Frage zu Paphiopedilum Flask Import

Begonnen von ran, 03.Jun.09 um 11:52 Uhr

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ran

Liebes Forum,

hat jemand Erfahrung mit dem Import von Paph. Flasks aus Taiwan ?

Braucht man eine amtliche Einfuhrgenehmigung, oder gilt dies nicht bei künstlich vermehrten Pflanzen?
Ich hoffe es kann mir jemand helfen, der Händler aus Taiwan meint, es sei kein CITES erforderlich, bin mir da aber nicht so sicher

Viele Grüsse,
ran :wink



Phil

Der Händler hat Recht. Ein CITES ist bei künstlich vermehrten Pflanzen nicht nötig. Ein Gesundheitszeugnis sehr wohl!!

Beim Zoll wirst du Zoll, Einfuhrsteuer und Mehrwertsteuer entrichten müssen. Auf jeden Fall eine Kopie der Rechnung mitbringen! Wenn du Pech hast musst du auch Mehrwertsteuer auf den Versand entrichten.

Da Paphies auf Anhang 1 stehen ist das alles etwas heikel. Auf jeden Fall sollte der Name auf der Rechnung der gleiche wie auf der Flasche sein.
Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen sind zwei verschiedene Gaben.
Franz Grillparzer

ran

Vielen Dank schonmal für die Antwort,
so wie ich es nun verstanden habe reicht ein phytosanitäres Zertifikat vom Händler aus, ist das so richtig?

bei den Flasks, die ich im Auge habe handelt es sich auch um neuere beschriebene spezies wie thaianum, jackii... und um seltenere spezies wie adductum , sanderianum, überwiegend Naturformen...

könnte dies ein Problem beim Zoll werden?

Phil

Die Pflanzen müssen aber auf jeden Fall in der Flasche sein! Dann sieht man ja, dass es sich um Nachzuchten handelt.
Von Paphie-Importen habe ich keine Ahnung, kenne das nur mit anderen Arten. Vielleicht meldet sich jemand mit mehr Erfahrung.
Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen sind zwei verschiedene Gaben.
Franz Grillparzer

Peter

#4
Zitat von: ran am 03.Jun.09 um 11:52 Uhr
Liebes Forum,

hat jemand Erfahrung mit dem Import von Paph. Flasks aus Taiwan ?

Braucht man eine amtliche Einfuhrgenehmigung, oder gilt dies nicht bei künstlich vermehrten Pflanzen?
Ich hoffe es kann mir jemand helfen, der Händler aus Taiwan meint, es sei kein CITES erforderlich, bin mir da aber nicht so sicher

Viele Grüsse,
ran :wink



ich habe mal aus Australien eine Flasche (es war e. Phal- Naturform) mir schicken lassen. Die hat den Zoll aber wohl nicht weiter interessiert.
Gruß
P.

PS:
falls der Händler zum EOC in Dresden im September käme, könnte er sie mitbringen. Dann hätte er das vermutlich aber auch angeboten.
Grüße
P.

Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von Jedem! (Karl Valentin)

Ralla

Zitat von: Phil am 03.Jun.09 um 12:19 Uhr
Beim Zoll wirst du Zoll, Einfuhrsteuer und Mehrwertsteuer entrichten müssen. Auf jeden Fall eine Kopie der Rechnung mitbringen! Wenn du Pech hast musst du auch Mehrwertsteuer auf den Versand entrichten.

Einfuhrsteuer plus Mehrwertsteuer wäre doppelt berechnet, denn offiziell heisst das Einfuhrumsatzsteuer und kann bei einem Betrieb als Vorsteuer angerechnet werden.

Die Versandkosten werden in die Verzollung mit einberechnet, denn sie erhöhen den Einkaufspreis bis in die EU hinein.

Hier kann man sich die Beträge fuer Zoll und Eust berechnen lassen, wenn auch nur fuer 19% Ust und ohne Garantie. http://www.gdsk.de/zoll/zoll.php
Liebe Grüsse, Carola     

'Fantasie haben heißt nicht, sich etwas auszudenken, es heißt, sich aus den Dingen etwas zu machen.' - Thomas Mann

pierre

Taiwan anerkannt CITES nicht, das bedeutet Einfuhr Paphiopedilum vom Taiwan nach Deutschland CITES braucht.
Einfuhrgenehmigung vom Paphiopedilum muss man in Bonn beantragen .

ran

Zitat von: hakone am 03.Jun.09 um 19:29 Uhr
Taiwan anerkannt CITES nicht, das bedeutet Einfuhr Paphiopedilum vom Taiwan nach Deutschland CITES braucht.
Einfuhrgenehmigung vom Paphiopedilum muss man in Bonn beantragen .

oh je...
das gilt auch für Nachzuchten noch in den Flaschen?

