Fotos - Urheberrechte

Begonnen von Burki, 04.Nov.10 um 22:59 Uhr

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Burki

Ich hab's schon mal irgendwo geschrieben.
Die meisten sind im Glauben, daß grundsätzlich jedes Bild unter das Urheberschutzgesetz fällt. Dem ist aber nicht so.
Das Recht am eigenen Werk besteht nur für Werke, die auch eine schützenswerte gestalterische Höhe aufweisen.
Beispiel: wer einen Würfel auf einem grünen Grund fotografiert und meint, niemand dürfe das Bild für seine Zwecke verwenden, der ist gewaltig im Irrtum.

So ähnlich kann man das auch oft für Bilder von Blüten sehen.
Wer eine sehr häufige und verbreitete Blüte von vorne vor undefinierbarem Hintergrung fotografiert, kann nicht unbedingt erwarten, daß er nun ein schützenswertes Werk geschaffen hat.
Leider wird aber immer wieder genau das zu unrecht propagiert.
Eine bestimmte gestalterische Schöpfungshöhe ist aber unbedingte Vorraussetzung, um für sein Bild einen Urheberrechtsanspruch geltend zu machen.

Hat allerdings ein Werk eine solche Rechtsgrundlage, darf ein solches Werk von dritten für eigene private Zwecke vervielfältigt (kopiert) werden. Es darf aber in keinster Weise veröffentlicht (der öffentlichkeit zugänglich gemacht) werden ohne die Erlaubnis des Rechteinhabers. Schon garnicht zu kommerziellen Zwecken verwendet werden. Es darf nicht einmal verändert, also verfälscht werden.

Aber wie gesagt, das gilt nur für Werke, die die Vorraussetzungen zum Urheberrechtsschutz erfüllen. Und das macht nicht automatisch jedes Bild.

Nur mal so zur Info.
Grüße, Burki     http://bulbophyllum.de/Bulbophyllum/

Die billigen Tricks sind oft die preiswertesten.
Verdorbener Spaß muß nicht sofort weggeworfen werden.
Zwei accounts kosten nicht das doppelte sondern Nerven.
Hat die Sache einen Haken, hänge was Aufgebundenes dran.

orchitim

Deshalb spricht man wohl auch gelegentlich von Mach-Werken? :rot
Diskutiere niemals mit Idioten. Sie holen dich auf ihr Niveau und schlagen dich dort mit Erfahrung.

pierre

Zitat von: orchitim am 04.Nov.10 um 22:25 Uhr
Dann hättest Du ihn anschreiben sollen und nicht hier den großen Rechtsexperten mimen. Mir geht das nämlich langsam auf den Kranz, sich hier in Abwesenheit über jemanden Drittes sich so abzulassen(ungerechtfertigter weise). Insofern kann ich eerika sehr wohl verstehen. Kläre das direkt ab, vielleicht zeigt sich Herr Popow ja erkenntlich, aber beschuldige ihn hier nicht ohne exakten Beweis dafür einer Verfehlung, denn sowas nennt man dann auch einen Rechtsverstoss, nämlich üble Nachrede(§186). Aber das ist Dir ja sicherlich bekannt.

Über §186 kann ich dir ein Geschicht über Orchideen zwischen 2 Orchideen Gärtnerei .... :whistle

Zeppi

Zitat von: orchitim am 04.Nov.10 um 22:25 Uhr... aber beschuldige ihn hier nicht ohne exakten Beweis dafür einer Verfehlung, denn sowas nennt man dann auch einen Rechtsverstoss, nämlich üble Nachrede(§186). Aber das ist Dir ja sicherlich bekannt.

Was soll der Blödsinn?

Aber wenn es dich interessiert, dein exakter Beweis liegt mir hier natürlich vor (sonst hätte ich das nicht geschrieben): Ein Screendump mit dem Ebay-Angebot sowie die klare Aussage des Rechteinhabers dazu.

Da Herr Popow hier im Forum auch mitliest, hätte er sich jederzeit dazu äußern können und nicht seine Anhänger vorschicken müssen. Dann wäre das Thema schon längst beendet.
Grüße ... Ricci

orchitim

Zitat von: Zeppi am 04.Nov.10 um 23:19 Uhr
Da Herr Popow hier im Forum auch mitliest, hätte er sich jederzeit dazu äußern können und nicht seine Anhänger vorschicken müssen. Dann wäre das Thema schon längst beendet.

Erstens hätte ein Blick in seinen Account gereicht um zu sehen das er längere Zeit nicht hier drin war und zweitens bin ich zwar gelegentlicher Kunde von ihm(zufrieden da Qualität und Preis stimmen) aber deshalb muss ich noch lange nicht SEIN Anhänger sein. Unter dem letztgenannte Gesichtspunkt ständest Du hier ziemlich einsam da, da sicherlich die meisten hier schon mal seine Kunden waren. Und ich danke Burki dafür das er uns mal über den Sachverhalt aufgeklärt hat, denn mir waren die Grenzen des Urheberrechts bisher nicht bekannt.
Diskutiere niemals mit Idioten. Sie holen dich auf ihr Niveau und schlagen dich dort mit Erfahrung.

