Nachweis über den rechtmäßigen Erwerb bei trop. Orchideen

Begonnen von Ute Rabe, 06.Feb.11 um 10:26 Uhr

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Ute Rabe

Moin moin!

Ich denke , bei Vielen sieht es so aus wie bei mir. Man hat gekaufte , getauschte und geschenkte Orchideen.
Über die gekauften gibt es Kaufbelege.Ich nehme an das sich kaum einer für getauschte oder geschenkte Pflanzen Bescheinigungen ausstellen lässt.
Was passiert,wenn ein böswilliger Zeitgenosse meint einen harmlosen Orchideenfreund bei irgendeiner Behörde anzuschwärzen.

Gibt es da Erfahrungen in Theorie und Praxis?

P.S. den Thread von Uhu hab ich gelesen.Da es dort aber um heimische Erdorchideen geht, habe ich einen Neuen aufgemacht.
Gruß, Ute

"I've learned that people will forget what you said, people will forget what you did, but people will never forget how you made them feel." - Maya Angelou

http://www.flickr.com/photos/wendy0307

unterallgaier

Hallo Ute,

diesen Gedanken habe ich mir auch schon mal ausgemalt. Es soll sogar sehr bekannte Orchideenbetriebe geben, bei denen man nicht mal einen Kassenzetel bekommt.

Besonders problematisch wird es auch, wenn jemand von uns ins EU-Ausland ziehen möchte...
Liebe Grüße,
Tom

Erwin

@ Ute
Dieses Thema ist mir auch schon mal im Bereich der Insektivoren untergekommen. Da wurde im Forum der GFP = Gesellschaft für Fleischfressende Pflanzen darüber diskutiert. Eine der Kernaussagen war, das es für dieses "Anschwärzen" eigentlich gar keine Behörde gibt. Nur mit der Vermutung, Beweise hat ja niemand, wird man wohl keine Strafverfolgung auslösen können. Mitglieder der GFP haben versucht bei der unteren Naturschutzbehörde ihre Sammlung anzumelden und haben damit keinen Erfolg gehabt. Einerseits sah man sich bei der Behörde fachlich dem Thema nicht gewachsen andererseits gibt keine rechtliche Grundlage gegen den Erwerb oder das Beschaffen (tauschen) ohne Nachweis im Inland. Der Gesetzgeber geht ja davon aus, das alle unter Artenschutz stehenden Pflanzen, die sich hier in Deutschland befinden unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bzw vor 1987 eingeführt wurden bzw hier dann vermehrt wurden. Das ist jetzt stark vereinfacht trifft aber die rechtliche Grundlage.   

Ute Rabe

Nun gut , da stellt sich mir die Frage, habe ich zu beweisen das die Pflanzen innerhalb Deutschlands gehandelt/getauscht worden sind oder vor 1987 eingeführt worden sind , oder ist die Beweislast umgekehrt? Muss man mir nachweisen das dem nicht so ist?
Gruß, Ute

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Berthold

Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

Thea

Ich weiss dass bei Schildkrötenhaltern, die beim Zoll angezeigt wurden, Razzien gemacht wurden und Tiere beschlagnahmt wurden die offenbar keine Citespapiere hatten.

Im Prinzip ist ja Cites keine Naturschutzangelegenheit, sondern ein Handelsabkommen für deren Einhaltung der Zoll zuständig ist. Also ganz so einfach ist das glaub ich nicht  :weird.

Und als Besitzer musst DU nachweisen können woher die Tiere/Pflanzen sind die du hast.
Unterschied gibts bei den Anhängen: Anhang B reicht in der EU eine Abgabebescheinigung, ein Kassazettel oder so.
Anhang A muss schon das gesamte Papier vorhanden sein.

Liebe Grüße Theodora  :classic
LG Thea

Berthold

Zitat von: hakone am 06.Feb.11 um 13:17 Uhr
Pflanzen, die vor 1987 in Deutschland kultiviert sind, sind bekannt. Pflanzen, die nach 1987 gefunden sind, sind auch bekannt. KEW Daten ...usw...

Das ist unlogisch. Es ist natürlich nicht bekannt, welche Pflanzen in Deutschland vor 1987 kultiviert worden sind.

Pflanzen die nach 1987 beschrieben worden sind, können schon lange vorher als unbekannte in Deutschland kultiviert worden sein.
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

Berthold

Zitat von: hakone am 06.Feb.11 um 13:35 Uhr
korrekt, da aber muss du beweisen, das diese " unbekannte " Pflanze, die du vor 1987 kultiviert um diese unbekannte handeln.