... ich werde dann morgen mal beim Bundesamt für Naturschutz in Bonn nachfragen.
aber ob man dort wirklich Bescheid weiß? 
... denke ich mal eher nicht :-p 
na ja, warum schlafende Hunde wecken...


pierre

http://www.cites.org/eng/disc/parties/chronolo.shtml


http://www.cites.org/eng/disc/parties/alphabet.shtml


ist Taiwan darin ?.  Nein, alle Paphiopedilum , die in Taiwan kultiviert sind, sind illegal. Wenn die Eltern illegal sind , sind die Kindern (Flask) legal?

Wieso?. Du importierst einfach rein, wenn du Glück hast, bekommst du die Flask , wenn nicht , weißt du es Bescheid  :heul

Phil

Taiwan gehört doch zur Volksrepublik China.
Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen sind zwei verschiedene Gaben.
Franz Grillparzer

Ralla

Zitat von: Phil am 03.Jun.09 um 23:48 Uhr
Taiwan gehört doch zur Volksrepublik China.

Das sehen die Taiwanesen sicherlich anders...
Liebe Grüsse, Carola     

'Fantasie haben heißt nicht, sich etwas auszudenken, es heißt, sich aus den Dingen etwas zu machen.' - Thomas Mann

pierre

Zitat von: Phil am 03.Jun.09 um 23:48 Uhr
Taiwan gehört doch zur Volksrepublik China.

China anerkannt CITES, verbiet Export vom Paphiopedilum.
Taiwan gehört nicht zu China.  :whistle

ran

  http://www.cites.org/eng/app/appendices.shtml

gerade gefunden...

"For all of the following Appendix-I species, seedling or tissue cultures obtained in vitro, in solid or liquid media, transported in sterile containers are not subject to the provisions of the Convention)       
Aerangis ellisii       
Dendrobium cruentum       
Laelia jongheana       
Laelia lobata       
Paphiopedilum spp. "


Gitti †

Ich würde Dir trotzdem empfehlen Dich mit Bonn in Verbindung zu setzen.

Man kann die Flaschen erwerben, aber man kann sie nicht so ohne weiteres ausflaschen und verkaufen.

Wenn Du z.B. eine Flasche mit 10 kovachii Sämlingen kaufst, brauchst Du zum Verkauf eine Bestätigung, dass Du eine Flasche mit 10 kovachii Sämlingen gekauft hast und diese 10 Pflänzchen oder Pflanzen veräußern kannst.

Deshalb meine obige Empfehlung.

Grüße
Mocki

ran

bin positiv überrascht von der prompten Antwort aus Bonn :yes
...die nette Dame schrieb gerade Folgendes :

Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Europäischen Rates vom
09.12.1996 zur Anwendung des Washingtoner Arten-schutzübereinkommens
(WA) in der Europäischen Union

Einfuhr von Orchideen

Sehr geehrter Herr XXX,

generell handelt es sich bei der gesamten Familie der Orchideen um
Pflanzen, die dem internationalen Artenschutzrecht unterliegen.

Die Gattung Paphiopedilum ist nach Anhang I des WA und Anhang A der
Europäischen Verordnung   (EG) Nr. 338/97 geschützt  und unterliegt
somit der Genehmigungspflicht, d.h. dass bei der Einfuhr der Pflanzen in
die europäische Union aus dem außereuropäischen Ausland der
Einfuhrzollstelle bestimmte Dokumente vorzulegen sind. 

Eine Ausnahme von der Genehmigungsverpflichtung für Orchideen des
Anhangs A stellen jedoch Sämlinge oder Gewebekulturen dar, welche in
vitro erworben werden und die in festem oder flüssigem Medium in
sterilen Behältern befördert werden. Unter diesen Bedingungen müssen Sie
weder Ein- noch Ausfuhrdokumente bei den Zollbehörden vorlegen.

Was bei Import der Pflanzen aus pflanzenschutzrechtlicher Sicht zu
beachten ist, erfragen Sie bitte bei einem deutschen
Pflanzenschutzdienst.

....

na dann, kann ja fröhlich importiert werden   :tsts