Zeppi

Zitat von: orchitim am 04.Nov.10 um 23:27 UhrUnd ich danke Burki dafür das er uns mal über den Sachverhalt aufgeklärt hat, denn mir waren die Grenzen des Urheberrechts bisher nicht bekannt.

Wenn dich das Thema interessiert, hier einmal eine genauere Darlegung: http://www.kanzlei-seiter.de/der-fotograf-im-urheberrecht/
Ich denke mal, bei Bildern sollte man es nie darauf ankommen lassen, ob ein Richter es als "persönliche geistige Schöpfung" ansieht oder nicht.

Außerdem kursiert ja noch das Gerücht, das Texte auf Webseiten grundsätzlich nicht schützenswert sind. Auch dem ist nicht so, wie ein kürzlich gewonnener Prozess eines meiner Kunden beweisst. Allerdings liegt hier die Messlatte für die "geistige Schöpfung" sehr hoch und der Plagiator muss auch schon besonders dumm oder dreist vorgehen.

Grüße ... Ricci

sanibel

Zitat von: Burki am 04.Nov.10 um 22:59 Uhr
Ich hab's schon mal irgendwo geschrieben.
Die meisten sind im Glauben, daß grundsätzlich jedes Bild unter das Urheberschutzgesetz fällt. Dem ist aber nicht so.
Das Recht am eigenen Werk besteht nur für Werke, die auch eine schützenswerte gestalterische Höhe aufweisen.
Beispiel: wer einen Würfel auf einem grünen Grund fotografiert und meint, niemand dürfe das Bild für seine Zwecke verwenden, der ist gewaltig im Irrtum.
Bin jetzt keine Rechtsexpertin, bin aber vor einigen Monaten darüber gestolpert. In dem Fall würde wohl ein Würfel (Zuckerwürfel ;-)) auf grünen Grund doch schützendwert sein.
Marions Kochbuch

pierre

Zitat von: sanibel am 05.Nov.10 um 06:36 Uhr
Zitat von: Burki am 04.Nov.10 um 22:59 Uhr
Ich hab's schon mal irgendwo geschrieben.
Die meisten sind im Glauben, daß grundsätzlich jedes Bild unter das Urheberschutzgesetz fällt. Dem ist aber nicht so.
Das Recht am eigenen Werk besteht nur für Werke, die auch eine schützenswerte gestalterische Höhe aufweisen.
Beispiel: wer einen Würfel auf einem grünen Grund fotografiert und meint, niemand dürfe das Bild für seine Zwecke verwenden, der ist gewaltig im Irrtum.
Bin jetzt keine Rechtsexpertin, bin aber vor einigen Monaten darüber gestolpert. In dem Fall würde wohl ein Würfel (Zuckerwürfel ;-)) auf grünen Grund doch schützendwert sein.
Marions Kochbuch

andere Seite kann der Bockwurst Hersteller auch verklagen , wegen unerlaub seinen Bockwurst zu photographieren.

kete

Zitat von: Burki am 04.Nov.10 um 22:59 Uhr
Wer eine sehr häufige und verbreitete Blüte von vorne vor undefinierbarem Hintergrung fotografiert, kann nicht unbedingt erwarten, daß er nun ein schützenswertes Werk geschaffen hat.
Nur mal so zur Info.

Siehste, ich sag' ja, man muss/kann nicht jeden Quargel zu Geld machen. Vielen Dank für die Info.  :blume
Hybriden !!!

kete

Zitat von: Burki am 04.Nov.10 um 22:59 Uhr
Das Recht am eigenen Werk besteht nur für Werke, die auch eine schützenswerte gestalterische Höhe aufweisen.
Eine bestimmte gestalterische Schöpfungshöhe ist aber unbedingte Vorraussetzung, um für sein Bild einen Urheberrechtsanspruch geltend zu machen.

Oje, in sanibels Quote heisst es jetzt: "Doch Paragraf 72 des Urheberrechtsgesetzes stellt quasi blanko jedes Lichtbild unter Schutz - anders als bei Texten - unabhängig von der Schöpfungshöhe."

Wer hat Recht (ohne RA zu befragen)?
Hybriden !!!

Zeppi

@Kete

Lies den Beitrag in meinem letzten Link durch, dann weißt du es. Dieser stammt übrigen vons einem RA.
Auch die Sache mit Marions Kochbuch zeigt eindeutig, dass die Gerichte auf Seiten der Rechteinhaber sind.

Klare Sache: deine Blütenbilder sind geschützt.

