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CITES

Begonnen von Matthias, 19.Feb.13 um 11:46 Uhr

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Matthias

grüß euch, mein PC bockt momentan ganz gehörig und braucht zum Laden jeder Seite ewig.
Könntet Ihr mir bitte schnell helfen? Ich suche eine aktuelle Auflistung aller Anhang 1 Orchideen oder den entsprechenden link
danke euch
Matthias
Forscher haben herausgefunden ... und sind dann doch wieder hineingegangen.

Eerika

So was?
http://www.orchidinfo.de/Artenschutz.html

    Namentlich genannte und besonders geschützte Orchideen sind:



1. Orchideen des Anhanges A


   Aerangis ellisii (I)

   Cephalanthera cucullata(II) Kretisches Waldvöglein

   Cypripedium calceolus(II) Echter Frauenschuh

   Dendrobium cruentum (I)

   Goodyera macrophylla(II) Großblättriges Netzblatt

   Laelia jongheana (I)

   Laelia lobata (I)

   Liparis loeselii(II) Sumpf-Glanzkraut

   Ophrys argolica(II) Argolische Ragwurz

   Ophrys lunulata(II) Halbmond-Ragwurz

   Orchis scopulorum(II) Klippen-Knabenkraut

   Paphiopedilum spp. (I) Tropische Asiatische Frauenschuhorchideen

   Peristeria elata (I)

   Phragmipedium spp. (I) Tropische Amerikanische Frauenschuhorchideen

   Renanthera imschootiana (I)

   Spiranthes aestivalis(II)



  In Klammern findet sich der WAA-Schutzstatus

Ich schaue, ob ich was finde, wo auch die Schuhe namentlich drauf sind,

Eerika

Ich finde immer das Gleiche und immer die Schuhe mit ssp., ich habe das Gefühl, dass alle Paphs und Phrags da sind.

Matthias

danke Eerika, ist Vanda coerulea offensichtlich nicht mehr Anhang 1?
Aber egal, genau das ist, was ich brauche,
lg
m
Forscher haben herausgefunden ... und sind dann doch wieder hineingegangen.

MarcS

Zitat von: eerika am 19.Feb.13 um 11:58 Uhr
Ich finde immer das Gleiche und immer die Schuhe mit ssp., ich habe das Gefühl, dass alle Paphs und Phrags da sind.

Stimmt alle Paphies und Phragmies sind Cites Liste 1 Klassifiziert.

Irina

Zitat von: Matthias am 19.Feb.13 um 12:12 Uhr
.. ist Vanda coerulea offensichtlich nicht mehr Anhang 1?


"A number of factors led to Vanda coerulea being placed on CITES Appendix I in the 1970s. It was considered extremely rare in the wild, having only been recorded in the Khasia Hills of Assam, where it was over-collected and put at further risk by local charcoal production using the oak trees on which it grows.

Its geographical range is now known to be wider than originally thought, and it is relatively common and widespread in the Himalayan region. Consequently it has recently been removed from CITES Appendix I, although it faces continued threats from illegal wild collection and habitat destruction and the species remains on CITES Appendix II."


http://www.kew.org/plants-fungi/Vanda-coerulea.htm
"Die beste Bildung findet ein gescheiter Mensch auf Reisen"
(Johann Wolfgang von Goethe)

Irina

Zur Ergänzung der Auszug aus der CITES-Seite:

"Appendices I, II and III
valid from 25 September 2012


ORCHIDACEAE Orchids
ORCHIDACEAE spp. 7 #4 (Except the species included in Appendix I)   
(For all of the following Appendix-I species, seedling or tissue cultures obtained in vitro, in solid or liquid media, transported in sterile containers are not subject to the provisions of the Convention only if the specimens meet the definition of 'artificially propagated' agreed by the Conference of the Parties)
     
Aerangis ellisii     
Dendrobium cruentum     
Laelia jongheana     
Laelia lobata     
Paphiopedilum spp.     
Peristeria elata     
Phragmipedium spp.     
Renanthera imschootiana

#4 All parts and derivatives, except:
a) seeds (including seedpods of Orchidaceae), spores and pollen (including pollinia). The exemption does not apply to seeds from Cactaceae spp. exported from Mexico, and to seeds from Beccariophoenix madagascariensis and Neodypsis decaryi exported from Madagascar;
b) seedling or tissue cultures obtained in vitro, in solid or liquid media, transported in sterile containers;
c) cut flowers of artificially propagated plants;
d) fruits, and parts and derivatives thereof, of naturalized or artificially propagated plants of the genus Vanilla (Orchidaceae) and of the family Cactaceae;
e) stems, flowers, and parts and derivatives thereof, of naturalized or artificially propagated plants of the genera Opuntia subgenus Opuntia and Selenicereus (Cactaceae); and
f) finished products of Euphorbia antisyphilitica packaged and ready for retail trade.