Was soll das für einen Sinn haben?
Vor 1987 durfte ich doch alles haben. Da ist es doch völlig unerheblich, ob die Pflanze später beschrieben worden ist oder schon bekannt war oder immer noch nicht beschreiben worden ist.
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

Berthold

Zitat von: hakone am 06.Feb.11 um 13:44 Uhr
Zitat von: Berthold am 06.Feb.11 um 13:40 Uhr
Zitat von: hakone am 06.Feb.11 um 13:35 Uhr
korrekt, da aber muss du beweisen, das diese " unbekannte " Pflanze, die du vor 1987 kultiviert um diese unbekannte handeln.

Was soll das für einen Sinn haben?
Vor 1987 durfte ich doch alles haben. Da ist es doch völlig unerheblich, ob die Pflanze später beschrieben worden ist oder schon bekannt war oder immer noch nicht beschreiben worden ist.

1987 unterschreibt die BRD das CITES - Abkommen , ab diesem Tag gilt das Gesetz, nicht rückwirken.

ganz genau, deshalb ist Dein Einwand Unfug.
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

Ute Rabe

Tai,
deinen Link finde ich schon mal sehr hilfreich.Danke!

Also müsste mir jeder Orchideenhändler auf Nachfrage die Kopie des Cites mitsenden?
Gruß, Ute

"I've learned that people will forget what you said, people will forget what you did, but people will never forget how you made them feel." - Maya Angelou

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Uhu

Für meine tropischen habe ich, bis auf Ausnahme einer importierten Pflanze, keinerlei Cites. Diese sind eigentich für den grenzüberschreitenden Handel notwendig, aber nicht ausreichend. Dafür braucht man noch ein Gesundheitszeugnis.

Als ich Nachzuchten europäischer Arten, incl. Standortnachzuchten, angemeldet habe war die obere Naturschutzbehörde bei mir im Hause. Im Februar stand nicht nur das gesamte Treppenhaus voller tropischer Arten, damals auch kühle Paphis dabei. Dafür hat man sich von Amtswegen überhaupt nicht interessiert.

Wenn es juristisch hart auf hart kommt entscheidet übrigens die Staatsanwaltschaft, nicht die Naturschutzbehörde. Erst Genannte legen die Gesetze sehr kritisch aus. So einfach geht das mit der Beweislastumkehr dann doch nicht. Ansonsten könnte eine Handvoll Stänkerer jegliche Orchideenausstellung verhindern.
Grüße Jürgen

Berthold

Zitat von: hakone am 06.Feb.11 um 14:06 Uhr
Zitat von: Berthold am 06.Feb.11 um 13:59 Uhr
Zitat von: hakone am 06.Feb.11 um 13:44 Uhr
Zitat von: Berthold am 06.Feb.11 um 13:40 Uhr
Zitat von: hakone am 06.Feb.11 um 13:35 Uhr
korrekt, da aber muss du beweisen, das diese " unbekannte " Pflanze, die du vor 1987 kultiviert um diese unbekannte handeln.

Was soll das für einen Sinn haben?
Vor 1987 durfte ich doch alles haben. Da ist es doch völlig unerheblich, ob die Pflanze später beschrieben worden ist oder schon bekannt war oder immer noch nicht beschreiben worden ist.

1987 unterschreibt die BRD das CITES - Abkommen , ab diesem Tag gilt das Gesetz, nicht rückwirken.

ganz genau, deshalb ist Dein Einwand Unfug.

Berthold,

ich kenne nur 1 Fall , dass man nach 1987 ein neu unbekannt Hybrid Paphiopedilum entdeckt und beschreibt. Diese Hybrid hat Glück, die Eltern sind vor 1987 in Deutschland kultiviert worden. Sonst wäre er illegal.

Tai, Du hast nicht verstanden.
Entscheidend ist, dass das Individuum Pflanze vor 1987 in Deinem Besitz war oder in Deutschland. Alles andere ist völlig egal.
Weniger gelobt ist genug kritisiert (frei nach Peter Altmaier)

Daz

Naja, mit der Frau Doktor aus Bonn hatte ich auch schon zu tun. Sie ist zwar wirklich nett und hilfsbereit aber imo nicht unbedingt sehr kompetent.

Bergtroll

Zitat von: hakone am 06.Feb.11 um 15:02 Uhr
Stückzahl ist nicht das Gegenstand der Diskusion.

So ein Einwand von Dir? Pruuuust! Gacker! :rofl :lol :lol :lol :lol
Gruß von der Bergtrollin

Daz

#14
Das stimmt zwar aber was habe ich davon, wenn mir eine amtliche Auskunft freundlich aber inhaltlich gegenstandslos mitgeteilt wird?