoöpathische therapieren. Andere ist betrug.

das glaube ich nicht. Ich fürchte, jeder Arzt darf Patienten homöopathisch behandeln, er kann es lediglich nicht über die gesetzliche Kasse abrechnen, oder irre ich mich?

Dann irrst du dich selbst.

Beim Kassenarzt gibt es eine Vereinbarung zwischen KV (Kassenärztliche Vereinigung) und die Krankenkassen : nur Arzt mit Zusatzbezeichung " Homoöpathie" dürfen behandeln und über die gesetzliche Kasse ( sonders Ziffer nach EBM, sonders Vereinbarung zwischen KV und Kassen) abrechnen. Was nutzt ein Arzt Kassen Patient homoöpathisch zu behandeln ?. Er bekommt das Hononar nicht.

Beim Privatkrankenkasse : auch Arzt ohne Zusatzbezeichnung darf abrechnen. Das ist das Problem der privat KV . Aber die private Krankenversicherung belastet die Allgemein nicht.

pierre

Zitat von: Berthold am 24.Jul.10 um 23:57 Uhr
Zitat von: hakone am 24.Jul.10 um 23:50 Uhr
zur privaten Behandlung [/u][/b]braucht man keine Kassenzulassung : was heißt das ?. Ich verstehe : zur privaten Behandlung (private Praxis)  braucht man keine Kassenzulassung folglich keine ärztliche Approbation . Er hat mit der ersten Satz definiert: Für die Kassenzulassung braucht man die ärztliche Approbation

Deine Schlussfolgerung ist falsch. Man kann ja eine Approbation haben und keine Kassenzulassung und dann kann man privat behandeln.

Wenn du Patient privat behandelt , wo bekommst du das Geld ?. Meinst du behandeln ohne Geld ? Wenn du ohne Geld Patient behandelt , dann verursachtst du keine 300 Millionen Euro kosten  :-D

Berthold

Zitat von: hakone am 25.Jul.10 um 00:00 Uhr
Zitat von: Berthold am 24.Jul.10 um 23:45 Uhr
Zitat von: hakone am 24.Jul.10 um 21:15 Uhr
Nur Ärzte , die diese Zusatzbezeichung Homoöpathie beinhalten, dürfen homoöpathische therapieren. Andere ist betrug.

das glaube ich nicht. Ich fürchte, jeder Arzt darf Patienten homöopathisch behandeln, er kann es lediglich nicht über die gesetzliche Kasse abrechnen, oder irre ich mich?

Dann irrst du dich selbst.

Beim Kassenarzt gibt es eine Vereinbarung zwischen KV (Kassenärztliche Vereinigung) und die Krankenkassen : nur Arzt mit Zusatzbezeichung " Homoöpathie" dürfen behandeln und über die gesetzliche Kasse ( sonders Ziffer nach EBM, sonders Vereinbarung zwischen KV und Kassen) abrechnen. Was nutzt ein Arzt Kassen Patient homoöpathisch zu behandeln ?. Er bekommt das Hononar nicht.

Beim Privatkrankenkasse : auch Arzt ohne Zusatzbezeichnung darf abrechnen. Das ist das Problem der privat KV . Aber die private Krankenversicherung belastet die Allgemein nicht.

wieso irre ich mich? Ich sage doch nichts anderes als Du jetzt bestätigst.
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

Berthold

Zitat von: hakone am 25.Jul.10 um 00:04 Uhr
Wenn du Patient privat behandelt , wo bekommst du das Geld ?. Meinst du behandeln ohne Geld ?
Wenn Du Patienten privat behandelst, muss Du dem Patienten eine Rechnung schreiben, dann bekommst Du das Geld von ihm. Wo ist das Problem?

Ich musste bisher in meinem Leben alle Arztrechnungen selber bezahlen. Mein Zahnarzt behandelt mich allerdings kostenlos ohne Rechnung.

Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

pierre

Zitatdann kann man privat behandeln.

Was meinst du mit privat ?

a/- privat Versicherte Patient: du bekommst Geld vom Privat Krankenversicherung

oder

b/- alle nicht privat versicherte Patienten : Patient zahlt dir aus eigene Tasche?. Hat er so viele Geld ?

Berthold

Zitat von: hakone am 25.Jul.10 um 00:11 Uhr
Zitatdann kann man privat behandeln.