7 Artificially propagated hybrids of the following genera are not subject to the provisions of the Convention, if conditions, as indicated under a) and b), are met: Cymbidium, Dendrobium, Phalaenopsis and Vanda:
a) Specimens are readily recognizable as artificially propagated and do not show any signs of having been collected in the wild such as mechanical damage or strong dehydration resulting from collection, irregular growth and heterogeneous size and shape within a taxon and shipment, algae or other epiphyllous organisms adhering to leaves, or damage by insects or other pests; and
b) i) when shipped in non-flowering state, the specimens must be traded in shipments consisting of individual containers (such as cartons, boxes, crates or individual shelves of CC-containers) each containing 20 or more plants of the same hybrid; the plants within each container must exhibit a high degree of uniformity and healthiness; and the shipment must be accompanied by documentation, such as an invoice, which clearly states the number of plants of each hybrid; or
ii) when shipped in flowering state, with at least one fully open flower per specimen, no minimum number of specimens per shipment is required but specimens must be professionally processed for commercial retail sale, e.g. labelled with printed labels or packaged with printed packages indicating the name of the hybrid and the country of final processing. This should be clearly visible and allow easy verification.

Plants not clearly qualifying for the exemption must be accompanied by appropriate CITES documents. "

http://www.cites.org/eng/app/appendices.php
"Die beste Bildung findet ein gescheiter Mensch auf Reisen"
(Johann Wolfgang von Goethe)

Matthias

welches Schwein hat mich gebissen, als Österreicher in der Schweiz auszustellen :)
Nun gut, ich brauche:
- eine Registrierung als Vermehrungslabor (hab ich)
- ein phytosanitäres Zeugnis für alle Anhang B Orchideen (= WAA II) mit dem Vermerk "all specimens artificially propagated as defined by CITES"
Das Ulkige dabei, das phytosanitäre Zeugnis wird nicht dazu verwendet, um den Gesundheitszustand der Pfl. zu bewerten, sondern als Cites-Ersatz für alle Anhang II Orchideen.
- für alle Anhang I brauche ich ein Cites
- ich brauche weiters eine Ausfuhrgenehmigung aus Österreich
- eine Einfuhrgenehmigung aus Basel
- die Wirtschaftskammer fragt mich soeben, ob ich ein Carnet.ATA habe. Chili con carne kenne ich, Carnet.ATA hat sich bei mir noch nicht vorgestellt.
- in der Schweiz brauche ich eine Wiederausfuhrgenehmigung
- und von Österreich eine Wiedereinfuhrgenehmigung
- da das Phyto 14 Tage Gültigkeit hat und eben nicht als Gesundheitszeugnis gilt, ist jetzt das Problem die Wiedereinfuhr.
- Ich habe mich dazu durchgerungen, alle mitgeführten Anhang 1 Pflanzen in der Schweiz zu belassen, zu verkaufen, zu verschenken, zu verbrennen oder einfach zu vergessen.
- Keiner kennt sich hier in Österreich aus, jeder hat aber eine Menge beizutragen, um die Sachlage noch zu verkomplizieren.
Forscher haben herausgefunden ... und sind dann doch wieder hineingegangen.

orchitim

Möchtest Du immer noch Pflanzen bei Alex kaufen und mir mitbringen? :whistle
Diskutiere niemals mit Idioten. Sie holen dich auf ihr Niveau und schlagen dich dort mit Erfahrung.

Matthias

sicher Tom, das ist auch schon wurscht
Forscher haben herausgefunden ... und sind dann doch wieder hineingegangen.

orchitim

Lass mal lieber sein, den Ärger musst Du nicht auch noch haben. Ich treff Alex ja sicher in Dresden und solange kann ich noch warten.
Diskutiere niemals mit Idioten. Sie holen dich auf ihr Niveau und schlagen dich dort mit Erfahrung.

