Homöopathie und andere Komplementärtherapien

Begonnen von Ruediger, 10.Jul.10 um 16:20 Uhr

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Claus

Hakone, was du schreibst widerspricht aber nicht dem, was Jürgen schrieb.  O-)

"zur privaten Behandlung braucht man keine Kassenzulassung" Völlig richtig, natürlich braucht man die ärztliche Approbation. Das bestreitet Jürgen auch gar nicht.

Hast du ihn missverstanden, darfst dich entschuldigen.  :-D
Wer Chemiker werden will, muss Chemie studieren; wer Jurist oder Arzt werden will, muss Jura oder Medizin studieren. Aber um Politiker zu werden, ist lediglich das Studium der eigenen Interessen notwendig. (Max O'Rell)

pierre

Zitat von: Manne am 24.Jul.10 um 21:07 Uhr
Hakone, für Homeopatie braucht man glaube ich jedenfalls, nichts davon.

Laßt dich nochmals informiert . Rufst deinen Ärztkammer Thüringen an .

pierre

#122
Zitat von: Claus am 24.Jul.10 um 21:09 Uhr
Hakone, was du schreibst widerspricht aber nicht dem, was Jürgen schrieb.  O-)

"zur privaten Behandlung braucht man keine Kassenzulassung" Völlig richtig, natürlich braucht man die ärztliche Approbation. Das bestreitet Jürgen auch gar nicht.

Hast du ihn missverstanden, darfst dich entschuldigen.  :-D

Und was will er damit ausdrücken an Betracht meinen Vorschlag bzw. in Zusammenhang mit Homoöpathie :

Zitatdurch die Rücknahme der Praxiszulassung und der Approbation darf der Arzt nicht mehr seine ärtzliche Tätigkeit ausüben. Wer ohne Approbation seine ärztliche Tätigkeit ausübt, wird mit § 35 der DGB geahnt.

damit der Kapitel Homoöpathie Praxis - Kassen Praxis oder Privat Praxis - für allemals erledigt .


Wer jetzt privat homoöpathische Behandlung ohne die Zusatzbezeichnung Homoöpathie ist betrug. Kann Schadenersatz verklagen werden.

Ich rede hier vom 10000 approbierte Ärzte mit Zusatzbezeichung Homoöpathie . Nur Ärzte , die diese Zusatzbezeichung Homoöpathie beinhalten, dürfen homoöpathische therapieren. Andere ist betrug.

Claus

Zum Beispiel dürfen auch Heilpraktiker homöopathisch behandeln. Die haben in der Regel keine ärztliche Approbation.

Wir diskutieren aneinander vorbei. Leider.  :heul :heul :heul
Wer Chemiker werden will, muss Chemie studieren; wer Jurist oder Arzt werden will, muss Jura oder Medizin studieren. Aber um Politiker zu werden, ist lediglich das Studium der eigenen Interessen notwendig. (Max O'Rell)

Manne

Unser Apotheker berät und behandelt auch homöopatisch. Ist auch kein Arzt.

pierre

Zitat von: Claus am 24.Jul.10 um 21:19 Uhr
Zum Beispiel dürfen auch Heilpraktiker homöopathisch behandeln. Die haben in der Regel keine ärztliche Approbation.

Wir diskutieren aneinander vorbei. Leider:heul :heul :heul

Nein wir reden nicht aneiander vorbei. Weil in der Medizin das Fach Homoöpathie anerkannt ist, deswegen benutzt die Heilpraktiker die Homoöpathie als Behandlungsmethode.

Wenn das Fach Homoöpathie durch Ärztebeschluß abgeschafft wird, dann haben die Heilpraktiker keine Berechtigung zur homoöpathische Behandlung.

das gilt auch für die Apotheker .

pierre

Wenn Karlchen und Hesse meine, dass die 300 Millionen Euro nicht nur durch ärztliche Homoöpathe sonders durch Apotheker und Heilpraktiker verursachen. Dann habe ich meine 2. Vorschlag:

1/- Reformierung des Heilpraktikersgesezt durch das Gesundsheitministerium :

z.B.   § ........... die Anwendung der Homoöpathie ist untersagt und strafrechtlich verfolgt.