Was meinst du mit privat ?


ich meine mit "privat": der Arzt stellt dem Patienten seine Leistungen in Rechnung und bekommt vom Patienten das Geld bezahlt.
Ob der Patient das Geld von einer privaten Krankenversicherung oder von seiner Oma wieder bekommt ist Dir als Arzt egal.

Ich frage deshalb den Arzt vor der Behandlungsbeginn immer "was kostet bei Dir die Diagnose und die Therapie?"
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

pierre

Zitat von: Berthold am 25.Jul.10 um 00:10 Uhr
Zitat von: hakone am 25.Jul.10 um 00:04 Uhr
Wenn du Patient privat behandelt , wo bekommst du das Geld ?. Meinst du behandeln ohne Geld ?
Wenn Du Patienten privat behandelst, muss Du dem Patienten eine Rechnung schreiben, dann bekommst Du das Geld von ihm. Wo ist das Problem?

Ich musste bisher in meinem Leben alle Arztrechnungen selber bezahlen. Mein Zahnarzt behandelt mich allerdings kostenlos ohne Rechnung.





a/ - Du meinst selbst Zahler . Behandlung - Rechnung schreiben - direkt Geld vom Patient bekommt.

oder

b/- Behandlung - Rechnung schreiben - direkt Geld vom Patient bekommt - Patient reicht die Rechnung zu seine private Kassen - bekommt er zurück erstattet.

a/- ist sehr selten

b/- ist privat versicherte Patienten . Sie belasten die Allgemein nicht.

Berthold

genau das meine ich.

Wenn jemand die Allgemeinheit nicht belastet, soll er machen können, was er will, einschliesslich Schönheitsoperationen.
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

pierre

Zitat von: Berthold am 25.Jul.10 um 00:16 Uhr
Zitat von: hakone am 25.Jul.10 um 00:11 Uhr
Zitatdann kann man privat behandeln.

Was meinst du mit privat ?


ich meine mit "privat": der Arzt stellt dem Patienten seine Leistungen in Rechnung und bekommt vom Patienten das Geld bezahlt.
Ob der Patient das Geld von einer privaten Krankenversicherung oder von seiner Oma wieder bekommt ist Dir als Arzt egal.

solche Patienten kommen nicht zu mein Nachbarn im Restaurant  . Bei ihn eine Sitzung kostet 300 Euro , ingesamt 10 Sitzungen + Eingangsuntersuchung (schulmedizinische Anamnese + körperliche Untersuchung + homoöpathische Anamnese + homoöpathische Arzneimittel Findung ) kostet noch 200 Euro  :-D

möchtest du 4 Quartale behandeln  :-D

pierre

Zitat von: Berthold am 25.Jul.10 um 00:22 Uhr
genau das meine ich.

Wenn jemand die Allgemeinheit nicht belastet, soll er machen können, was er will, einschliesslich Schönheitsoperationen.

Berthold,

wir reden über 300 Millionen Euro nach Karlchen /Hesse  :whistle

Berthold

Wenn der Patient die homöopathische Anamnese und Therapie möchte ist doch alles bestens. Alle sind zufrieden.
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

pierre

Zitat von: Ruediger am 10.Jul.10 um 16:20 Uhr
Nun hat man sogar mal vernünftiges Sparpotential bei den Krankenkassen entdeckt.

Auch der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses aus Ärzten und Krankenkassen, Rainer Hess, hält die jetzige Situation für "extrem unbefriedigend". Es gebe nach Hunderten medizinischen Studien bisher keinen klaren Nutzennachweis für die Homöopathie. Trotzdem müssen die Krankenkassen sie bezahlen. "Es hat schon viele Anläufe gegeben, die Schutzvorschrift für derartige Mittel zu streichen, aber einflussreiche Politiker haben dies immer wieder verhindert", sagt Hess.

Homöopathie

Schon mal sehr viel besser als die Versicherten zu schröpfen und mit der versteckten Kopfpauschale anzufangen. Aber über  die Kopfpauschale fetzen sich die Regierungsfraktionen schon selbst. Vielleicht lernen sie noch dazu.

Ansonsten werden sie bei den nächsten Wahlen ihr blaues Wunder erleben. Fahrstuhl abwärts nenntt das sich.
Oder......
Da gibt es noch genug Filmtitel die das dann beschreiben können.

Wir reden über was der Rüdiger oben zitiert  :-D