Ralla

Ein ATA Carnet erlaubt die Einfuhr und Wiederausfuhr, ohne dass Zoll bezahlt werden muss.

http://de.wikipedia.org/wiki/Carnet_ATA

Allerdings geht es nicht für verderbliche Waren, ob Pflanzen da in die Kategorie fallen, weiss ich nicht. Du müsstest dann nur Zoll für die Pflanzen bezahlen, die du verkauft hast. Ansonsten zahlst du Zoll bei der Einfuhr in die Schweiz und dann wieder bei der Einfuhr nach Österreich.
Liebe Grüsse, Carola     

'Fantasie haben heißt nicht, sich etwas auszudenken, es heißt, sich aus den Dingen etwas zu machen.' - Thomas Mann

Eerika

Zitat von: Matthias am 19.Feb.13 um 17:22 Uhr
welches Schwein hat mich gebissen, als Österreicher in der Schweiz auszustellen :)
Ich denke, so geht es auch den Deutschen, nicht nur den Österreicher.Schweiz ist ja nicht EU.

Matthias

Eerika, bei den Deutschen ist es so, dass bei Euch ausreichend Händler mit internationalen Erfahrungen Import/Export und bei Ausstellungen vorliegen. Ich bin hier in Österreich der einzige Orchideenbetrieb, der an internationalen Ausstellungen teilnimmt und nun auch den Sprung in die Schweiz wagt. Dadurch sind auch die Behörden überfordert, weil es so etwas auch nicht in Randbereichen wie Kakteen, artengeschützte Tiere etc. in Österreich gibt, wodurch bei den Behörden keinerlei Erfahrung gegeben ist. Allein die Tatsache ein Phyto dazu zu verwenden, um ein Cites zu ersetzen, ist doch eigentlich komisch.
Carnet.ATA werde ich benötigen für all das Nicht-OrchideenKlump (Regale, Ausstellungsgegenstände, ...), das ein- und zur Gänze wieder ausgeführt wird.
Carnet-ATA würde lt. Wirtschaftskammer auch für Pflanzen gelten, sofern diese nicht verzehrt werden und zur Gänze wieder ausgeführt werden. Ich gehe nicht davon aus, dass jemand in der Schweiz meine Pflanzen aufisst, aber nachdem ich ein kleinwenig verkaufen mag, geht für Orchideen Carnet-ATA nicht. Dieses wird aber zB von Botanischen Gärten gerne verwendet, wenn sie mit dem ganzen Material wieder ausreisen.
Die nächste Hürde liegt darin, dass ich mir einen Teil des pflanzlichen Materials mittels Spedition von Wien nach Vorarlberg karren lasse, weil ich es mit meinem Fuhrpark (herrlich, wie das klingt) nicht in einem schaffe. Das bedeutet, ich muss 2 x Material von Ö in die CH karren, anmelden, verzollen.
Forscher haben herausgefunden ... und sind dann doch wieder hineingegangen.

Claus

Wenn man das so liest, dann wundert man sich, dass es immer noch Menschen gibt, die eine selbständige Tätigkeit mit Handel beginnen und aufrecht erhalten. Vielleicht wäre es ganz sinnvoll, wenn Forumsteilnehmer mal ihren Frust hier ausschütteten und man das Ganze dann in einer ordentlichen Form ausgewählten Mitgliedern des EU-Parlements und EU-Kommissaren zuleitete.

Ich habe das ja immer von einer Warte aus erlebt, wo ich zwar Produktion, Entwicklung/Anwendiúngstechnik, Marketung/Vertrieb verantwortete, aber den Kleinkram nicht selbst machen musste. Und das Unternehmen war schon über 100 Jahre alt, da hatten sich die Wege eingelaufen. Aber das alles von Beginn an selbst erledigen ... O-) O-) O-)

Als wir dann den Laden stückweise in GmbH's zerlegten und ich plötzlich Geschäftsführer mehrer Firmen war habe ich mich rasch auf das Altenteil zurück gezogen.  :whistle :whistle :whistle

Jedenfalls ist es mit dem Gewerbeschein allein nicht getan. 
Wer Chemiker werden will, muss Chemie studieren; wer Jurist oder Arzt werden will, muss Jura oder Medizin studieren. Aber um Politiker zu werden, ist lediglich das Studium der eigenen Interessen notwendig. (Max O'Rell)