2/- Reformierung des Arztneimittelsgesezt :

z.B. §......... die Abgabe homoöpathische Mittel ist untersagt und strafrechtlich verfolgt.

mit der Begründung :

Durch den Beschluß des Bundesärztekammer am .......... Homoöpathie ist keine anerkannte medizinische Behandlungsmethode daher die Anwendung der Homoöpathie beim Menschen und Tieren sind untersagt.

Wenn die Apotheker diesen Druck nicht beugen . Dann holt man der Hammer vom Zeus raus  :-D

Unter dem Kaiser Wilhelm gibt es ein Gesetzt . Dieses Gesetzt ( hat noch seine Gültigkeit )

besagt: Der Arzt darf Medikament produziert und verkauft.

Durch die anfallende ärztliche Tätigkeit hat der Arzt diese Tätigkeit an der Apotheker

überträgt. Der Arzt kann jetzt diese Tätigkeit wiederaufnehmen , d.h. in der Praxis wird

Medikamente verkauft. :whistle



Uhu

 :kuh warum schreibt ihr hier überhaupt noch :heul

hakone weiß alles, lest seine Worte :rofl :lol
Grüße Jürgen

Manne

Wirklich hakone, irgendwie ist heute nicht dein Tag.

pierre

#129
Zitat von: Uhu am 24.Jul.10 um 22:29 Uhr
:kuh warum schreibt ihr hier überhaupt noch :heul

hakone weiß alles, lest seine Worte :rofl :lol

Na klar , wer denn sonst  :-D

Warst du 1998 bei der Anhörung über den Antrag " Homoöpathie" als Zusatzbezeichung  bei Ärztetag  :whistle

was du oben schreibst , ist das ein Ausdruck der Hilflossigkeit und Argumentlosigkeit.

pierre

Zitat von: Manne am 24.Jul.10 um 22:34 Uhr
Wirklich hakone, irgendwie ist heute nicht dein Tag.

Ich verstehe nicht was du meinst.  :whistle

pierre

Zitat von: Manne am 24.Jul.10 um 21:24 Uhr
Unser Apotheker berät und behandelt auch homöopatisch. Ist auch kein Arzt.

Der Apotheker darf nur beraten und darf nicht behandeln. Wenn er das

macht, macht er straffbar.

pierre

Es gibt 2 Sorten vom Medikamente:

a/- apothekerpflichtige Medikamente: man braucht kein ärztliches Rezept. Man kann diese Medikamente ohne Rezept beim Apotheker kaufen.

b/- ärztlichpflichtige Medikamente : man braucht ein ärztliches Rezept , mit diesem Rezept geht man zur Apotheker und holt die Medikamente.

Das königliches Weg , diese o.g. Problem zu lösen ist. Homoöpathische Mitteln als ärztlichpflichtige Medikamente zu deklarieren und dürfen nur vom Ärzte mit Zusatzbezeichnung " Homoöpathie" verschreiben.

pierre

Zitat von: hakone am 24.Jul.10 um 23:20 Uhr
Es gibt 2 Sorten vom Medikamente:

a/- apothekerpflichtige Medikamente: man braucht kein ärztliches Rezept. Man kann diese Medikamente ohne Rezept beim Apotheker kaufen.

b/- ärztlichpflichtige Medikamente : man braucht ein ärztliches Rezept , mit diesem Rezept geht man zur Apotheker und holt die Medikamente.

Das königliches Weg , diese o.g. Problem zu lösen ist. Homoöpathische Mitteln als ärztlichpflichtige Medikamente zu deklarieren und dürfen nur vom Ärzte mit Zusatzbezeichnung " Homoöpathie" verschreiben.

kann leider nicht umsetzbar   :-p

Berthold

#134
Zitat von: hakone am 24.Jul.10 um 20:55 Uhr
Ohne Approbation darf man keine ärztliche Tätigkeit ausüben.
laßt sich dich lieber informieren, bevor du so ein Blödsinne schreibst .

Hei, was UHU schreibt stimmt haar genau. Er kennt sich nämlich aus.
Orchideenfreund Hakone, Du hast seinen Beitrag falsch gelesen.

Ich rate Dir, bitte ihn um Entschuldigung, die wird er annehmen.
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)