Die Sache mit der "Schöpfungshöhe" stammt übrigens aus einem Urteil, in dem es um Grafiken (Icons) ging, nicht um fotografische Bilder.
Grüße ... Ricci

Alwin

Kete ...
z.B. dein Schmetterling auf der Nase wäre geschützt -
aber ich fürchte den hast du auch "geklaut" ?
und die Moral von der Geschicht
- bring nur Wichtiges ans Licht ...

sonst siehst du den Wald vor lauter Bäumen nicht :yes
:baby
Es grüsste Alwin

kete

@ Zeppi

Hab's gelesen. Danke!  :blume
Hybriden !!!

kete

Zitat von: Alwin am 05.Nov.10 um 08:37 Uhr
Kete ...
z.B. dein Schmetterling auf der Nase wäre geschützt -
aber ich fürchte den hast du auch "geklaut" ?
und die Moral von der Geschicht
- bring nur Wichtiges ans Licht ...

sonst siehst du den Wald vor lauter Bäumen nicht :yes
:baby

Ja und nein, Alwin. Die Katze mit Schmetterling befand sich als großes Motiv auf einem T-Shirt, welches ich von Whiskas bekommen habe, weil meine Katzen schon seit Jahren Testfresser sind. Das habe ich dann abfotografiert. Also, das T-Shirt war nun definitv mein. Das haben die mir geschenkt. Wie das jetzt mit dem Motiv aussieht...? Bin ich überfragt.  :ka
Hybriden !!!

Burki

Was die Gerichte im einzelnen Fall entschieden haben, kann man nicht verallgemeinern.
Es kommt jedesmal auf den Einzelfall an. So etwas wie ein Blankorechtsschutz auf ein Bild oder Fotografie gibt es nicht!

In den letzten Jahren kristallisierten sich durch Wissenschaft und Rechtsprechung einige Punkte heraus, die allgemein als Anhaltspunkte anerkannt sind, ob ein Werk schützenswert ist:

Vorliegen einer Schöpfung. Unbewußt geschaffene Zufallsgestaltungen fallen nicht unter den Schöpfungsbegriff. (damit ist klar, die Kamera in die Gegend gehalten und abgedrückt erschafft kein schützenswertes Werk)


Es wird festgestellt, ob ein Geistiger Inhalt vorliegt. Ein gewisser Geistiger Gehalt muß erkennbar sein. (Braucht man wohl nicht näher zu erläutern)


Vorhanden sein einer mit den Sinnen erfaßbaren Form. Das Werk muß mit den menschlichen Sinnen wahrnehmbar sein. (Dazu gibt es das Beispiel der Querrillen auf einer Autobahn in bestimmten verschiedenen Abständen. Wenn man darüber mit einem Auto fährt, kann man über die Reifengeräusche eine Melodie wahrnehmen)


Es muß ein bestimmter Grad an Eigentümlichkeit bestehen. Das Werk muß individuelle Gestaltung aufweisen.




Hieraus folgt, daß nicht automatisch jedes Lichtbild, welches im Internet zu finden ist, automatisch durch das Urheberrechtsgesetz geschützt ist.
Und genau das ist es, worauf ich eigentlich hinaus wollte.
Ich habe in langen Jahren beruflicher Praxis als Designer der Bildenden Kunst hunderte Fälle mit obiger Problematik kennen gelernt. Und jedesmal war es ein Heidenaufwand, die Eigenschaft eines schützenswerten Werkes festzustellen.
Da geht kein Richter her und sagt, jo, das sieht mir aber nach einem tollen Bild mit Schutz aus. Da schlagen sich Gutachter mit rum. Gutachten, 2. Gutachten, Gegengutachten usw.
I.d.R. werden so Kleinigkeiten wie z.Bsp. geklautes Bildchen bei Ebayauktionen garnicht erst zur Verhandlung zugelassen. Da einigt man sich über Schiedsmänner außergerichtlich. Meist wird derjenige aufgefordert, innerhalb einer Frist das Bild aus den Netz zu nehmen und damit ist der Fall erledigt.

Meiner persönlichen Meinung nach sollte man nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen.
Im Fall Popow nehme ich an, daß der Sohnemann da, ohne sich einen Kopf darüber zu machen, auf das nächstbeste Bild zurückgegriffen hat. Er hat die Diskussionen hier mitgekriegt, hat das oder die Bilder rausgenommen und gut ist. Man sollte nicht jeden, der das macht, gleich als Täter in die Ecke stellen.
Grüße, Burki     http://bulbophyllum.de/Bulbophyllum/

Die billigen Tricks sind oft die preiswertesten.
Verdorbener Spaß muß nicht sofort weggeworfen werden.
Zwei accounts kosten nicht das doppelte sondern Nerven.
Hat die Sache einen Haken, hänge was Aufgebundenes dran.